Gutachter beauftragt vom Vermieter
Hallo,
bei Freunden von mir kommt heute ein Gutachter um den Schimmel (der seit Jahren besteht, gegenüber dem Vermieter immer wieder angemahnt wurde) zu beurteilen. Bestellt wurde der Gutachter vom Vermieter. Jetzt haben sie Angst, dass dieser dann zugunsten des Vermieters begutachtet und die Gesamtschuld auf meine Freunde abwälzt (Thema Heizen und Lüften). Daran kann es aber nicht liegen weil sie alleine schon wegen ihrem Kind gut heizen und 3-4*/ Tag durchlüften (stoßlüften).
Wäre es daher sinnvoll wenn ich als Zeugin mitgehe und ein Protokoll erstelle? Sollten wir vor dem Gutachterbesuch eigene Fotos machen (im Verlauf der Jahre wurden immer mal wieder welche gemacht)? Hätte so etwas Beweiskraft?
Danke im voraus.
7 Antworten
Solche "Gefälligkeitsgutachten" werden von seriösen Kollegen in der Regel nicht gemacht. Wichtig ist, dass er euch seinen Ausweis zeigt. Schaden kann es natürlich nicht, eigene Fotos zu machen, die Temperatur öfter zu messen und zu notieren, ebenso wie die Luftfeuchtigkeit, da dieser Gutachter vom Vermieter beauftragt wurde und nur an diesen seine Aufzeichnungen herausgeben muss. Jedenfalls ist und bleibt dieses Gutachten ein Parteigutachten und kann von euch jederzeit angegriffen werden. Ebenso natürlich von der Gegenseite, wenn ihr auf eigene Kosten ein Gutachten in Auftrag gebt. Deshalb verläßt sich ein Gericht in der Regel nicht auf solche Gutachten und nimmt sie lediglich zur Kenntnis. Fast immer beauftragt das Gericht selbst einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, der zunächst einmal von beiden Parteien zu bezahlen ist.
Es ist wichtig, dass der Gutachter unabhängig und öffentlich bestellt ist. Pharao hat Recht. Es gibt viele Ursachen für Schimmelbildung und es ist notwendig, dass das fachgerecht geprüft wird. Falls es wirklich am Lüftungsverhalten liegen sollte, bleiben die Kosten beim Mieter. Auch für die Beseitigung!
Wie oft ich das schon gehört habe. . . .Haben deine Freunde auch mal wirklich gemessen, wie es um die Luftfeuchte bei Ihnen bestellt ist? Darüber solltest du ein Protokoll erstellen. Dann kann man auch beweisen, dass man richtig und ausreichend lüftet. Denn die Ursache für Schimmel ist in 95% falsches Lüftungsverhalten. Tut mir Leid, aber es ist so. Der Gutachter hat sich an Recht und Gesetz zu halten und darf nichts verfälschen. Es macht keinen Sinn alles zu protokollieren und auch noch Fotos zu machen. Wenn euch nicht gefällt, was der Gutachter zum Bestem gibt, dann legt Widerspruch ein und bestellt einen eigenen Gutachter.
Warum sollte der Gutachter zugunsten des Vermieters aussagen? Nur, weil er ihn beauftragt hat? Es liegt doch im Interesse des VM und des Mieters die Ursache des Schimmels herauszufinden. Wenn das ausreichend geheizt und gelüftet wird, würde sich die von dir gestellte Frage eigentlich gar nicht stellen. Ein VM kann machen was er will, sobald auch nur der Ansatz einer Möglichkeit besteht, dass der Mieter schuld am Schimmel sein könnte, wird die Arbeit des Handwerkers bzw. Gutachters angezweifelt. Aus Mietersicht ist immer der der Vermieter schuld, aus Vermietersicht immer der Mieter. Ich weiß nicht, ob euer VM schon etwas gegen den Schimmerl unternommen hat oder ob er bisher auf taub gemacht hat.
Dass man Schimmel mit Heitzen und Lüften verhindern kann ist ein Ammenmärchen das sich hartnäckig hält, man kann das nur bis zu einem gewissen Grad eindämmen. Du kannst ruhig mitgehen - ob es was bringt bezweifle ich. Allerdings denke ich nicht dass der Gutachter zugunsten des Vermieters aussagt nur weil er von diesem bestellt wurde. Ein Gutachter sollte eigentlich unparteiisch sein. Allerdings verstehe ich nicht warum die Mieter nicht schon lange reagiert haben.