Wie wird Sozialhilfe berechnet mit Minijob für 200 Euro und zwei Personen in einem Haushalt?

2 Antworten

Wenn du damit Leistungen vom Jobcenter meinst, dann gelten ab dem 15 Lebensjahr die Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll, dass wären zunächst 100 € Grundfreibetrag vom Bruttoeinkommen !

Ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto 10 % an Freibetrag dazu, wenn es in der eigenen BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) min.ein minderjähriges Kind gibt, dann wären es 10 % von 1000 € - 1500 € Brutto.

Bei 200 € Brutto = Netto würde der Freibetrag dann bei 120 € liegen und das anrechenbare Erwerbseinkommen bei 80 €, diese würden dann auf den jeweiligen Bedarf ( Leistungsanspruch ) angerechnet.

Oder meinst du Leistungen vom Sozialamt nach dem SGB - Xll und nicht ALG - 2 ( Hartz - lV ) vom Jobcenter nach dem SGB - ll ?