Steuern zahlen im dualen Studium?

1 Antwort

Dual Studierende werden rund um Einkommensteuer und Sozialversichung wie Auszubildende behandelt. Du musst also sowohl Sozialversicherungsabgaben zahlen als auch Einkommensteuer auf alles, was über den jährlichen Grundfreibetrag hinausgeht.

Das Kindergeld wird bei deinem Einkommen NICHT berücksichtigt. Den Anspruch auf Kindergeld haben ja grundsätzlich die Eltern. Selbst wenn es direkt an dich ausgezahlt werden sollte, gehört das nicht zu deinem Einkommen in diesem Sinne dazu.

Ein einziger Minijob nebenher zu einem sozialversicherungspflichten Arbeitsverhältnis kann zudem steuer- und sozialversicherungsfrei gemacht werden. Aufpassen musst du allerdings, dass dieser Nebenjob keine rechtlichen Probleme rund um Themen wie Ruhe- und wöchentlicher Höchstarbeitszeit verursacht. Auch solltest du aufpassen, dass deine Leistungen nicht darunter leiden. Das wären sonst nämlich Gründe, unter denen dein Hauptarbeitgeber - also dein Praxispartner im dualen Studium - dir so einen Nebenjob verbieten könnte.

Hi,

vielen vielen Dank für deine ausführliche Erklärung... ich hätte da noch eine Frage. Wenn ich Steuern zahlen muss werden diese dann direkt abgezogen oder muss ich die selber von mir aus zahlen ? LG

@jav1d

Der Arbeitgeber führt jeden Monat für dich die Einkommensteuer ans Finanzamt und die Sozialversicherungsbeiträge an die Krankenkasse ab. Da musst du also von dir aus nichts und niemandem irgendwas direkt überweisen.

Allerdings kann es sehr sinnvoll sein, am Jahresende eine Steuererklärung zu machen. Mit ELSTER ist das gar nicht so schwer und im Zweifel gibt es den Lohnsteuerhilfeverein, wo du Mitglied werden und Unterstützung dabei bekommen kannst. Gerade im ersten Jahr lohnt sich eine Steuererklärung oft sehr, da bekommst du dann sehr wahrscheinlich einiges zurück!