Arbeitslos wie groß darf dann eine Wohnung sein für 1 Person wegen der ARGE

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Du schreibst "Arbeitslosengeld bzw. Sozialhilfe", damit meinst Du wohl ALG 1 (auch Hartz IV genannt).

Den Google-Tipp

örtliche richtlinien harald thome

hast Du ja schon mehrfach bekommen. Auch die ungefähre Größe für eine "angemessene" Wohnung wurde Dir genannt (da bei Harald Thomé findest Du es genau, auch die "angemessene" erlaubte Miethöhe).

Weil Deine Wohnung zu groß ist, wird Dir ein halbes Jahr die Miete gezahlt. In der Zeit musst Du Dir eine "angemessene" Wohnung suchen, oder vielleicht hast Du ja die Möglichkeit, einen Teil Deiner Wohnung unterzuvermieten (mit Genehmigung des Vermieters).

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Vorsorglich auch diese Hinweise von mir:

Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“).

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird. - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache sogar zügiger bearbeitet.

Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit jobcenter unterlagen verloren.

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Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ (wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden.

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Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand als Begleitung mitzunehmen. Dieser muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Die Begleitung kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):

  • (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

Für einen ehrenamtliche Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

Ämterlotsen

Behördenlotsen

Behördenbegleiter

Hartz IV Mitläufer

Hartz IV Gegenwind e.V.

Wir gehen mit org

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus.

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft): Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

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Und google mit

legitimation eines beistands pdf

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.

Auch erfährst Du so, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.

ALG - 2 !

@isomatte

Haha - ja - da hatte das Fehlerteufelchen zugeschlagen ;-))

Danke fürs Sternchen - ҉ •◝✿⊱ (¯'•.¸(¯'•.¸ Ƹ̵̡Ӝ̵̨̄Ʒ¸.•'´¯)¸.•'´¯) ⊰✿◝• ҉

Wenn du bereits in dieser Wohnung lebst, kann das JobCenter nach 6 Monaten von dir verlangen, die Wohnkosten zu senken. Wie du das machst, bleibt dir überlassen. Du könntest z.B. ein Zimmer untervermieten.

Wenn ausdrücklich verlangt wird, dass du umziehst, sind sämtliche Kosten in dem Zusammenhang zu erstatten. Dann wird das schnell unwirtschaftlich.

Dir stehen zwischen 45 qm - 50 qm zu !

Wenn du aber schon in der Wohnung lebst,kommt es in erster Linie auf die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung an,also Warmmiete ohne Haushaltsstrom,der muss aus dem Regelsatz von derzeit 391 € gezahlt werden.

Sind die Kosten dann zu hoch,muss das Jobcenter diese in der Regel für weitere 6 Monate übernehmen und dich dann schriftlich zur Kostensenkung oder Umzug auffordern.

Du hast dann Zeit dir entweder eine neue Wohnung zu suchen,die angemessen ist oder die Differenz nach den 6 Monaten selber zu übernehmen,denn dann bekommst du nur noch den Höchstsatz gezahlt.

Es muss auch eine Wirtschaftlichkeit berücksichtigt werden, weil das JobCenter sämtliche Umzugskosten tragen muss.

@DerHans

Das die Kosten vom Jobcenter getragen werden müssten,das wissen die am besten,deshalb werden sie wohl kaum zu einem Umzug auffordern,wenn diese unangemessenen Kosten auch aus dem Regelsatz oder ggf.einer Nebentätigkeit gezahlt werden könnten !

Inzwischen gilt vor allem der Quadratmeterpreis und die angemessene Größe.

Wenn beispielsweise der ortsübliche Preis für die Quadratmeter bei 4,50 € liegt und die Größe bei 50 m², dann darf die Wohnung 225 Euro (kalt) kosten. Wenn du dann etwas größer hast, aber niedrigeren Quadratmeterpreis, wird das in der Regel akzeptiert.

Hier gilt es also, direkt in DEINER Stadt zu fragen, was dort als angemessen gilt. Quadratmeterpreise in Berlin sind höher als in Buxtehude.

Wenn du bereits eine Wohnung hast, die zu groß und zu teuer ist, darfst du diese dennoch 1/2 lang behalten und das Jobcenter zahlt den vollen Preis. Dann wirst du aufgefordert deine Wohnkosten zu senken und das Jobcenter zahlt nur noch den angemessenen Preis.

Nun gibts folgende Möglichkeiten:

a) Du zahlst die Differenz selbst aus deinem Regelsatz und bleibst wohnen

b) Du suchst umfassend anderen Wohnraum, beauftragst auch einen Makler, den das Jobcenter zahlen muss, da sie dich ja zum Umzug aufgefordert aben. Wer die Musik bestellt, muss sie zahlen. Ist generell kein Wohnraum zu finden, gehst du in den Widerspruch und belegst deine Bemühungen. Dann muss das Jobcenter weiter die volle Miete tragen, bis geeigneter Wohnraum gefunden ist. Weitersuchen musst du und das auch beweisen, dass du das tust.

c) Du findest passenden Wohnraum. Jetzt musst du umziehen. Das Jobcenter wird versuchen dir nur 50 Euro für deine freiwilligen Helfer auf die Hand zu geben und einen Kleinlaster zu zahlen, den deine Freunde fahren sollen. Aber wenn du keine Freunde hast, die bereit sind, fast umsonst für dich zu arbeiten, bringst du 3 Kostenvoranschläge für ein Umzugsunternehmen und streitest wieder mit dem Jobcenter um die reellen entstandenen Umzugkosten. Denn: Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch.

Bei Arbeitslosigkeit, wie groß darf meine Wohnung sein für 1 Personen Haushalt, darf ich eine ca. 70 qm große Wohnung behalten oder muß ich in eine kleinere Wohnung ziehen um Arbeitslosengeld bzw. Sozialhilfe zu bekommen.

Je nach Bundesland und Gegend darf eine Person 45-50 m² haben.

Sollte die Miete angemessen sein, darf es an m² auch etwas mehr sein.

Ist die Miete zu hoch, zahlt in der Regel das Amt nur für 6 Monate die zu hohe Miete.