Strom und Gas anmelden oder nur Strom?

8 Antworten

Du bist am 1. Mai eingezogen und somit darfst Du davon ausgehen, dass der Vermieter nicht Strom und Gas für Dich zahlen wird, bis Du alles geregelt hast.

Normalerweise hat er Dich längst schon mit den Zählerständen der Übergabe bei den Grundversorgern für Gas und Strom angemeldet. Wenn nicht, musst Du das noch tun mit den bei der Übergabe aufgeschriebenen Zählerständen. Du bekommst dann von den Grundversorgern jeweils einen kurzfristig kündbaren Liefervertrag. Sobald Du diesen vorliegen hast, kannst Du ganz bequem über Check24 oder Verivox oder ähnliche Portale den für Dich günstigsten Anbieter auswählen und den Wechsel veranlassen, der dann auch recht kurzfristig vorgenommen wird. Bis dahin zahlst Du zwar die Grundversorgerpreise, aber der Unterschied fällt für den kurzen Zeitraum nicht wirklich ins Gewicht.

Wenn Du Deine Verbräuche nicht kennst, ist das auch nicht so schlimm. Bei den Portalen gibst Du die Personenzahl Deines Haushalts ein und es kommt ein Durchschnittswert, den Du ohne weiteres so akzeptieren kannst.

Wenn Du dann mal ein Monat oder länger in der Wohnung gewohnt hast, liest Du die Zählerstände ab und rechnest auf 12 Monate hoch. Dann hast Du den Verbrauch, der in etwa pro Jahr anfällt. Beim Gas aber bitte daran denken, dass in der Heizperiode u. U. sehr viel mehr verbraucht wird.

Achtung bei der Auswahl der Tarife! Keine Vorauszahlung und höchstens 12 Monate Laufzeit. Bonus ausnutzen und jedes Jahr erneut wechseln und Bonus mitnehmen.

Frag den Vermieter nochmal oder lass dir die Nebenkosten aufschlüsseln.

Manchmal wissen auch die Anbieter, wieviele und wofür Zähler in der Wohnung sind. Die wissen auch oft schon die zugehörigen Nummern der Geräte. Einfach mal beim Anbieter anrufen und den Anmeldewunsch äußern, Fragen beantworten oder gegenfrgaen. Das ergibt sich meist alles und ist nicht so schwer.

Du mußt vor allem wissen, was in den Nebenkosten enthalten ist?

Wir z.B. müssen Gas u. Strom extra zahlen, also auch anmelden.

milenantonia 
Fragesteller
 14.05.2019, 09:58

Vielen dank, bezieht ihr Strom und Gas dann bei dem gleichen Anbieter oder getrennt?

Wonnepoppen  14.05.2019, 10:00
@milenantonia

Getrennt!

Such dir den günstigsten aus.

Meine Frage ist nun, muss ich Strom und Gas beides anmelden

Wenn in der Wohnung eine Gastherme vorhanden ist, dann ist es meistens und üblicherweise so, dass man sich auch selber beim Versorger für Gas anmelden muss. Es könnte bei euch theoretisch aber auch anders sein. Daher frag bitte nochmal beim Vermieter nach um sicher zu gehen.

Da uns die Grundversorgung einfach zu teuer ist, stellt sich mir die Frage, ob ich dort nun anrufen muss, um mitzuteilen, dass wir dort keinen Vertrag aufnehmen möchten

Nein, es ist nicht erforderlich, beim Grundversorger bescheid zu sagen. Sobald du dich beim Anbieter deiner Wahl angemeldet und den Vertrag gemacht hast, wird der Anbieter alles weitere mit dem Grundversorger automatisch klären.

Da es innerhalb der zweiwöchigen Frist Pflicht ist, sich neben der Wohnunganmeldung auch bei Strom/ Gasanbietern zu melden

Die 2 Wochen Frist gilt nur für das Einwohnermeldeamt. Beim Energieversorger hat man sogar bis zu 6 Wochen Zeit. Aber um so früher das erledigt ist um so besser natürlich.

Denk auch daran, dass ihr euch für den Rundfunkbeitrag ummeldet. Das vergisst man gerne mal. Falls dazu schreiben sind, schreib mir gern.

milenantonia 
Fragesteller
 14.05.2019, 10:18

Vielen vielen Dank für die ausführliche Antwort und die Erinnerung an den Rundfunkbeitrag! Offiziell wird meine vorherige Wohnung am 30.6 übergeben. Muss ich bis dahin sozusagen den doppelten Beitrag zahlen? Bei einer Wohngemeinschaft zahlt man glaube ich nur pro Haushalt, trotzdem wären das ja dann noch zwei Haushalte. Muss ich dort nun anrufen und sagen, dass die andere Wohnung leer steht, offiziell aber erst später übergeben wird oder tut das nichts zur Sache und ich muss trotzdem noch zahlen?

Renick  14.05.2019, 10:27
@milenantonia
Muss ich bis dahin sozusagen den doppelten Beitrag zahlen?

Nein. Man meldet sich zum Zeitpunkt des Umzugs um. Für eine leerstehende Wohnung muss kein Beitrag gezahlt werden, nur wo man wohnt.

Bei einer Wohngemeinschaft zahlt man glaube ich nur pro Haushalt

Richtig, es muss nur eimal die 17,50 bezahlt werden. Nicht von allen Bewohnern. Nur einmal pro Haushalt.

Muss ich dort nun anrufen und sagen, dass die andere Wohnung leer steht

Nein, nicht anrufen. Das geht alles über online Formulare.

Nehmen wir an, dein Partner hat sich angemeldet und zahlt den Beitrag. Dann meldest du deine Wohnung komplett ab über das folgende Formular:
https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/abmelden/
Auf der ersten Seite "weil ich zu einem anderen Beitragszahler ziehe" anklicken. Und dann muss man die Beitragsnummer des Beitragszahlers angeben, also von deinem Partner dann in dem Fall.

Hast Du einen Gaszähler und wurde dieser im Übergabeprotokoll erfasst?

Ja = Anmeldung

Nein = könnte über NK laufen.