Wie viele Minijobs darf ich auf einmal haben?

6 Antworten

Du darfst nur einmal 450 Euro steuerfrei dazu verdienen. Oder du hast 2 Minijobs die zusammen 450 Euro ergeben. Ansonsten zahlst du für den zweiten Minijob die vollen Steuern. Das ist aber nur der finanzielle Aspekt.

Du solltest auch darauf achten das du eine bestimmte Stundenzahl nicht überschreitest. Du darfst auch bei der Ausübung eines Nebenjobs bzw. 2 Nebenjobs die wöchentliche Maimalarbeitszeit nicht überschreiten.

Wenn du also in deiner Ausbildung schon 8 Stunden täglich arbeitest, darfst du maximal 2 Stunden täglich noch einem Nebenjob nachgehen.  

Dein Hauptarbeitgeber kann die also verbieten noch weitere Jobs anzunehmen wenn dadurch die maximale Arbeitszeit überschritten wird.

"Wenn Sie mit Haupt- und Nebenbeschäftigung zusammen die maximal möglichen Arbeitszeiten nicht einhalten, kann das unter Umständen schwerwiegende Folgen für Sie haben. Denn Ihr Hauptarbeitgeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes eingehalten werden und kann Ihnen entsprechend Ihren Nebenjob verbieten.

Falls dies nicht der Fall sein sollte, drohen Ihrem Arbeitgeber zum Teil empfindliche Bußgelder"

Du darfst so viele haben wie willst, wenn dein Hauptarbeitgeber damit einverstanden ist. Bei dem ersten Nebenjob könntest du dich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Beim zweiten geht es leider nicht mehr,dieser wird zu deiner Hauptbeschäftigung dazu gerechnet

evelino619 
Fragesteller
 14.06.2016, 16:24

Mein Arbeitgeber wäre damit einverstanden. Genau, es geht darum, ob es sich überhaupt lohnt noch einen zweiten Minijob zu haben oder ob ich dann so viele Abgaben habe, dass ich am Ende nur 100€ mehr hätte - dann lohnt es sich ja nicht...

Pr1meT1me  14.06.2016, 19:17

Musst du dir mal durchrechnen.

Bei einem Ausbildungsverhältnis handelt es sich um einen Vollzeitjob, deshalb brauchst du vor Aufnahme eines Nebenjobs die Zustimmung des Ausbilders/Arbeitgebers.

Der kann den Nebenjob verbieten, wenn es sich bei dem Arbeitgeber um ein Konkurrenzunternehmen handelt,das Ziel einer ordentliche Ausbildung mit einem guten Abschluss gefährdet ist oder die vom Arbeitszeitgesetz vorgegebene Höchstarbeitszeit vermutlich regelmäßig überschritten wird.

Neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung (z.B.Ausbildung) kann eine geringfügig entlohnte Beschäftigung kranken-, arbeitslosen- und pflegeversicherungsfrei ausgeübt werden.

Außerdem gilt für diese Beschäftigung ein verminderter Beitragssatz zur Rentenversicherung.

Jede weitere geringfügige Beschäftigung wird mit der  Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und unterliegt damit der Versicherungspflicht in allen Bereichen der Sozialversicherung , außer der Arbeitlosenversicherung.

Steuern werden nach Maßgabe deiner persönlichen Abzugsmerkmale anfallen, weshalb ist eine Einkommenssteuerklärung zum Jahresende Pflicht.

Es gibt einmal den Minijob und dann den Midijob. Einen Minijob darf man haben Einen Midijob darf man nicht neben einem Hauptjob haben.

Die 450-Euro-Jobs werden addiert. Wenn du über 450 € kommst werden sie voll versteuert. Du darfst also nur einen 450 €-Job haben, wenn du keine Steuernachzahlung riskieren willst. Da werden dann Tabellen bemüht. Ich denke bei dir wird alles addiert und dann die Steuer vom Gesamtbetrag erhoben.

http://www.nebenjobs.info/midijob

gib die Zahlen mal ein:

http://lohnsteuertabelle.com.de/

evelino619 
Fragesteller
 14.06.2016, 16:31

Super danke! Also ich habe gerade nachgerechnet. Wenn ich zwei Minijobs hätte und der eine versteuert werden würde - würde ich mit meinem Ausbildungsgehalt und den Minijobs 189€ mehr Steuern im Monat zahlen. Lohnt sich also eher nur einen Minijob zu haben :D -.-

Du darfst bei einem Minijob 450 € monatlich steuerfrei verdienen. Sobald dieser Betrag überschritten wird, muß der ganze Betrag versteuert werden.