Vermieter will ständigen Zugang zu meiner Garage?


25.04.2020, 13:50

Die Garage ist im Mietvertrag mit einem zusätzlichen Mietpreis angegeben.

5 Antworten

Du solltest deinem Vermieter mal eines erklären...

Ja es ist seine Garage...Aber wenn er sie vermietet hat und nicht ersichtlich ist das im Vertrag vereinbart wurde das er täglich rein kann!!!.. Dann hat er nicht das Recht in die Garage zugehen! Mach ihm klar das er sich selbst strafbar macht!...Nur mit deiner Erlaubnis darf er seine Garage begehen....Bei einem Mietvertrag einer Wohnung, darf der Vermieter auch nicht einfach so rein;)...

Mach ihm klar das er sich selbst strafbar macht!...

Nein, das kommt gar nicht gut. Man erklärt besser, dass man nicht will, dass man irgendwann einen Schaden feststellt oder dass man was vermisst und dann ihn automatisch verdächtigen würde. Es wäre doch bestimmt auch für ihn, den Vermieter, besser, wenn so ein Verdacht dann gar nicht erst aufkommen könnte.

Und man kann ihm noch anbieten, dass man selbst regelmäßig und ausreichend lüften wird, wenn das Gebäude das braucht und was den Brunnenwasserstand anbelangt, gibt es bestimmt schlaue technische Möglichkeiten für wenig Geld, um diesen zu ermitteln und für ihn von außen ablesbar zu machen. Da muss man eben etwas kreativ sein.

Lieber kooperativ als konfrontativ.

@bwhoch2

?....Wenn ich was vermiete...Dann ist es in dem Augenblick nicht mein Eigentum auch wenn es auf dem Papier mein Eigentum ist!! Wenn du keine Ahnung von dem hast...Dann lass es einfach!!! Es gibt gesetzte...Ganz einfach...Und der.. Der was vermieten will...Sollte sich natürlich vorher schlau machen...Welche Rechte und Pflichten er hat.....

@bwhoch2

in jedem Mietvertrag steht drin....regelmäßig lüften...Es spielt keine Rolle ob Wohnung oder Garage! Und wenn der Vermieter nicht in der Lage ist...Einen wenigstens halbwegs ordentlichen Mietvertrag zu erstellen oder was auch immer....Dann soll er es lassen!....Dem Vermieter gibt es nicht das Recht...So einfach wie er Lust hat...In seine Immobilie zugehen wie er will....Wenn er es vermietet hat!...Es sei denn es ist im Mietvertrag geregelt!!!!

@Brummer81

Aus den wenigen Sätzen, die Du da hin schwurbelst, kann man erkennen, dass Du derjenige bist, der keine Ahnung hat.

Wenn ich eine Immobilie (Haus/Garage etc.) vermiete, ist sie so lange mein Eigentum, wie ich als Eigentümer im Grundbuch stehe. Durch Vermietung kann ich den Besitz übertragen, wobei man dem Besitzer dann auch gewisse Pflichten auferlegen kann. Zum Beispiel dafür zu sorgen, dass die Immobilie nicht wegen schlechter Lüftung Schaden nimmt. Verünftige Menschen können jederzeit gut darüber reden.

Du siehst hier ein Gesetz und Gesetz ist einzuhalten, sonst wird man bestraft und das muss man dem anderen gleich mal hinreiben.

Ich sehe aber auch eine Beziehungsebene zwischen Vermieter und Mieter, solange ein Mietverhältnis läuft. Diese Beziehungsebene sollte so gut gehalten werden, dass man stets normal miteinander umgehen kann und dass man Probleme, die der eine mit dem anderen hat, auch mal ganz pragmatisch lösen kann, wenn man vernünftig miteinander redet.

Kommt mir ein Mieter mit der Drohung, mich anzuzeigen, weil ich mich angeblich strafbar gemacht hätte, würde ich ihm dies sehr übel nehmen und die Beziehungsebene wäre fortan ernsthaft gestört. Bevor man jemand droht, sollte man also erst einmal reden. Das habe ich gemeint und nichts anderes.

@Brummer81

Habe ich irgendwas anderes behauptet? Ganz und gar nicht! Aber man kann anders miteinander umgehen, als gleich mit Strafe zu drohen.

@bwhoch2

genau sowas ist in einem Vertrag geregelt du Experte. nix desto trotz...machst du dich strafbar...wenn du einfach so...Dein Grund und Boden betreten tust..Wenn du es vermietet hast...Und darum geht es ja hier!!!

@bwhoch2

man sollte sich bewußt sein...Was rechte und Pflichten der jeweiligen Partei angeht!..Das umgehen ist eine andere Sache....funktioniert aber zu 99 % nicht...weil ein Vermieter immer denkt er kann machen was er will;)...hab ich selbst schon durch....Du bist mir persönlich keine Hilfe!! Woher ich das weiß...Eigene Erfahrung;)...So bin raus....Euch anderen....Viel Erfolg...Der Rest steht im Gesetzbuch....;)

@Brummer81
man sollte sich bewußt sein...Was rechte und Pflichten der jeweiligen Partei angeht!..

Bin ich mir. Keine Sorge!

..weil ein Vermieter immer denkt er kann machen was er will;)..

Nein, bei weitem nicht immer. Über 80 % aller Mieter von privaten Vermietern sind höchst zufrieden.

.hab ich selbst schon durch....

Denk ich mir. Weil Du genau so ein Typ bist: Ich hab recht und das setz ich durch...

Du bist mir persönlich keine Hilfe!!

Wollte dem FS helfen und nicht Dir.

Woher ich das weiß...Eigene Erfahrung;)

Du wirst Deine Erfahrungen bestimmt noch öfter machen.

Der Rest steht im Gesetzbuch....;)

Genau und wehe wer sich nicht daran hält und dabei dem Brummer begegnet...

@Brummer81
genau sowas ist in einem Vertrag geregelt du Experte.

Oder auch nicht und dann redet man vernünftigerweise miteinander und hetzt sich nicht die Polizei an den Hals.

..machst du dich strafbar..

Und wer straft? Polizei? Staatsanwalt? Gericht? Als ob die nichts besseres zu tun hätten...

Und darum geht es ja hier!!!

Der FS fragt, ob er seinen Vermieter anzeigen soll und Du meinst ja und ich meine, vernünftig miteinander reden und eine für beide gute Lösung zu finden ist wesentlich besser, als mit einer Anzeige und den daraus resultierenden Scherereien das Verhältnis auf Dauer zu zerstören. Eine Anzeige ist schon was heftiges und mit Recht schreibt der FS, dass er das eigentlich nicht will.

Würde mir einer unserer Vermieter so kommen, braucht er auch nie mehr wegen irgend einem Gefallen kommen.

Hallo ,

der Vermieter darf nur mit Deiner Zustimmung einen Wohnungs- und Garagenschlüssel haben.

Bevor Du ihm aber mit einer Unterlassungsklage oder einer Anzeige wegen Hausfriedensbruch kommst, fordere doch zunächst erst einmal die Schlüssel zurück.

Möglicherweise hat der Vermieter die Überlassung des Schlüssels als stillschweigende Duldung solcher Kontrollen gewertet.

Und wenn er Wohnung oder Garage betreten will, zu welchem Zweck auch immer, dann muß er Dir das ankündigen und Du bestimmst, wann er rein darf.

LG, Mika

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

So und nicht anders!!!!

Wenn Du die Garage gemietet hast, dann hat Dein Vermieter in dieser nichts, rein gar nichts zu suchen.

Das ist mindestens ein Hausfriedensbruch.

Ja, Du könntest ihn anzeigen.

Aber ich würde den Vermieter schriftlich nachweisbar anschreiben und auffordern, dieses zukünftig zu unterlassen.

PS:

Einen Schlüssel, unabhängig von der Vermietergeschichte, sollte man dennoch nicht stecken lassen.

Kommt das bei einem Diebstahl raus, wird die Versicherung nichts bezahlen! Das nennt man dann "grob fahrlässig"!

Schloß ist getauscht. Vermieter bleibt draußen. Sein Problem. Er kann dich kündigen, genauso wie du. Ist nur eine Garage keine Wohnung. Da gilt was im Vertrag steht und keine Sozialrecht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn die Garage gemietet ist, hat er kein Zutrittsrecht. Es sei denn, er hat es sich im Mietvertrag ausdrücklich einräumen lassen zum Zugang zum Brunnen.