Wie viel, wie oft und wie lange muss man gesetzlich lüften?

7 Antworten

Du solltest 3 x am Tag gut 20 Minuten Lüften. Auch Mittags. Wenn Du nicht da bist, weil Du arbeitest, musst Du jemanden beauftragen. Wenn trotzdem Schimmel vorkommt, dann mit dem Mieterbund Rücksprache halten wie Du gegen den Vermieter vorgehen kannst. Eventuell kannst Du die Miete kürzen, wenn er nichts unternimmt. Ich würde aber alles schriftlich machen, damit Du Nachweise hast. Notfalls würde ich ausziehen und mir eine andere Wohnung suchen. 

Hi,

man ist verpflichtet richtig zu lüften. Da reichen 10 Minuten nicht wirklich aus. Kommt auch auf die Luftfeuchtigkeit an und die Wärme und was du da machst. Schon alleine kochen etc. macht Feuchtigkeit und muss raus.

Wer zB falsch oder nicht heizt und deswegen Schimmel kommt, ist auch dafür verantwortlich.

http://www.heizsparer.de/spartipps/heizkosten/richtig-heizen-und-lueften


Derzeit ist die Luftfeuchtigkeit seit vielen Wochen extrem hoch! Auch ich bekomme selbst das Wohnzimmer nicht unter 67% und das will schon was heißen! :-). Da ist selbst Lüften (auch in den Morgenstunden) fast kontraproduktiv. Normalerweise lüftet man richtig, indem man 3-4x täglich das Fenster für 5-10 Minuten GANZ (nicht auf Kipp!) öffnet. Ist normalerweise ok, funktioniert aber die letzten Wochen auch nicht.

"Feste Zeiten" gibt es in dem Sinne nicht, aber es ist immer hilfreich, sich an diese Lüftungsregel zu halten.

Wenn die Klimabedingungen aber noch lange so weitergehen, muss auch ich mir ein el. Entfeuchtungsgerät kaufen, denn auch ich habe im Büro derzeit 79% Luftfeuchtigkeit (trotz Lüftens) und das ist nicht gut...

Du bist verpflichtet ausreichend zu lüften.

AndreeAB 
Fragesteller
 23.07.2016, 09:09

Was heißt "ausreichend"?

josef050153  23.07.2016, 19:11
@AndreeAB

Das kommt auf die Umstände an. Bei -20°C im Winter ist das sicherlich weniger lang, als bei den jetzigen Sommertemperaturen. Deshalb kann man das zeitlich nicht einheitlich festlegen.

Bei mir ist derzeit praktisch ständig das Fenster offen.

ist das Haus neu? in dem fall ist dauerlüften sozusagen "pflicht". Die wände enthalten dann noch so viel Feuchtigkeit, dass es schnell zu schimmel kommt wenn man nicht sehr regelmässig lüftet. normalerweise ist dan jedoch auch der Mietpreis etwas niedriger, wegen dem Aufwand. Der vermieter kann euch aber nicht dafür belangen, wenn die Wohnung anfängt zu schimmeln, es sei den ihr macht etwas offensichtlich falsch( gar nie Lüften, esswahren vergammelt herumliegen lasse ect.)