Wiedereinfuhr eines PKWs in die EU?

3 Antworten

Wenn das Auto alt genug ist dann wird es zum Gebrauchtwagen, die fällige Steuer bzw. der Zoll wird damit niedriger, ergibt sich nach Alter und Wert. Ich weiß nicht wann die fällig wird aber spätestens beim Anmelden.

Aber mit Sicherheit musst du bei TÜV o.ä. eine sogenannte Vollabnahme machen lassen (kostet etwa das doppelte einer HU), dann kann der Käufer das Fahrzeug zulassen.


Jesass 
Fragesteller
 09.10.2016, 20:23

Ich habe ja bor einem Monat auto Ausgeführt gehabt, es hat deutsche Papiere und noch 1,5 Jahre gültigen deutschen TÜV. Ich habe das auto ja nicht in dem nicht EU Land verzollt

punkexpert14  09.10.2016, 21:15
@Jesass

Dann ist es ein Neuwagen und nachträglich voll zu versteuern. Aber wenn es im Ausland zugelassen war ist trotzdem eine Vollabnahme fällig, egal wie lang der TÜV noch galt.

du wirst das Fahrzeug regulär wieder in Dland einführen müssen, da wird Zoll und Einfuhrsteuer fällig. http://www.tuev-sued.de/auto_fahrzeuge/zulassungen_import/importfahrzeug_zulassung/verzollung_und_einfuhrsteuer

Gebrauchtwagen, ob da eine Schwackeliste herangezogen  und geschätzt wird?

Jesass 
Fragesteller
 09.10.2016, 20:34

Aber ich habe ja Deutsche papiere, ich habe keine Ausfuhrkennzeichen gehabt sondern nur kurzzeitkennzeichen. Den Brief und den Schein habe ich ja alles.

peterobm  09.10.2016, 20:38
@Jesass

und? du hast es ausgeführt; Mwst-Rückerstattung - schon vergessen! In deinem Land ein Ausfuhrkennzeichen besorgen

Jesass 
Fragesteller
 09.10.2016, 20:45
@peterobm

Aber ich kann ja auch in Deutschland wieder Kurzzeitkennzeichen besorgen? Dann zur Zulassungsstelle fahren und mit dem Deutschen Fahrzeugbrief und Fhrzeugschein anmelden.

Um wieder gültige deutsche Papiere zu bekommen muss das Fahrzeug wieder eingeführt werden.

Dabei werden Einfuhrumsatzsteuer (19%) und ggf. Zollabgaben fällig.