Autokauf vor UG-Gründung, wie kann man die MwSt. zurückerstatten lassen?

3 Antworten

das muß schon in einem kausalen Zusammenhang stehen zur unternehmerischen Tätigkeit.

Guck mal nach dem Begriff des sog. "gewillkürten Betriebsvermögens"

Das Finanzamt sieht hier enge Grenzen zwischen privat Gekauftem vor der Gewerbegründung,  vor allem, wenn es in keinem zeitlichen Zusammenhang zur später geplanten unternehmerischen Tätigkeit steht.

Gewinnerzielungsabsicht vs. Liebhaberei

Fahrtenbuch ist dringend anzuraten. Dann evtl. ein Blick ins Heft von Wiso Buhl Data Service zur privaten Nutzung bzgl. 1 % Klausel

Die UG hat ja 1 € Haftungskapital ? Dann wird es bei 18000 € für die UG schon unglaubwürdig, das hätte man auch in eine echte GmbH stecken können.

Da würde ich besser wirklich einen Steuerberater aufsuchen

Keine Ahnung, aber mal was schreiben - echt schlimm diese Antwort!

das googlen hättest du mal selber übernehmen sollen ....

bei einer UG gibt es KEIN gewillkürtes Betriebsvermögen .....

und da eine UG keinen privaten Bereich hat, kann das Finanzamt hier auch keinen Zusammenhang sehen ...

bei einer UG GIBT es keine Liebhaberei ....

und woher hast du die Erkenntnis, dass die UG 1 € Haftungskaptial hat?

wir betreuen UG's mit 4stelligen Haftungssummen ....

@wurzlsepp668

für mich ist das eindeutig eine Haftungsklüngelei. 

Statt die 18.000 € zu nutzen, um eine echte GmbH zu gründen, werden hier Mini GmbHs gegründet, um hier vor möglichen Gläubigern zu flüchten.

Das Geld ist vorhanden für ein Auto, aber nicht dafür, um die GmbH zu gründen ? Komisch

Nachweislich wurde eine GmbH in die Insolvenz getrieben, um dann eine UG zu gründen.

So geschehen bei EDS Zeitarbeiter in Bielefeld. Mein Kumpel war dort. 150 Überstunden sind weg & in der Insolvenzmasse verschwunden

Quote bei 2%. Leider konnte er die Überstunden nicht mehr abfeiern, so daß diese ins Insolvenzgeld geflossen wären. Er hat leider weitergearbeitet. Er hätte 1 Monat zu Hause bleiben sollen

Denke an die 1% Regel wenn du das Fahrzeug privat nutzen willst.

Wahrscheinlich ist es lukrativer das private Fahrzeug auch für firmenfahrten zu nutzen und dann die km abzurechnen.

Dein Steuerberater berät dich da sicher gerne ;)

1. nein

2. durch Frage 1 beantwortet

3. erklärt dir der Steuerberater deines Vertrauens

Einzig richtige Antwort!