Schimmel in der Wohnung,Vermietr sieht die Schuld bei uns Mietern
Hallo Zusammen!
Wir haben schon seit einer Weile mit Schimmel in der Wohnung zu kämpfen.
Vor Kurzem hat der Vermieter in der Wohnung "Datenlogger" aufstellen lassen und das Ergebnis ist wie zu erwarten: Wir lüften zu wenig bzw. falsch. Das ist natürlich etwas worüber sich durchaus streiten lässt.
Ich frage mich nun, was am sinnvollsten ist. In welchem Fall kann man mit einer Mietminderung rechnen? Kann ich den Vermieter zur Kooperation bewegen, ohne gleich zu klagen?
Ich freue mich über jeden Tipp!
7 Antworten
In gewisser Weise hängen Schimmelprobleme immer mit der Lüftung zusammen. Aber, wenn man ein Niedrigenergie Haus genau nach Vorschrift baut, ist Schimmel fast immer unvermeidbar. Wenn man dann noch irreale Forderungen an die Lüftung stellt, trägt der Bewohner immer Schuld daran, denn der Bau entspricht ja genau den Vorschriften. Wenn man eine solche Wohnung (drei Zimmer,Küche, Bad, zwei Erwchsene ein Kind) ohne elektrische Belüftung von dem auftretenden Kondenswasser befreien will, so erfordert das eine tägliche Stoßlüftung von mehr als 4 Stunden. Das ist, unter normalen Arbeitsbedingungen, nicht zu schaffen. Der Datenlogger wird also immer fehlende Belüftung feststellen. Der Mieter hat wieder einmal die Arschkarte gezogen. Da alles nach Vorschrift gebaut wurde, ist der Vermieter im Recht. Ja, so ist es. In Finnland musste wegen Schimmel ein kleines Krankenhaus zweimal gebaut werden. Jetzt haben sie schon wieder ein Schimmelproblem-
Wenn weitere Gründe für die Schimmelbildung ausgeschlossen sind, es es ausschießlich an dem nicht richtigen Lüften liegt, kann der Vermieter Euch kündigen.. Maximal 50 Prozent Luftfeuchte
Grundsätzlich solle die Luftfeuchtigkeit in Wohnräumen 50 Prozent nicht überschreiten. Da die Mieter falsch gelüftet hätten, seien sie für die Feuchtigkeitsbildung und die daraus entstandenen Schäden verantwortlich. Dem Vermieter, so der Richter, könne nicht zugemutet werden, das Mietverhältnis fortzusetzen und eine weitere Gefährdung und Beschädigung seines Eigentums hinzunehmen.
mehr unter .....
http://www.focus.de/immobilien/mieten/urteile/kuendigungsgrund_aid_19265.htmlDas ist natürlich etwas worüber sich durchaus streiten lässt.
Am besten vor Gericht. Wenn der Datenlogger immer wieder zu hohe Luftfeuchtigkeit aufgezeichnet hat, ist das schon mal das erste, aber nicht hauptsächliche.
Es gibt Gutachter, die in so einer Situation mit bestimmten Geräten die Feuchtigkeit einer Mauer durch den ganzen Querschnitt von innen nach aussen messen können. Ist sie innen feuchter als außen und gibt es sonst auch keine erkennbaren Stellen, wo Wasser z. B. von außen nach innen eindringt (undichtes Dach o. ä.) dann liegt fest, dass die Feuchtigkeit von innen kommt und dann hat man Euch als Verursacher.
Der Schuss mit Klage und so kann also ganz gewaltig nach hinten los gehen, wenn sich nach Beauftragung eines gerichtlichen Gutachters heraus stellt, dass ihr die Verursacher seid. Dann geht es nicht mehr darum, ob eine Mietminderung gerechtfertigt ist, sondern auch darum, wieviel ihr für Schadensersatz bzw. -beseitigung aufzuwenden habt.
Wie es der Vermieter sieht ist nicht maßgebend. Er muss beweisen, dass nicht er (sprich die Bausubstanz) am Schimmel die Ursache ist/sind.
Der Vermieter muss zunächst beweisen, dass es keine konkreten Anahaltspunkte für eine Ursache in seinem Verantwortungsbereich gibt.
Das hilft dir vielleicht weiter: http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps-a-z/artikel/schimmel.html#beweis