Ist es möglich, einen Vollzeitjob ohne zusätzliche Steuern mit einem Minijob UND einer Ehrenamts-/Übungsleiterpauschale zu kombinieren?

1 Antwort

Ja, das ist so möglich.

Du solltest aber noch zwischen der Ehrenamtspauschale (720 € jährlich) und der Übungsleiterpauschale (3.000 € jährlich) unterscheiden.

Bei der Übungsleiterpauschale musst du im gemeinnützigen, kirchlichen, mildtätigen Bereich eine bestimmte Art der Tätigkeit ausüben:

Laut § 3 Nr. 26 Einkommensteuergesetz (EStG) gilt die Übungsleiterpauschale für:

  • Übungsleiter
  • Ausbilder
  • Erzieher
  • Betreuer und
  • Künstler.

Die Ehrenamtspauschale gibt es für jegliche Art der ehrenamtlichen Tätigkeiten in Vereinen etc und in anderen Institutionen des öffentlichen Rechts. Einfach mal googeln, wenn es für dich relevant ist.

Also könntest du unter Einhaltung der von dir bereits erwähnten zeitlichen Voraussetzungen die angestrebten 200 € pro Monat steuerfrei hinzuverdienen