Vermieter verschweigt Kältebrücke, Wohnung verschimmelt nun!

10 Antworten

Schau doch ins BGB...

§ 543 Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund (1) Jede Vertragspartei kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

Bei den Beispielen im Gesetz ist eine verschimmelte Wohnung nicht dabei, aber ich würde trotzdem heute noch diese fristlose Kündigung einreichen... Wenn es wirklich so schlimm und Gesundheitsgefährdend ist, dann ist dir die Fortsetzung nicht zuzumuten... und ein Verweis auf das BGB macht immer Eindruck, wenn der andere sich nicht so oft mit Gesetzen beschäftigt...

XtraDry  13.12.2011, 09:38

Wenn Du schon zitierst, solltest Du die relevanten Stellen komplett zitieren:

§ 543 Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Mietvertrag, so ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten angemessenen Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig

§ 569 Ein wichtiger Grund im Sinne des § 543 Abs. 1 liegt für den Mieter auch vor, wenn der gemietete Wohnraum so beschaffen ist, dass seine Benutzung mit einer erheblichen Gefährdung der Gesundheit verbunden ist.

Eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung wäre also unwirksam...

Ist das rechtens, dass wir weiter zahlen müssen, trotz dieser Mängel und den gesundheitlichen Risiken?

Ja, grundsätzlich ist das zunächst mal rechtens, beide Seiten haben den geschlossenen Vertrag zu erfüllen. Nicht jeder Schimmelfleck ist sofort ein gesundheitliches Risiko, auch wenn die Medien und Ärzte uns das immer wieder weismachen wollen...

Soweit wir ausgerechnet haben, können wir die Miete um bis zu 100€ senken lassen.

Na dann, weiß zwar nicht, wie Ihr darauf kommt...

Steht uns noch ein anderweitiges, außerordentliches Kündigungsrecht zu, da dies ja nun einmal Betrug ist?

Das ist kein Betrug, sondern ggf. arglistige Täuschung. Deswegen kann man ggf. fristlos kündigen, ist aber in diesem Fall sehr wackelig...

Oder haben wir sonst noch andere Möglichkeiten, aus dem Vertrag schneller heraus zu kommen?

Januar ist doch schon schneller...

Eventuell Schadensersatz?

Möglich, hängt alles von den Umständen ab...

Der Raum, der vollkommen verschimmelt ist,

.

Nun hat die Wohnung in einem Zimmer, [...], angefangen zu schimmeln am Rand von Wand zur Decke, sowie am Fenster

Du widersprichst Dir, was denn nun???

Ich denke hier wird so einiges durcheinander gebracht. Auch die Aussage, das nicht die ganze Nacht das Fenster offen bleiben kann, zeigt, dass Sie zumindest nicht so ganz wissen, was physikalisch mit Baustoffen so passiert. Der Gutachter hat gesagt, die Wohnung ist eine Kältebrücke, das hat er nicht gesagt, ansonsten hat er den falschen Beruf gewählt, oder der Vermieter hat es falsch übermittelt. Was auch immer Sie ausgerechnet haben, in allen Ehren und ob eine gesundheitl. Gefährdung besteht, müssen Sie mittels eines Gutachtens beweisen. Das Schimmelbefall zunächst einen Mangel darstellt, steht außer Frage. Nun ist leider der Inhalt des vom Vermieter beauftragten Gutachtens nicht bekannt. Hier wären unter Umständen Rückschlüsse zu ziehen. Ein offenes Fenster hingegen kann man in der Regel schließen. Die Sache mit dem Trockner wirft Fragen auf, die nur vor Ort geklärt werden können. Die Tatsache, dass andere Wohnungen ohne Befall sind ist irrelevat, es ist nicht Ihre Wohnung. Man könnte dem Vermieter heir argliste Täuschung unterstellen, dazu allerdings fehlt dann auch der Inhalt des Gutachtens, aus dem das hervorgeht. Ohne weitere Fakten und Einhaltung gewisser Formalitäten steht Ihnen zunächst einmal kein außerordentl. Kündigungsrecht zu. Hier scheint aber der Vermieter zugänglich zu sein und er gewährt einen früheren Auszug. Eine Minderung wäre sicherlich möglich, die Höhe der Minderung wird irgendwo zwischen 15-25% liegen. Das aber ist eine Ferneinschätzung und ohne genauere Kenntnis der Umstände nicht zu beantworten. MfG

also ich würde sagen der schimmel ist ein gesundeheitsrisiko also müsst ihr so schnell wie möglich raus. aber bin mir nicht sicher ob schimmel allein für eine fristlose kündigung ausreicht. dazu kommt ja noch das mit der kältebrücke, aber ich bezweifle dass er euch schriftlich gegeben hat dass er davon wusste oder ihr es auf band habt also wird das eher schwer nachzuweisen sein, aussage gegen aussage halt. ich habe derzeit so ziemlich das selbe problem, nur dass unser vermieter noch einiges mehr verbockt hat

Hallo,

aufgrund des Schimmelbefalls könnt ihr umgehend eine Mietminderung ankündigen und durchsetzen. Sollten Eure Möbel und Kleidung durch den Schimmel beschädigt werden, habt ihr Anspruch auf Schadenersatz. Das gleiche gilt für eine durch den Schimmel nachgewiesene gesundheitliche Beeiträchtigung. Das dürfte aber schwierig sein.

Ihr solltet umgehend sofort alles gründlich fotografieren und alles schriftlich dokumentieren, um im Falle des Falles Beweise zu haben. Also die Wand, Eure Möbel, den Dachboden, das offene Fenster, den Kondeswasseraustritt usw. Hilfreich wären auch Zeugen. Vormieter, Nachbarn etc.

Ihr solltet Euch sofort in ärztlicher Behandlung begeben, um eine evtl. gesundheitliche Beeinträchtigung festzustellen oder ggf. auch auszuschließen. Sicherheitshalber. Ich kenne einen Fall, in dem die Mieter in ein Hotel ziehen mussten. Die Kosten musste der Vermieter tragen. Aber das ist natürlich nicht allgemein gültig. In dem genannten Fall handelte es sich um schwarzen Schimmel und die Frau litt an Asthma!

Inwieweit ein Sonderkündigungsrecht besteht, weiß ich leider nicht.

Aber ihr könntet pokern oder einen Deal anbieten. Denn einen Nachmieter zu besorgen, könnt ihr moralisch und rechtich nicht vertreten, da hierbei ein evtl. Interessent auch wieder belogen werden müsste, damit er die Wohnung nimmt. Und ihr könnt dem Vermieter genau das auf die Nase binden (frei nach dem Motto: vorsätzliche Täuschung ist strafbar und kann zur Anzeige gebracht werden). Aber bitte immer schön freundlich bleiben. Dem Eigentümer muss klar werden, dass er die Wohnung so nicht an Euch hätte vermieten dürfen und auch erst nach Mängelbeseitigung wieder vermieten kann. Ihr könnt ihn auch darauf hinweisen, dass jederzeit ein weiteres Gutachten über die Wohnung möglich wäre, die belegt, dass der Schimmel nicht auf ein falsches Lüftungsverhalten, sondern aufgrund der Kältebrücke entstanden ist. Dann könnt ihr anbieten, die Mietminderung und den Schadensersatz insoweit zu verrechnen, dass ihr entsprechend früher auszieht, ohne die Miete bis zum Ende der regulären Kündigungsfrist zu zahlen. Im Gegenzug hat der Eigentümer dann die Möglichkeit, die erforderlich Mängelbeseitigung früher durchzuführen, weil ja die Wohnung früher frei wird.

Hilft das alles nicht, reicht manchmal auch die Androhung einer Klage aus!

Nur Not auch die tatsächliche Umsetzung derselben!

Wichtig: Immer alles schriftlich. Am Besten persönlich im Beisein von Zeugen überreicht, noch besser, Unterschreiben lassen. Oder alles per Einschreiben mit Rückschein verschicken - wegen der Beweise!

Viel Erfolg!