Schimmel in der Wohnung. Vermieter behauptet falsch gelüftet!

14 Antworten

Das ist ja klar, dass der Vermieter das behauptet! Ich kann dir nur raten, dich an den Mieterschutzbund zu wenden und dir dort Hilfe zu suchen. Denn Schimmel ind er Wohnung ist gerade für Kinder sehr gefährlich. Und das auch schon bevor der Schimmel ünerhaupt sichtbar wird!

Bevor du auf Konfrontation gehts, würde ich aber nochmal versuchen, in Ruhe mit dem Vermieter zu reden. Vielleicht könnt ihr gemeinsam doch noch eine Lösung finden.

Das glaube ich kaum - hört sich bei diesem Vermieter nicht so an. Sie HAT ja bereits mit ihm gesprochen.

lüftest du denn richtig? In modernen Häusern gibt es tatsächlich auch oft Probleme mit Schimmel, weil sie fast luftdicht sind, die Feuchtigkeit also kaum auf natürlichem Weg nach aussen dringt. Hier hilft nur 2x am Tag Fenster gross auf, im Winter +- 15 Minuten, im Sommer ist es egal.

http://www.verbraucherzentrale-energieberatung.de/web/fileadmin/user_upload/downloads/VZE_Broschuere_HeizenLueften.pdf

Wenn in der Wohnung Schimmelflecken sind , dann ist die Wohnung mangelhaft. Der Mieter kann hier die Miete kürzen, es sei denn, er hat den Schaden verschuldet. Das müsste Ihm aber der VM beweisen. (LG Berlin GE 2001, 1113) Für den Ausgang eines Gerichtsverfahrens ist entscheidend, wer die Beweislast trägt, wenn sich die Ursache für die Feuchtigkeit letztlich nicht aufklären lässt....Überwiegend sagen Gerichte: Der Mieter muss beweisen, das die Wohnung mangelhaft ist, das sie also Schimmelflecken hat. Dies wird meistens unstrittig sein. Danach ist der Vermieter am Zuge, er muss beweisen das unzureichendes Lüften als Ursache für den Schimmelpilz infrage kommt, in dem er die in seinem Verantwortungsbereich liegende Ursachen ausschließt. Trifft den Mieter keine Schuld an der Feuchtigkeit, dann kann er die Miete mindern, im Extremfalle bis zu 100% (LG Berlin WM 88, 148) Wird die Feuchtigkeit vom Vermieter trotz Abmahnung nicht behoben, kann der Mieter auch fristlos kündigen. (LG Kassel WM 88, 109) ( Quellen siehe Urteile)

die vermieter geben immer zunächst an dass das falsche lüftungsverhalten der mieter schuld sind. hast du denn in den letzten 2 jahren noch öfter den mängel beanstandet? fakt ist das du morgens und abends ordentlich durchlüften musst, am besten du liest dir mal die anweisung durch http://www.focus.de/immobilien/bauen/tid-8849/schimmel-tipps-fuers-richtige-lueften_aid_236950.html mit diesem wissen und dieser korrekten durchführung musst du dann dem vermieter immer wieder diesen mängel SCHRIFTLICH mitteilen. er ist verpflichtet sich um die schimmelbildung bei richtigem lüftverhalten zu kümmern.

normal sollte das der Vermieter beseitigen weil er läst euch ihn einer wohung eben das Lebensverhältnis bedrohlich sein kann