Wie wird der Einfuhrzoll für Holzmöbel und Dekoartikel aus Thailand berechnet?

3 Antworten

Hallo, ich möchte Ihnen empfehlen, eine schriftliche Anfrage an das für Sie zuständige Zollamt zu richten. Wenn Sie dort detailliert fragen, dann wissen Sie anschließend nicht nur wie die Einfuhr- / Zollbstimmungen aussehen, sondern Sie wissen dann auch, welche Holzarten Sie nach Deutschland einführen dürfen und wie der Nachweis bei den geschützten Tropenhölzern zu erbringen ist. Bitte bedenken Sie, nicht alles, was Sie hier in Thailand erwerben können, ist für eine gewerbliche Einfuhr nach Deutschland zugelassen. Hochwertiges Holz ist hier in Thailand sehr teuer, die Qualität der Verarbeitung entspricht meist nicht den deutschen Ansprüchen und das Design ist mit gutem deutschen Massivholzmobiliar nicht zu vergleichen. mfg Hajobello

Hallo,

alles was Sie dazu benötigen, finden Sie im Zolltarif : Möbel generell finden Sie im Kapitel 94 (http://auskunft.ezt-online.de). Hier ist dann noch in die einzelnen Positionen und Unterpositionen zu unterscheiden, Sie können sich hier ja einfach ein wenig umsehen:

Laut ihrer Beschreibung bevorzugt Position 9401 und 9403 - diese sind in der Regel frei. Bei Möbeln ist ausschlaggebend, dass diese dazu bestimmt sind auf den Boden gestellt zu werden (Anmerkung 2 zum Kapitel 94)

Sonst werden diese ihrer Beschaffenheit eingereiht (Holzwaren Kap 44 -46)

Mit dem tropischen Holz hat hajobello Recht - Waren aus tropischen Holz (Auszug Elektronischer Zolltarif : Zusätzliche Anmerkung. 2 zu Kapitel 44) :

-2. Als „tropisches Holz“ im Sinne der Unterpositionen 4414 00 10, 4418 10 10, 4418 20 10, 4419 00 10, 4420 10 11 und 4420 90 91 gelten folgende tropische Hölzer: Acajou d'Afrique, Alan, Azobé,Balsa, Dark Red Meranti, Dibétou, Ilomba, Imbuia, Iroko, Jelutong, Jongkong, Kapur, Keruing, Kempas, Light Red Meranti, Limba, Mahogany (Swietenia spp.), Makoré, Mansonia, Meranti Bakau, Merbau, Obéché, Okoumé, Palissandre de Para, Palissandre de Rio, Palissandre de Rose, Ramin, Sapelli, Sipo, Teak, Tiama, Virola, White Lauan, White Meranti, White Seraya und Yellow Meranti (RV G4402000).

Bei diesen Hölzern benötigt es meist Genehmigungen wie CITES-Bescheinigungen (Washingtoner Artenschutz) etc. Diese kriegt man theoretisch praktisch für den gewerblichen Verkehr gar nicht. Die Ware (z.B. Möbel Kap. 94) ist bei sowas egal, wenn es aus solchen Rohmaterialien besteht.

Als letzte Voraussetzung müssten sie eine EORI-Nummer (Economic Operators' Registration and Identification) in Deutschland beantragen - welche sie überhaupt zur gewerblichen Zollabfertigung für ihre Firma berechtigt.

In der Regel ist das so, dass normale Firmen mit ihrer EORI-Nummer eine Spedition beauftragen, welche auch die Zollabfertigung übernehmen. Grund ist hierfür, dass Zollanmeldungen meist nur noch über elektronischen Wege abgegeben werden (ATLAS-System) - und auch angenommen werden. Je nach Lieferbedingung (z.B. ausländischen Seehafen, inländischen Seehafen etc.) übernimmt diese Spedition von dort den Transport und die Zollförmlichkeiten und bringt diese Ware versteuert zu ihrer Firma.

Ich hoffe Ihnen ein wenig hiermit geholfen zu haben.

Für Waren, die per Post/Paketdienst oder Luftfracht aus Nicht-EU-Ländern nach Deutschland geschickt werden, sind folgende Abgaben zu entrichten:

  • unter 22 EUR gar nichts
  • bis 150 EUR nur die Einfuhr-Umsatzsteuer (19%)
  • ab 150 EUR ggf. zusätzlich Zölle. Diese sind abhängig von der Warenart und betragen meist 5-15%.

Schlafzimmer-Holzmöbel sind z.B. zollfrei.

Ausschlaggebend ist jeweils der Warenwert incl. Versandkosten.