Makler betrügt bei Hausverkauf?

8 Antworten

Keine Frage, sehr "ordentlich" geht der Makler hier nicht vor. Einen Betrug euch gegenüber im klassischen Sinne kann ich hier aber nicht feststellen. Als Makler mache ich, auch trotz einer evtl. Reservierung, noch Besichtigungen bis am Tag vor dem Notartermin, falls durch Interessenten Bedarf besteht. Das wissen sie selbst nicht, aber es ist öfters der Fall, dass ein Interessent nicht zum Notartermin erscheint oder nicht unterschreibt, als dass das von Seiten des Verkäufers geschieht. Sich nur auf einen Interessenten zu verlassen, solange der Kaufvertrag nicht unterschrieben ist, wäre fast "fahrlässig". Ich sage den Interessenten natürlich, dass bereits ein Notartermin anberaunt ist. Ob man es Betrug nennen kann, dass der Verkäufer 10.000 € mehr bekommt, ist auch fraglich. Im besonderen muss man wissen, so eine Reservierung ist (im Normalfall) nicht bindend, für keine der beiden Parteien. Auch falls Geld floss, muss dieses unverzüglich zurück bezahlt werden. Es ist lediglich ein psychologisches "Instrument" um Interessenten zu "binden". Es war wohl so, dass er in den ca. 2 Wochen noch Interessenten hatte, diesen gesagt hat, dass es schon eine Zusage gab und diese dann aber mehr geboten haben. Was ihn jetzt die Provision kosten könnte ist der Fakt, dass er den Verkäufer angelogen hat, völlig unabhängig von dem höheren Preis.

Besonders darauf hinweisen möchte ich, dass nicht der Makler (euch) das Haus verkauft, sondern der Eigentümer. Der Makler vermittelt nur und deswegen sind Abmachungen, Regelungen und Zusagen zwischen Makler und Interessent nicht bindend für den Verkäufer. Und da nur der Eigentümer entscheidet, kann der auch ganz einfach an euch verkaufen, ihr habt also wohl gerade noch so rechtzeitig bei ihm angerufen. Glück gehabt.

Das ist eine arglistige Täuschung mit wahrscheinlicher Vorteilsnahme ...den könnt ihr anzeigen

und natürlich brauch der Eigentümer dem Makler keinen Cent zahlen ihr auch nicht

Der Eigentümer kann direkt an euch verkaufen. Das Vertrauensverhältnis zum Makler wurde zerrüttet.

Dazu müsste man den Wortlaut des Maklervertrags kennen.

Bei einem "qualifizierten Alleinauftrag" muss der Verkäufer alle Interessenten an den Makler verweisen, und nur der Makler darf einen Verkauf veranlassen.

Verkauft der Eigentümer die Immobilie dann trotzdem ohne den Makler, macht er sich schadensersatzpflichtig. In Deinem Fall müsste der Makler die Möglichkeit eines höheren Verkaufspreises nachweisen und könnte dann die Differenz zur höheren Provision als Schaden geltend machen.

In Anbetracht des höheren Kaufpreises von 10T Euro wären das bei 6% Provision 600 Euro. Ich würde das Geschäft also einfach durchziehen, ohne viele Fragen zu stellen.

Der Eigentümer  kann nicht an euch privat verkaufen, da der Makler bereits für euch tätig war.Solange aber der Kaufvertrag nicht unterschrieben ist, kann der Eigentümer noch frei entscheiden,an wen er verkauft.Wenn der Eigentümer die Sache nicht mit dem Makler gütig klären kann, müsste er wahrscheinlich einen Anwalt einschalten.Sollte aber ein unsauberes Geschäft seitens des Maklers geplant worden sein, könnte der Vertrag evtl. mit Hilfe eines Anwalts für ungültig erklärt werden.


Der Makler könnte damit argumentieren, das er im Sinne des Verkäufers gehandelt hat.

Ich denke das ist eine Einzelfallentscheidung die dir hier nicht wirklich beantwortet werden kann.

Und man muss bedenken das der Makler seine Aufgabe erfüllt hat.

Ne miese Masche ist es auf jeden Fall............

Thalie100 
Fragesteller
 23.09.2017, 15:47

Danke für deine Antwort. Ja, er hat seine Sache erfüllt, allerdings hat der Verkäufer doch das Entscheidungsrecht oder? Da darf der Makler uns doch nicht einfach übergehen und demnVerkäufer sagen, wir hätten uns nicht mehr gemeldet?

MKausK  23.09.2017, 15:51
@Thalie100

<nein das darf er nicht, er täuscht seinen Auftraggeber, und somit braucht dieser ihm keinen einzigen Cent zahlen

nocheinnutzer  23.09.2017, 15:53
@Thalie100

ich bin da voll auf deiner Seite,

aber wie schon gesagt , das muss ein Gericht klären.

Da müsste man ja auch erst die Verträge sehen und hören was die andere Seite dazu sagt!

 

nocheinnutzer  23.09.2017, 15:56
@MKausK

ja, das stimmt....

aber der Typ (Makler) kann viel erzählen wenn der Tag lang ist.

Ist halt so eine Beweislast Geschichte.

Und er hat ja auch noch 10.000€ mehr rausgeholt.

appledev4  23.09.2017, 19:36

Aber 10.000€ auf Basis unlauterer Handlungen, die den Tatbestand einer arglistigen Täuschung erfüllen. Demnach kann gemäß den §§313,314 der Dienstleistungsvertrag mit dem Makler widerrufen werden (übrigens kann jeder Vertrag bei arglistiger Täuschung ex tunc angefechtet werden, auch ohne 313 und 314)

nocheinnutzer  23.09.2017, 19:51
@appledev4

das ist richtig muss aber bewiesen werden..........