Wiedereinfuhr eines PKWs in die EU?
Ich habe ein Auto in DTL gekauft, bei einem Händler, habe mir Kurzzeitkennzeichen besorgt und bin aus der EU ausgefahren, habe MwSt zurückbekommen. Jetzt will ich zurück nach DTL und will das Auto in DTL privat verkaufen. Geht es Problemlos? Oder kann man das Auto problemlos anmelden?
3 Antworten
Wenn das Auto alt genug ist dann wird es zum Gebrauchtwagen, die fällige Steuer bzw. der Zoll wird damit niedriger, ergibt sich nach Alter und Wert. Ich weiß nicht wann die fällig wird aber spätestens beim Anmelden.
Aber mit Sicherheit musst du bei TÜV o.ä. eine sogenannte Vollabnahme machen lassen (kostet etwa das doppelte einer HU), dann kann der Käufer das Fahrzeug zulassen.
Dann ist es ein Neuwagen und nachträglich voll zu versteuern. Aber wenn es im Ausland zugelassen war ist trotzdem eine Vollabnahme fällig, egal wie lang der TÜV noch galt.
du wirst das Fahrzeug regulär wieder in Dland einführen müssen, da wird Zoll und Einfuhrsteuer fällig. http://www.tuev-sued.de/auto_fahrzeuge/zulassungen_import/importfahrzeug_zulassung/verzollung_und_einfuhrsteuer
Gebrauchtwagen, ob da eine Schwackeliste herangezogen und geschätzt wird?
Aber ich habe ja Deutsche papiere, ich habe keine Ausfuhrkennzeichen gehabt sondern nur kurzzeitkennzeichen. Den Brief und den Schein habe ich ja alles.
und? du hast es ausgeführt; Mwst-Rückerstattung - schon vergessen! In deinem Land ein Ausfuhrkennzeichen besorgen
Aber ich kann ja auch in Deutschland wieder Kurzzeitkennzeichen besorgen? Dann zur Zulassungsstelle fahren und mit dem Deutschen Fahrzeugbrief und Fhrzeugschein anmelden.
Um wieder gültige deutsche Papiere zu bekommen muss das Fahrzeug wieder eingeführt werden.
Dabei werden Einfuhrumsatzsteuer (19%) und ggf. Zollabgaben fällig.
Ich habe ja bor einem Monat auto Ausgeführt gehabt, es hat deutsche Papiere und noch 1,5 Jahre gültigen deutschen TÜV. Ich habe das auto ja nicht in dem nicht EU Land verzollt