Wie wird Sozialhilfe berechnet mit Minijob für 200 Euro und zwei Personen in einem Haushalt?
Wenn in einem Haushalt zwei Personen wohnen,wie wird dann Sozialhilfe berechnet,wenn einer hat Minijob für 200 Euro und der andere hat das nicht ?
2 Antworten
Wenn du damit Leistungen vom Jobcenter meinst, dann gelten ab dem 15 Lebensjahr die Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll, dass wären zunächst 100 € Grundfreibetrag vom Bruttoeinkommen !
Ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto 10 % an Freibetrag dazu, wenn es in der eigenen BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) min.ein minderjähriges Kind gibt, dann wären es 10 % von 1000 € - 1500 € Brutto.
Bei 200 € Brutto = Netto würde der Freibetrag dann bei 120 € liegen und das anrechenbare Erwerbseinkommen bei 80 €, diese würden dann auf den jeweiligen Bedarf ( Leistungsanspruch ) angerechnet.
Oder meinst du Leistungen vom Sozialamt nach dem SGB - Xll und nicht ALG - 2 ( Hartz - lV ) vom Jobcenter nach dem SGB - ll ?