Minijobs plus Freiberufler...Gute Idee?

6 Antworten

Völlig falsch. In deinem speziellen Fall, fallen für beide Minijobs die vollen steuerlichen abgaben und die Sozialabgaben an. In diesem Fall werden alle Einkünfte addiert und von deinem ges. Einkommen zahlst du Einkommenssteuer, KV, PV, Rentenbeiträge. Auch greift hier nicht die EkSt Freigrenze von 8354€ nicht.

Ich weiß nicht wo her ihr immer das "Wissen" habt, dass bis 17.500€ keine Einkommenssteuer zu bezahlen sei. Das ist völliger Unfug. Diese Bemessungsgrenze von 17500€ bezieht sich einzig auf die Umsatzsteuer die zu bezahlen wäre.

Ich sehe dir fehlt jegliches Grundwissen zur Selbständigkeit, der BWL, der steuerlichen Angelegenheiten und grundsätzlicher Begriffe wie Brutto/ Netto-Umsatz, Gewinn/Verlustrechnung, msat vor und Umsatz nach Steuern, Einkommen, Verdienst und Gewinn, Betriebskalkulation usw.

Daher empfehle ich dir, besuche umgehend einen Kurs zur Existenzgründung, suche schnellst möglich einen Steuerberater auf, denn sonst biste schneller Pleite als du gedacht hast. ich erwarten bei deinen bisherigen "Kenntnissen erhebliche Nachzahlungen.

WIe sieht das nun aus, muss ich Steuern bezahlen bei den Minijobs?

Ist die Summe beider Minijob größer als 450,- € im Monat, werden beide voll abgabenpflichtig. Minijob #1 bekommt die Steuerklasse I, Minijob #2 die Klasse VI.

Freiberuflich hab ich ja 17500 Euro frei im Jahr oder?

Nein.

Du schmeißt Umsatz- und Einkommensteuer durcheinander.

Ein Unternehmer, dessen umsatzsteuerpflichtige Umsätze im Jahr voraussichtlich 17.500,- € nicht übersteigen (bei unterjähriger Tätigkeit wird runtergerechnet), ist Kleinunternehmer nach § 19 Abs. 1 UStG, sofern er nicht freiwillig zur Regelbesteuerung optiert.

Bei der Einkommensteuer sind nicht die Umsätze relevant sondern die Gewinne (Umsatz-Betriebsausgaben = Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) bzw. selbständiger Arbeit (§ 18 EStG)).

Ob diese mit den Einkünften aus dem Minijob addiert werden ist anhand deiner Fragestellung nicht zu beantworten, da wir nicht wissen wie die Summe beider Minijobs ist und ob diese pauschal besteuert oder nach Steuerabzugsmerkmalen angelegt sind.


Auf die evtl. Krankenkassenthematik will ich gar nicht eingehen sonst schreib ich morgen noch hier dran.

Also zunächst einmal sind Freiberufler nur Künstler und Schriftsteller etc. Ich gehe davon aus, das du keines von beiden bist? Du bist dann einfach nur ein Einzelunternehmer bzw. Kleinunternehmer wenn du davon gebrauch machst. Die 17.500 EUR im Jahr sind keine Steuerfreiheit, sondern bis dahin kannst du Kleinunternehmer sein und musst deinen Kunden keine USt. in Rechnung stellen. Einkommensteuer zahlst du ab einem Jahreseinkommen von 8.355,- EUR (2014). Egal ob du diese durch Minjobs oder selbstständig verdienst. Es zählt nur die Gesamtsumme deiner Einkünfte! Du musst dann nachträglich Lohnsteuer bzw. Einkommensteuer bezahlen. Leg also schon mal reichlich etwas beiseite... ;)

Egal ob du diese durch Minjobs oder selbstständig verdienst.

Einschränkung: Ein pauschal versteuerter Minijob fließt nicht in die Summe der Einkünfte ein und hat nicht in der Einkommensteuererklärung aufzutauchen.

Durch die Pauschalbesteuerung wäre der Minijob für den Arbeitnehmer steuerfrei.

@kevin1905

Falsch, #### da er 2 Minijobs hat #### , sind diese voll Abgaben pflichtig

Bei der Einkommensteuer werden alle Einnahmen - Bruttolöhne und Gewinn - zusammengenommen und darauf die Steuer berechnet. Der Grundfreibetrag beträgt "nur" 8.354 Euro pro Jahr. Die 17.500 Euro beziehen sich auf die Umsatzsteuerpflichtigkeit.

Danke! Heißt, mit Steuern muss ich rechnen

@alicia155

Du wirst noch mit einigen anderen Dingen rechnen müssen

EIN Minijob ist für den Arbeitnehmer steuerfrei. Aber nur, wenn dieser ordnungsgemäß bei der Minijob-Zentrale angemeldet ist, und der ARBEITGEBER die pauschale Lohnsteuer zahlt

Bitte unverzüglich einen StB aufsuchen. Hier fehlt es an jedem Grundwissen.

Hey, ich habe 2 Minijobs auf 450 Euro Basis

Sehr schlau. Damit sind beide AV in voller Höhe SV-pflichtig, und die AG müssen die entsprechenden Anteile abführen.

WIe sieht das nun aus, muss ich Steuern bezahlen bei den Minijobs?

Ja. Das sollte auch so in den Lohnabrechnungnen auftauchen, wenn dies den AG gemeldet und auf 2 Steuerkarten abgerechnet wurde. Außerdem ist in diesem Fall eine jährliche EStE abzugeben.

Freiberuflich hab ich ja 17500 Euro frei im Jahr oder?

Nein. Der Grundfreibetrag beträgt aktuell € 8354.--