Wir haben geheiratet und dann Haus gekauft und mein Man hat mich nicht ins Grundbuch eingetragen. Es wird Scheidung eingereicht, habe ich Rechte auf das Haus?

13 Antworten

Auf das Haus selbst hast du keinen Anspruch.

Wenn aber kein extra Ehevertrag geschlossen wurde, so handelt es sich bei der ehe um eine "Zugewinngemeinschaft" und es gilt:

Wurde auch dein Geld für das Haus verwendet wurde, hast du einen Anspruch auf einen Teil des Geldwertes des Hauses.

  • Alles, was jedem von euch vor der Ehe allein gehörte (bzw. der Geldwert), gehört ihm auch nach der Ehe wieder allein.
  • Das, was in der Ehe gemeinsam erwirtschaftet wurde (z.B. auch eine Wertsteigerung am Haus...), wird im Rahmen der Scheidung auf beide je zur Hälfte aufgeteilt.aufgeteilt

Da Du für die Scheidung ganz sicher einen "Fachanwalt für Familienrecht" beauftragst, sollte der Dir eine genaue Antwort geben können!

Da das Haus während der Ehe gekauft wurde, könnte Dir im Zusammenhang mit dem Zugewinnausgleich etwas zustehen! Da Du aber nicht im Grundbuch stehst, gehört Dir nix am Haus und somit hast Du auch keinen Anspruch auf das Haus!

Wenn du Belege über Deinen finanziellen Anteil am Hauskauf  noch  hast,  so kannst du darüber auch eine Sicherungshypothek im Grundbuch eintragen lassen.

Aus deiner kurzen Frage gehe ich davon aus, dass Du dich finanziell beteiligt hast,  Dein Mann sich aber als Alleineigentümer eintragen hat lassen.

Du hättest schon damals  Deinen Anteil absichern müssen. Aber das kannst Du ja immer noch  machen bzw. über den Zugewinnausgleich aushandeln.

Am besten macht das Dein Anwalt.

Wie ist das mit dem Kreditvertrag? habt ihr den Beide unterschrieben? Alleine hätte er den Betrag nicht bekommen.

Entscheidend ist, wie die damalige Finanzierung aussah. Woher kam das Eigenkapital? Hat er es mit in die Ehe gebracht oder wurde es gemeinsam erspart. Ansonsten sieht die Angelegenheit nicht so schlecht aus trotz fehlender Grundbucheintragung.