Wie werden Zollgebühren gerechnet?

2 Antworten

Sobald du die Reise-Freimenge überschreitest ist nichts mehr frei. Dann gilt bis zu einem Betrag von 700 € ein vereinfachtes Abgabenverfahren, sofern ein paar Randbedingungen erfüllt sind. Zum Beispiel, dass du die Waren nur für dich zum persönlichen Gebrauch oder als Geschenk einführst. In diesem vereinfachten Verfahren werden 17,5 % bzw. 15 % auf den Warenwert fällig. http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rueckkehr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Ueberschreiten-Reisefreimengen/ueberschreiten-reisefreimengen_node.html

Wenn du da drüber gehst, dann wird auf die gesamte eingeführte Ware je nach Warengruppe (Schuhe, Handy usw. haben jeweils unterschiedliche Zollsätze) Zoll und auf die Summe aus Zoll und Warenwert nochmal 19 % Einfuhrumsatzsteuer fällig.

Die Zollapp berechnet z.B. bei 450 Euro über 70 Euro Zollgebühren

Welche Warengruppe wird denn mit ca 15% verzollt?

das heißt das dann von der Gesamtware Zoll berechnet wird? Oder von dem Differenzbetrag? 

Von welchem Differenzbetrag schreibst Du denn da?