Wem gehört das Haus?

5 Antworten

Bebaute Grundstücke sind eine Einheit. Alles was auf dem Grund ist, gehört ebenso dem Grundeigentümer lt. Grundbucheintrag :-O

Sofern mit Hausbau keine Eigentumsanteile übertragen wurden, gehört es deiner Frau und, bezogen auf die Hypothek, mit Grundschuld auch eurer Bank.

Beim Zugewinn würde der abbezahlte Wert der Immobilie als Endvemögen von dem Anfangswert bei Heirat abgezogen und ergäbe den Zugewinn deiner Frau (gleich ihre Tilgung und Zinsleistung), bei dir wäre es ebenso, nur dein Hypothekenanteil.

Daraus ergäbe sich also kein Zugewinnausgleichsanspruch, wenn ihr das Darlehen gleichmäßig bedient.

Deiner Darlehensbeteiligung steht ja ein Nutzen (Wohnen) gegenüber.

Würdet ihr in einer Mietwohung leben, könntest du ja bei einer Scheidung auch nicht vom Vermieter die halben Mietzahlungen erstatten verlangen :-)

Allerdings schuldest du als Vertragspartner in beiden Fällen gesamdschuldnerisch Zahlung :-O

Bei einer Trennung wäre daher zu vereinbaren, daß deine Frau fortan die Hypothek allein bedient und das wäre durch einen Darlehensvertragänderung bei der Bank unbedingt zu vereinbaren. Denn zahlt sie nicht, schuldesr du der Bank die Raten und sogar die gesamte Restforderung allein - das Haus gehört dir dann aber immer noch nicht :-O

G imager761

Das Haus gehört ihr alleine als wesentlicher Bestandteil des Grundstücks auf dem es sich befindet, da es fest mit dem Grundund Boden verbunden ist. Endet die Ehe, kann jeder Partner seine im Zusammenhang mit der Finanzierung nachweislich erbrachten Leistungen herausverlangen bzw. aufrechnen. Darüber hinaus wird der Zugewinn am Grundstück einschließlich des Hausses auf den Zeitpunkt der Eheschließung bzw. den der Fertigstellung des Gebäudes ermittelt und dem Wert zum Zeitpunkt einer Auflösung der Gemeinschaft gegenübergestellt. Der festgestellte Mehrwert ist aufzuteilen und der Anteil des Nichteigentümers an diesen auszukehren.

Darüber hinaus wird der Zugewinn am Grundstück einschließlich des Hausses auf den Zeitpunkt der Eheschließung bzw. den der Fertigstellung des Gebäudes ermittelt und dem Wert zum Zeitpunkt einer Auflösung der Gemeinschaft gegenübergestellt. Der festgestellte Mehrwert ist aufzuteilen und der Anteil des Nichteigentümers an diesen auszukehren.

Das ist vollständig schlicht falsch :-(

  • Stichtag des Anfangsvermögens ist zwingend der Tag der Eheschließung
  • Stichtag des Endvermögens ist zwingend Tag der Scheidungseinreichung (exakt: Gerichts-Eingangsstempel des Antrags auf Ehescheidung)
  • Der Mehrwert wird nicht aufgeteilt :-O Vielmehr wird der Zugewinn eines jeden Ehepartners derart ermittelt, dass von seinem taggenauen Endvermögen das centgenaue Anfangsvermögen abgezogen wird, dass entweder einen ehelichen Zugewinn ergibt oder 0 EUR darstellt. Die Hälfte der Differenz beider Zugewinne der Eheleute bekommt nun derjenige als Ausgleich zugesprochen, der weiniger Zugewinn in der Ehe erzielte

Dieser Anspruch wäre gegen Ansprüche aus Hausratteilung aufrechenbar.

Fazit: Der Ehemann kann aus dem Immobilienbesitz seiner Frau weder Eigentumsanteile erwerben noch einen Zugewinn beanspruchen :-)

G imager761

@imager761

Nun ersetzen Sie mal den "Mehrwert" durch "Zugewinn" und schon ist es schlicht und vollständig richtig, ohne Wortklaubereien!

Grundsätzlich gehört das Haus erstmal Deiner Frau. Wem das Grundstück gehört, dem gehört auch das Haus drauf.

Der Zugewinnausgleich bedeutet, Du hast im Fall einer Scheidung Anspruch auf die Hälfte des innerhalb der Ehe erworbenen Vermögens.

Das bedeutet, Du hast einen Anspruch auf einen geldwerten Ausgleich des Hauses (aber auch der Schulden darauf, die werden natürlich auch verteilt).

Deine Frau hat jedoch die Möglichkeit, Dich auszuzahlen, sie wählt aus, was sie möchte.

Deine Frau hat damit die Möglichkeit, z.B. die noch bestehenden Schulden des Hauses ganz zu übernehmen. Diese werden mit den bisherigen Zahlungen verrechnet.

Ganz so einfach ist es nicht. Grundsätzlich befindet sich alles, was auf dem Grundstück ist, im Besitz des Grundstückinhabers. Das hat nichts mit den Grundschuldeintragungen zu tun.

Schau bitte im Grundbuch nach, ob das Haus auf beide Namen läuft. Das alleine zählt.

Etwas in dieser Art wurde nie im Grundbuch eingetragen. Nur der Besitz des Grundstückes ( also meine Frau )

@banditgv75

Dann gehört auch das Haus ihr.....und die Schulden euch beiden.

@rhapsodyinblue

Dann wird doch das Haus beim Zugewinn Ihrem Endkapital hinzugerechnet, und ich bekomme über diesen Weg einen Teil davon !?

@banditgv75

Das fragst du am besten einen Notar. Ihr solltest schon deswegen mal zu einem Notar gehen und euch beraten lassen.

@banditgv75

Dann wird doch das Haus beim Zugewinn Ihrem Endkapital hinzugerechnet, und ich bekomme über diesen Weg einen Teil davon !?

Nein, nur von ihrer in der Ehezeit erzielten Wertsteigerung abzüglich deiner erzielten Wertsteigerung in Geld.

Von dem Haus bekommst du keinen Teil. Der Grundbesitz fällt in ihr Anfangsvermögen, bleibt also bei einer Scheidung wertsteigernd unberücksichtigt -O

Der Hausbesitz (Tilgungen) anteilig in euere beider Endvermögen.

Dein Darlehensanteil wird zu deinem Endvermögen (EV) gezählt, so als ob du es auf einem Sparbuch angelegt hättest und davon dein Anfangsvermögen (AV) abgezogen. Das ergäbe u. U. deinen Zugewinn oder eben 0 EUR Zugewinn, falls dein AV > EV wäre.

Die von schelm1 kommentierte Wertsteigerung vermag ich bei einem überschuldeten Haus nicht zu erkennen, selbst wenn, wäre sie von euch beiden gleichmäßig geschaffen, also beide Endvermögen gleichmäßig gesteigert. Auf ein mehrere tausend EUR teures Wertgutachten kann also getrost verzichtet werden.

Bei Zugewinnausgleich wird nämlich nur die Hälfte der Differenz beider Zugewinne an denjenigen ausgeglichen, der weniger eigenen Zugewinn (ZG) hat.

Da ZG = EV - AV ist, das AV deiner Frau aber vmtl. höher ist (Wert unbebauten Grundstücks), bekommt sie eher Zugewinnausgleich von dir als umgekehrt zugesprochen :-O

G imager761

Wenn Ihr verheiratet seid, steht Dir 50% zu. Es sei denn es ist anders in einem Ehevertrag vereinbart.

Werden dann Grundstück und Haus beim Zugewinnausgleich getrennt bewertet ?

@banditgv75

anditgv75, die Antwort von kermekodx ist schlicht und ergreifend falsch.

Ne! Eigentümer ist nur der, der auch im Grundbuch eingetragen ist, ob der nun heiratet oder verheiratet ist, ändert am Eigentum nichts!