Wie viel muss ich mit der Polizei reden?

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Viel reden musst du nicht.

Das mindeste wäre wohl zu grüßen und sich zu verabschieden. Ausser der Kontrolle der Papiere und des Wagens, fragen die dann auch gerne, woher man kommt und wohin man fährt.

Smalltalk ist das vermutlich weniger, sondern das Herausfinden, ob man was getrunken haben könnte oder Drogen im Spiel sind. Ich bin normal freundlich und höflich und beschränke mich dann auch auf das, was zu sagen ist.

Kristina100396 
Fragesteller
 04.09.2014, 20:46
Ich bin normal freundlich und höflich und beschränke mich dann auch auf das, was zu sagen ist.

Find ich gut so ! :)

Guten Abend Kristina100396,

im Grunde genommen reicht es, Ihnen, sobald verlangt den Führerschein, den Personalausweis, sowie die Fahrzeugpapiere zu geben. Möchtest du deinen Personalausweis, warum auch immer, dem Beamten nicht geben, was aber in der Regel ja wenig Sinn macht, dann kannst du auch einfach deine Personalien nennen. Das ist jedoch verpflichtend. Ansonsten kannst du zur Wache mitgenommen werden, was in dem Fall auch rechtlich zulässig wäre.

Ansonsten müssen noch bestimmte Verkehrstüchtigkeitsprüfungen über sich bzw. das Fahrzeug ergehen lassen werden. Beispielsweise die Überprüfung der Profiltiefe, sowie die Lichteinrichtungen.

Darüber hinaus muss man nichts, was eine physiopathologische darstellt (Augen zu und Finger auf Nasenspitze, auf einem Bein stehen, in Augen leuchten etc.) über sich ergehen lassen.

Viele Grüße

AnonJura

Kristina100396 
Fragesteller
 02.09.2014, 21:39

Oh, okay, vielen Dank dafür :)

freede  03.09.2014, 10:07
Möchtest du deinen Personalausweis, warum auch immer, dem Beamten nicht geben, was aber in der Regel ja wenig Sinn macht, dann kannst du auch einfach deine Personalien nennen.

Was??? Das ist doch kein Wunschkonzert...

Tibalar  03.09.2014, 10:27
@freede

Du musst deinen Personalausweis nicht immer dabei haben, es reicht, wenn du einen besitzt. Also doch Wunschkonzert.

Drizzt1977  03.09.2014, 11:43
@Tibalar

Sollte deine Identität nur über den Perso einwandfrei festzustellen sein (da vielleicht auch den Führerschein mal vergessen), wäre es hilfreich, den Perso vorzuzeigen. Ansonsten könnte es unter Umständen verdammt lange dauern, bis man aus einer simplen Verkehrskontrolle rauskommt.

Tibalar  03.09.2014, 11:51
@Drizzt1977

Klar, aber mein Vorredner wollte wohl nicht glauben, dass man den Perso nicht dabei haben muss. Wenn man sich nicht ausweisen kann, nennt man die Personalien und die werden dann abgefragt. Allerdings könnte dein Freund und Helfer da auch einen großen Film von machen. Führerschein vergessen kostet übrigens 10€.

freede  03.09.2014, 12:05
@Tibalar
mein Vorredner wollte wohl nicht glauben, dass man den Perso nicht dabei haben muss

Das habe ich nicht behauptet!

Wenn man sich nicht ausweisen kann, nennt man die Personalien und die werden dann abgefragt.

Und wie ist damit die Identität einwandfrei festgestellt???

Allerdings könnte dein Freund und Helfer da auch einen großen Film von machen.

Nicht könnte sondern muss... ansonsten hat er was falsch gemacht. Wenn deine Identität festgestellt werden muss -weil du Betroffener im Owi-Verfahren bist (Führerschein nicht dabei)- und du dich durch dein Schweigen so "unklug" verhälst, dass diese Owi geahndet werden soll, dann hast du einen Ausweis vorzulegen. Den musst du nicht dabei haben... aber dann wird eben dort mit dir (auf deine Kosten) hingefahren wo der Ausweis liegt. Oder der Ausweis wird durch eine dritte Person zum Revier gebracht wo du (auf deine Kosten) hin transportiert wurdest und wartest.

Ansonsten könnte es unter Umständen verdammt lange dauern, bis man aus einer simplen Verkehrskontrolle rauskommt.

Genau. Siehe meine Ausführungen weiter oben.

freede  03.09.2014, 12:22
@freede
Möchtest du deinen Personalausweis, warum auch immer, dem Beamten nicht geben

Dann darfst du erstmal nach Ausweispapieren durchsucht werden...

AnonJura  03.09.2014, 17:00
@freede

@freede

Das habe ich nicht behauptet!

Das habe aber auch ich so aufgefasst... aber wenn es nicht so gemeint war, dann ist ja gut.

Und wie ist damit die Identität einwandfrei festgestellt???

Sind die Angaben der Person nicht im System gespeichert, dann stimmt irgendetwas nicht und es besteht die (große) Möglichkeit, mit auf die Wache genommen zu werden. Es bestünde dann darüber hinaus bei weiterer Weigerung den Personalausweis vorzuzeigen bzw. den Personalausweis gemeinsam mit Beamten zu holen und dann vorzuzeigen die Möglichkeit, ein Personenfeststellungsverfahren einzuleiten. Hierbei wird u.a. das BKA tätig. Zu diesem Zwecke darf die Person dann auch sowohl festgehalten werden, als auch durchsucht werden. Ebenfalls durchsucht werden dürfen sodann ggf. mitgeführte Gegenstände (Taschen, Rucksäcke, Jacken etc.) zur Feststellung der Personalien. Eine kleine Anmerkung noch zu der Sache mit der Ausweispflicht. Die Pflicht des Mitführens eines Personalausweises besteht zwar nicht. Führt man jedoch einen Personalausweis mit sich, muss dieser gem. § 1 Abs. 1 S. 2 PAuswG auch den berechtigten Behörden (Polizei u.a.) auf Verlangen vorgelegt werden. Ansonsten begeht man entsprechend des § 32 Abs. 1 Nr. 2 eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann gem. § 32 Abs. 3 Hs. 3 mit einer Geldbuße bis 5.000 € geahndet werden.

Nicht könnte sondern muss... ansonsten hat er was falsch gemacht. Wenn deine Identität festgestellt werden muss -weil du Betroffener im Owi-Verfahren bist (Führerschein nicht dabei)- und du dich durch dein Schweigen so "unklug" verhälst, dass diese Owi geahndet werden soll, dann hast du einen Ausweis vorzulegen. Den musst du nicht dabei haben... aber dann wird eben dort mit dir (auf deine Kosten) hingefahren wo der Ausweis liegt. Oder der Ausweis wird durch eine dritte Person zum Revier gebracht wo du (auf deine Kosten) hin transportiert wurdest und wartest.

Im Sinne des Ordnungswidrigkeitengesetzes wird eine Ordnungswidrigkeit von der Identitätsfeststellung her genauso wie eine Straftat behandelt. Daher greift hier § 163b StPO. Hiernach kann die Festhaltung der Person nur angeordnet werden, wenn die Identität auf andere Weise nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten festgestellt werden kann. In diesem Fall ist dann auch die Durchsuchung der Person und der mitgeführten Gegenstände möglich und zulässig. Die Festhaltung kann sich in diesem Falle bis zum Ende des nächsten Tages hinziehen, sie ist abhängig von der richterlichen Anordnung. Eine richterliche Anordnung ist hierfür nämlich sodann notwendig!

Auf eigene Kosten wird übrigens niemand den Personalausweis holen gefahren. Das sind Staatskosten.

Dann darfst du erstmal nach Ausweispapieren durchsucht werden...

Mit richterlicher Anordnung/richterlichem Beschluss oder unter der Voraussetzung des § 163b Abs. 1 StPO oder des jeweiligen Landesgesetzes hierzu, ja. Ansonsten nein.

Viele Grüße

AnonJura

Kristina100396 
Fragesteller
 03.09.2014, 17:04
@AnonJura

Ich bin beeindruckt! :O Wow! Danke :)

freede  03.09.2014, 18:23
@Kristina100396
Sowas nennt man heutzutage "Freund und Helfer". Auch nicht gerade die feine englische Art.

Die Lösung ist ganz einfach...

Zunächst mal hat man polizeilichen Weisungen Folge zu leisten. Wenn man dies tut wird man weder durchsucht, noch geschlagen, geschoben, auf den Boden geworfen, usw.

Fühlt man sich dann schlecht behandelt oder sieht ein (vermeintlich) falsches Verhalten von Polizisten gegenüber anderen Personen kann man sich im Nachhinein darüber beschweren. Und glaube mir... es wird jeder auch noch so dummen Beschwerde nachgegangen.

Grundsätzlich (ist aber nur meine Meinung) sollte man der Polizei und ihren Beamten jedoch erstmal etwas Grundvertrauen entgegen bringen. Zwangsanwendungen sehen halt immer unschön aus. Sie sind aber manchmal nicht vermeidbar! Und vor allem für Außenstehnde nicht immer nachvollziehbar. Polizisten sind jedoch (meist) gut ausgebildet und in ihrem Handeln rechtlich sicher. Nur weil Kristina 100396 eine Maßnahme als falsch beurteilt muss das nicht stimmen.

Und was mich so richtig ankotzt: Wenn eine Gruppe Junger Männer eine Frau belästigt oder einen Jugendlichen zusammenschlägt, dann schauen alle weg. Bei vermeintlicher "Polizeigewalt" wird aber gemeckert was das Zeug hält und alles schön mitgefilmt... auch wenn man die Ausgangssituation nicht mitbekommen hat. Und falls man die Vorgeschichte (warum es zu polizeilichen Maßnahmen kam) doch mitgefilmt hat schneidet man diesen Teil am besten raus... macht sich nicht so gut beim "Youtube-Video"... kann man nicht so schön meckern...

Geht man jedoch (wie in dem Video) gegen Polizeibeamte vor, verweigert die IDF, leistet Widerstand, usw. dann darf die Polizei auch Zwang (Gewalt) anwenden. Und das völlig rechtmäßig und auch zu recht... wäre dem nicht so bräuchte man ja nur sagen: "Ätsch Polizei, ich mache nicht mit." und schon hätten sich alle Maßnahmen erledigt.

Wenn du in einer Verkehrskontrolle lieber schweigen möchtest... bitte. Ich würde dafür garantieren dass dich deshalb auch kein Polizist schlägt oder mißhandelt. Ich würde aber darauf wetten, dass die meisten Kollegen es wie ich sehen und dir jeden auch noch so kleinen Verstoß aufschreiben... einfach weil du dich so schlecht und uneinsichtig verhalten hast.

Kristina100396 
Fragesteller
 03.09.2014, 18:33
@freede
Wenn eine Gruppe Junger Männer eine Frau belästigt oder einen Jugendlichen zusammenschlägt, dann schauen alle weg.

Naja, das stimmt so nicht.

auch wenn man die Ausgangssituation nicht mitbekommen hat.

Für mich sah das im Video nicht gerade notwendig aus, der Betroffene lag am Boden und einer mit dem Bein auf seinem Kopf und 3 oder 4 andere halten ihn am Boden? so soll das richtig sein? Erklär mir das bitte.

Ich würde aber darauf wetten, dass die meisten Kollegen es wie ich sehen und dir jeden auch noch so kleinen Verstoß aufschreiben... einfach weil du dich so schlecht und uneinsichtig verhalten hast.

Sollen sie doch, sie werden nichts finden!

freede  03.09.2014, 18:33
@AnonJura

@ AnonJura:

Schön aus Wiki kopiert? Macht es dadurch aber nicht unbedingt besser...

Sind die Angaben der Person nicht im System gespeichert, dann stimmt irgendetwas nicht

Nein! Es würde etwas stimmen, wenn ich (als Polizist) auf ein System zugreifen könnte in dem alle Personaldaten mit Bild (das brauche ich zur einwandfreien IDF) zugreifen könnte, bzw. wenn sowas überhaupt existieren würde.

Der Rest zu diesem Absatz stimmt soweit.

Hiernach kann die Festhaltung der Person nur angeordnet werden, wenn die Identität auf andere Weise nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten festgestellt werden kann.

Das ist der Fall wenn du kein Personaldokument vorzeigen kannst.

Eine richterliche Anordnung ist hierfür nämlich sodann notwendig!

Außer die Einholung einer richterlichen Entscheidung würde länger dauern als die Maßnahme selbst.

Wenn ich dich also in den Streifenwagen setze und 5 Straßen weiter zu deiner Wohnung fahre um den Perso zu sehen brauche ich dafür keine richterliche Anordnung.

Auf eigene Kosten wird übrigens niemand den Personalausweis holen gefahren. Das sind Staatskosten.

Das ist so nicht richtig! Wenn du betroffen oder beschulidgt im Owi-/Strafverfahren bist dürfen dir diese Kosten in Rechnung gestellt werden... macht die Polizei Niedersachsen schon seit Jahren so. Transport in Dienstkraftfahrzeugen kostet z.B. im Stadtgebiet Hannover 71,50 Euro.

Mit richterlicher Anordnung/richterlichem Beschluss oder unter der Voraussetzung des § 163b Abs. 1 StPO oder des jeweiligen Landesgesetzes hierzu, ja. Ansonsten nein.

Ist nicht nötig... siehe weiter oben.

So, und nun nochmal hinsetzen und lernen. Bist du noch im Jura Studium oder ist Strafprozessrecht und Gefahrenabwehrrecht (Polizeirecht) einfach nicht deine Stärke?

freede  03.09.2014, 18:34
@Kristina100396
Ich bin beeindruckt! :O Wow! Danke :)

Das hatte ich befürchtet...

AnonJura  03.09.2014, 20:19
@freede

Hallo freede,

bezüglich der Sache mit den Übergriffen durch "normale" Bürger und das "wegschauen" muss ich dir leider in großen Teilen recht geben. Das liegt zum Teil daran, dass Polizisten nun mal öffentliche Personen in dem Sinne sind. Zum anderen geben viele Leute der Polizei aber auch oft und gerne die Schuld an Sachen, für die sie nun mal überhaupt gar nichts können/konnten oder reden die Polizei schlecht und stellen sie als gewalttätiges "Pack" dar. Das ist natürlich nicht in jedem Fall korrekt und auch meiner Meinung nach ungerechtfertigt. Nur gibt es leider dennoch zu häufig unzulässige oder unbegründete Polizeigewalt, weshalb manche Leute dieses Verhalten möglicherweise auf alle Polizisten übertragen sehen.

Schön aus Wiki kopiert? Macht es dadurch aber nicht unbedingt besser...

Zum Teil ja, so muss man Dinge, die bereits festgehalten sind, nicht nochmals unnötig neu schreiben...

Nein! Es würde etwas stimmen, wenn ich (als Polizist) auf ein System zugreifen könnte in dem alle Personaldaten mit Bild (das brauche ich zur einwandfreien IDF) zugreifen könnte, bzw. wenn sowas überhaupt existieren würde. Der Rest zu diesem Absatz stimmt soweit.

Demnach existiert so etwas deiner Meinung nach also nicht? Es fällt mir auch relativ schwer, deine Aussage anzuzweifeln, da du ja schließlich, zumindest laut deiner Profilseite hier auf "gutefrage.net", Polizeibeamte bist. Mich wundert dann allerdings, wie es kommt, dass schon des Öfteren Personen, von denen ich hundertprozentig weiß, dass Sie bisher keinerlei Erfahrungen mit oder Eintragungen bei der Polizei oder sonstiger, ähnlicher Behörden haben, nur anhand der Daten, wie z.B. Vorname, Name, wohnhaft, Geburtsdatum, überprüft werden konnten. Hast du da eine Erklärung für?

Das ist der Fall wenn du kein Personaldokument vorzeigen kannst.

War nach meinen Erfahrungen nach bisher noch nie der Fall. Würde mich wundern, wenn, wie ich ja bereits ausgeführt habe, die Daten bereits des Öfteren abgefragt werden und so die Richtigkeit festgestellt werden konnte, es dann erheblich schwieriger hierdurch wird. Ist ein Zeitverlust von vielleicht einer Minute...

Außer die Einholung einer richterlichen Entscheidung würde länger dauern als die Maßnahme selbst. Wenn ich dich also in den Streifenwagen setze und 5 Straßen weiter zu deiner Wohnung fahre um den Perso zu sehen brauche ich dafür keine richterliche Anordnung.

Das ist i.d.R. korrekt, aber meines Erachtens nach selten der Fall. Oder gestaltet sich das bei dir im Dienst anders?

Das ist so nicht richtig! Wenn du betroffen oder beschulidgt im Owi-/Strafverfahren bist dürfen dir diese Kosten in Rechnung gestellt werden... macht die Polizei Niedersachsen schon seit Jahren so. Transport in Dienstkraftfahrzeugen kostet z.B. im Stadtgebiet Hannover 71,50 Euro.

Das habe ich zumindest so noch nie erlebt und in NRW ist es auch keine gängige Praxis.

Ist nicht nötig... siehe weiter oben. So, und nun nochmal hinsetzen und lernen. Bist du noch im Jura Studium oder ist Strafprozessrecht und Gefahrenabwehrrecht (Polizeirecht) einfach nicht deine Stärke?

Je nach gegebenem Sachverhalt bzw. vorliegender Lage ist dies schon nötig... Ergibt sich ja aus den entsprechenden §§. Oder wo siehst du im Gesetz die Grundlage, die den Beamten so etwas ausdrücklich in jedem wie dem von mir genannten Fall erlaubt?

Ich studiere noch überhaupt kein Jura. Das ist lediglich angeeignet Wissen durch die Gesetze, durch eigene Erfahrungen und ähnlichem.

Viele Grüße

AnonJura

Tibalar  03.09.2014, 22:49
@AnonJura

Das artet hier ja doch etwas aus. @freede oben hast du glaube ich die Kommentare etwas durcheinander gebracht, dabei will ich´s aber auch belassen.

freede  04.09.2014, 14:56
@Kristina100396
Für mich sah das im Video nicht gerade notwendig aus

Das ist aber nunmal nicht der Maßstab!

der Betroffene lag am Boden und einer mit dem Bein auf seinem Kopf und 3 oder 4 andere halten ihn am Boden? so soll das richtig sein? Erklär mir das bitte.

Ja, das ist eine ganz normale Festnahmetechnik. Wenn man das nicht möchte muss man halt den Ausweis rausgeben wenn das gefordert wird und nicht versuchen zu flüchten.

freede  04.09.2014, 15:14
@AnonJura
Nur gibt es leider dennoch zu häufig unzulässige oder unbegründete Polizeigewalt,

In Deutschland ist das die absolute Ausnahme!

Demnach existiert so etwas deiner Meinung nach also nicht? Es fällt mir auch relativ schwer, deine Aussage anzuzweifeln, da du ja schließlich, zumindest laut deiner Profilseite hier auf "gutefrage.net", Polizeibeamte bist.

Genau.

Daten, wie z.B. Vorname, Name, wohnhaft, Geburtsdatum, überprüft werden konnten. Hast du da eine Erklärung für?

Nicht wirklich. Es kann eine Überprüfung mit den Daten des Einwohnermeldeamtes erfolgen. Dabei habe ich aber kein Bild der Person zur Verfügung, also auch keine zweifelsfreie IDF. Wenn ich der Polizei Daten von einer Person angeben die ich sehr gut kenne (Freund, Verwandschaft, usw) und diese Angaben mit der EMA überprüft werden habe ich vermeintlich die richtige Person vor mir... kann aber auch jemand anderes sein. Von Leuten die schonmal erkennungsdienstlich behandelt wurden kann ich die Daten natürlich mit den pol. Auskunftssystemen abgleichen... dort sind dann auch Bilder drin.

Das ist i.d.R. korrekt, aber meines Erachtens nach selten der Fall. Oder gestaltet sich das bei dir im Dienst anders?

Das ist quasi ein Standardmaßnahme. So wird das fast immer gemacht. Ich kann mich nicht erinnern wann ich eine richterliche Entscheidung einholen musste.

Das habe ich zumindest so noch nie erlebt und in NRW ist es auch keine gängige Praxis.

Die Kostenrechnung ist gängige Praxis... ich wusste nicht dass es Bundesländer gibt in denen das anders gehandhabt wird.

Ergibt sich ja aus den entsprechenden §§. Oder wo siehst du im Gesetz die Grundlage, die den Beamten so etwas ausdrücklich in jedem wie dem von mir genannten Fall erlaubt?

§ 163b StPO

(1) Ist jemand einer Straftat verdächtig, so können die Staatsanwaltschaft und die Beamten des Polizeidienstes die zur Feststellung seiner Identität erforderlichen Maßnahmen treffen; § 163a Abs. 4 Satz 1 gilt entsprechend. Der Verdächtige darf festgehalten werden, wenn die Identität sonst nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten festgestellt werden kann. Unter den Voraussetzungen von Satz 2 sind auch die Durchsuchung der Person des Verdächtigen und der von ihm mitgeführten Sachen sowie die Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen zulässig.

§ 163c StPO

(1) Eine von einer Maßnahme nach § 163b betroffene Person darf in keinem Fall länger als zur Feststellung ihrer Identität unerläßlich festgehalten werden. Die festgehaltene Person ist unverzüglich dem Richter bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk sie ergriffen worden ist, zum Zwecke der Entscheidung über Zulässigkeit und Fortdauer der Freiheitsentziehung vorzuführen, es sei denn, daß die Herbeiführung der richterlichen Entscheidung voraussichtlich längere Zeit in Anspruch nehmen würde, als zur Feststellung der Identität notwendig wäre. Die §§ 114a bis 114c gelten entsprechend.

Eine richterliche Vorführung dauert im Normalfall immer länger als die IDF selbst.

Es reicht nicht immer den Gesetzestext zu lesen und zu verstehen... das kannst du ja ganz gut dafür dass du das ganze nicht studierst... Gesetze sind auch immer mit Kommentaren und Gerichtsurteilen "angereichert" die berücksichtigt werden müssen.

KittyCat2909  04.09.2014, 18:48
@freede
dann hast du einen Ausweis vorzulegen. Den musst du nicht dabei haben

In Österreich muss man das tatsächlich nicht. Bei den Deutschen allerdings schon.

KittyCat2909  04.09.2014, 18:51
@freede
Wenn man das nicht möchte muss man halt den Ausweis rausgeben wenn das gefordert wird und nicht versuchen zu flüchten

In diesem Fall wurde kein Fluchtversuch gemacht- aber trotz mehfracher Aufforderung geweigert sich auszuweisen.

KittyCat2909  04.09.2014, 18:56
@freede
da du ja schließlich, zumindest laut deiner Profilseite hier auf "gutefrage.net", Polizeibeamte bist. 

Genau.

Wäre das der Fall, wüsstest du definit besser über deinen Job bzw Gesetze bescheid.

Kristina100396 
Fragesteller
 04.09.2014, 20:44
@KittyCat2909

Deshalb lautet die erste Regel für einige Polizisten : "Schmeißt euch rauf auf ihn und zwar alle zusammen!"

Kristina100396 
Fragesteller
 04.09.2014, 20:45
@KittyCat2909

Du sprichst mir aus der Seele! :)

freede  05.09.2014, 08:08
@Kristina100396

@ KittyCat2909 und Kristina100396:

Welche Aussagen zweifel ihr beiden "Experten" denn an?

Ich mache meine Arbeit schon ein paar Tage, bislang hatte da auch Niemand etwas dran auszusetzen. Ich kann alle Aussagen die ich hier geschrieben habe auch belegen (mit Gesetzen, Verordnungen, usw)... ihr auch?

AnonJura  05.09.2014, 09:19
@freede
In Deutschland ist das die absolute Ausnahme!

Ja sicher, das streite ich auch nicht ab. Dennoch gibt es meiner Erfahrung nach immer noch zu viele Polizeibeamten, die doch ein bisschen zu sehr übertreiben. Wollen wir es mal so ausdrücken.

Nicht wirklich. Es kann eine Überprüfung mit den Daten des Einwohnermeldeamtes erfolgen. Dabei habe ich aber kein Bild der Person zur Verfügung, also auch keine zweifelsfreie IDF. Wenn ich der Polizei Daten von einer Person angeben die ich sehr gut kenne (Freund, Verwandschaft, usw) und diese Angaben mit der EMA überprüft werden habe ich vermeintlich die richtige Person vor mir... kann aber auch jemand anderes sein. Von Leuten die schonmal erkennungsdienstlich behandelt wurden kann ich die Daten natürlich mit den pol. Auskunftssystemen abgleichen... dort sind dann auch Bilder drin.

Also da muss ich dich widersprechen. Beim Einwohnermeldeamt ist ein Foto gespeichert. Ob dieses in irgendeiner Weise den Beamten übermittelt werden kann, kann ich nicht beurteilen. Das ist dein Expertenthema.

Das ist quasi ein Standardmaßnahme. So wird das fast immer gemacht. Ich kann mich nicht erinnern wann ich eine richterliche Entscheidung einholen musste.

Okay. Das wundert mich ein wenig... Aber gut, du wirst es ja wissen. Ich war ja nicht in deinem Dienst, sondern du.

Die Kostenrechnung ist gängige Praxis... ich wusste nicht dass es Bundesländer gibt in denen das anders gehandhabt wird.

Wenn es in deinem Bundesland tatsächlich so ist, dann konntest du ja nicht wissen, dass es in anderen Bundesländern anders gehandhabt wird. Du bist ja davon ausgegangen, dass es gleich gehandhabt wird. Also an dieser Stelle kein Vorwurf an dich.

§ 163b StPO (1) Ist jemand einer Straftat verdächtig, so können die Staatsanwaltschaft und die Beamten des Polizeidienstes die zur Feststellung seiner Identität erforderlichen Maßnahmen treffen; § 163a Abs. 4 Satz 1 gilt entsprechend. Der Verdächtige darf festgehalten werden, wenn die Identität sonst nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten festgestellt werden kann. Unter den Voraussetzungen von Satz 2 sind auch die Durchsuchung der Person des Verdächtigen und der von ihm mitgeführten Sachen sowie die Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen zulässig.

Ich habe das Gefühl, du hast da etwas missinterpretiert. Schau dir mal an, was ich weiter oben ausgeführt habe.

"Mit richterlicher Anordnung/richterlichem Beschluss oder unter der Voraussetzung des § 163b Abs. 1 StPO oder des jeweiligen Landesgesetzes hierzu, ja. Ansonsten nein."

Genau das, was du noch einmal geschildert hast.

Es reicht nicht immer den Gesetzestext zu lesen und zu verstehen... das kannst du ja ganz gut dafür dass du das ganze nicht studierst... Gesetze sind auch immer mit Kommentaren und Gerichtsurteilen "angereichert" die berücksichtigt werden müssen.

Danke für das Kompliment! Du kennst dich mit Gesetzen besser aus, als (leider) so manch anderer Polizeibeamte...

Das ist mir bewusst. Aber danke trotzdem für den Hinweis.

Viele Grüße

AnonJura

freede  05.09.2014, 11:14
@AnonJura
Wenn es in deinem Bundesland tatsächlich so ist, dann konntest du ja nicht wissen, dass es in anderen Bundesländern anders gehandhabt wird. Du bist ja davon ausgegangen, dass es gleich gehandhabt wird.

Ich weiß aber dass es auch in vielen anderen Bundesländern so gehandhabt wird... deswegen war ich verwundert.

Ich kläre das nachher mal mit einem Kollegen... der ist Anfang des Jahres aus NRW gekommen und sollte das ja ganz genau wissen.

Kristina100396 
Fragesteller
 05.09.2014, 15:07
@freede

Dann plaudere doch mal aus dem Nähkästchen und gib mal ein paar Belege an, die du in deinen paar Tagen Polizeiarbeit so fleißig gelernt hast. :-)

freede  05.09.2014, 18:22
@Kristina100396

Was willst du wissen? Zum 163 a/b StPO habe ich ja schon was geschrieben...

Kristina100396 
Fragesteller
 05.09.2014, 19:21
@freede

Mmmmmmmh.....

freede  06.09.2014, 10:48
@Kristina100396
Mmmmmmmh.....

???? Frag, wenn du etwas wissen willst.

freede  06.09.2014, 10:50
@freede

Der Kollege hat das bestätigt... in NRW gibt es diese Kosten tatsächlich nicht.

Kristina100396 
Fragesteller
 06.09.2014, 11:01
@freede

Schon gut! xD

AnonJura  08.09.2014, 08:01
@freede

Also ein bloßes Missverständnis aufgrund unterschiedlicher Regelungen der Länder.

Dann noch einen schönen Wochenstart!

Viele Grüße

AnonJura

KittyCat2909  04.09.2014, 18:38
Darüber hinaus muss man nichts, was eine physiopathologische darstellt (Augen zu und Finger auf Nasenspitze, auf einem Bein stehen, in Augen leuchten etc.) über sich ergehen lassen.

Dies stimmt so nicht. Spätestens wenn ein Mediziner aufgrund zur Feststellung Alkohol / Drogen -konsums oä und daraus resultierende körperliche Folgen, dies anweist, sollte das gemacht werden. Mitmachen muß man zwar nicht- tut sich selbst damit garantiert aber keinen Gefallen.

Möchtest du deinen Personalausweis, warum auch immer, dem Beamten nicht geben

Die für das führen eines Fahrzeugs notwendigen Papiere sind mitzuführen und auf verlangen vorzuzeigen.

freede  05.09.2014, 08:03
@KittyCat2909
Die für das führen eines Fahrzeugs notwendigen Papiere sind mitzuführen und auf verlangen vorzuzeigen.

Und was hat das mit dem Ausweis zu tun???

Wäre das der Fall, wüsstest du definit besser über deinen Job bzw Gesetze bescheid.

Ich weiß offensichtlich bescheid... du auch? Welche Aussage zweifelst du denn an?

Spätestens wenn ein Mediziner aufgrund zur Feststellung Alkohol / Drogen -konsums oä und daraus resultierende körperliche Folgen, dies anweist, sollte das gemacht werden. Mitmachen muß man zwar nicht- tut sich selbst damit garantiert aber keinen Gefallen.

Resultiert daraus eine Verpflichtung? Nein.

In diesem Fall wurde kein Fluchtversuch gemacht- aber trotz mehfracher Aufforderung geweigert sich auszuweisen.

Sagen Kollegen die dabei waren anders...

AnonJura  05.09.2014, 09:25
@freede

Spätestens wenn ein Mediziner aufgrund zur Feststellung Alkohol / Drogen -konsums oä und daraus resultierende körperliche Folgen, dies anweist, sollte das gemacht werden. Mitmachen muß man zwar nicht- tut sich selbst damit garantiert aber keinen Gefallen.

Über freede's Antwort hinaus ging es in dieser Frage ja darum, was man bei Polizeibeamten alles verweigern darf oder eben nicht. Das natürlich eine Blutprobe angeordnet werden kann, ist ja logisch. Wie sollte man sonst das führen eines Fahrzeuges unter Alkoholeinfluss feststellen und beweisen können? Ich bin mal auf die Antwort gespannt @KittyCat2909.

Viele Grüße

AnonJura

Kristina100396 
Fragesteller
 05.09.2014, 15:14
@freede

Die Betonung liegt auf KollegEN, es waren mehrere da, eigentlich reichen doch 2, um einen ausgewachsenen Mann am Boden zu halten, meinetwegen auch noch 3, aber dann noch sinnlos raufzutreten und mit noch mehr Kollegen anzukommen, finde ich äußerst fragwürdig.

freede  05.09.2014, 18:24
@Kristina100396

Und du weißt wieviele Leute man braucht um einen am Boden zu halten... Ich denke nicht.

Kristina100396 
Fragesteller
 05.09.2014, 19:19
@freede

Doch, ich lebe ja nun auch nicht hinter dem Mond, um zu wissen, dass 5 gegen 1 nicht notwendig ist.

freede  05.09.2014, 23:46
@Kristina100396

Probieren das mal aus... Du wirst dich wundern. Und wenn dann noch Drogen dazu kommen...

Kristina100396 
Fragesteller
 06.09.2014, 11:02
@freede

Lass mich kurz überlegen....NEIN!

freede  06.09.2014, 11:37
@Kristina100396
Lass mich kurz überlegen....NEIN!

Du bildest dir also Meinungen zu Themen von denen du keinen Plan hast und zu Situationen die du noch nie erlebt hast... und dann widersprichst du Leuten wie mir, die das schon mehrfach erleben mussten und sich aus persönlicher Erfahrung ein fundiertes Urteil erlauben dürfen.

Ganz stark... nochmals der Hinweis: Werde erwachsen!

Kristina100396 
Fragesteller
 06.09.2014, 12:26
@freede

Oh, ich widerspreche Leuten wie dir...Bist wohl was besseres, stimmt's? Eigentlich wollte ich hier ja nur erfragen...ach egal, hört eh niemand zu.

freede  06.09.2014, 14:10
@Kristina100396
Oh, ich widerspreche Leuten wie dir...Bist wohl was besseres, stimmt's?

Mit welchem Recht? Wieso maßt du dir an zu widersprechen? Komplett ohne Ahnung... Wenn ich behaupte der Himmel wäre grün... kann ich so sagen... wird aber davon auch nicht richtiger.

Kristina100396 
Fragesteller
 06.09.2014, 15:39
@freede

Hast du gerade wirklich gefragt, warum ich mir anmaße, zu widersprechen? Wir leben hier in einem Land, in dem jeder seine Meinung äußern darf und nicht nur das zählt, was der liebe Herr Polizist den ganzen Tag über bei gutefrage.net beiträgt. Ich glaube es geht los.

freede  06.09.2014, 18:38
@Kristina100396

Wie heißt es so schön... Meinungen sind wie Ar...löcher, jeder hat eins. Zum Glück interessiert deine Meinung nicht die Bohne.

Meine "Meinung" im Bezug auf meine dienstlichen Befugnisse ist da schon was anderes. Denn ich kann diese taten und Aussagen auf Gesetze, Gerichtsurteile, Erlassen, Verordnungen, usw. stützen.

Also verbreite deinen Schwachs... äh, deine Meinung ruhig weiter... Interessiert eh keinen.

Kristina100396 
Fragesteller
 06.09.2014, 18:47
@freede
Zum Glück interessiert deine Meinung nicht die Bohne.

Das sehe ich aber ganz anders, jede Meinung ist gleichwertig.

Meine "Meinung" im Bezug auf meine dienstlichen Befugnisse ist da schon was anderes.

Deine "Meinung" ist überhaupt nichts anderes, sondern genau gleichwertig.

Also verbreite deinen Schwachs... äh, deine Meinung ruhig weiter... Interessiert eh keinen.

Jetzt fängst du an, lustig zu werden, Mensch wie schön :)

man sollte mit denen nicht zu viel reden ich habe die erfahrung gemacht wenn ich etwas falsch gemacht habe und sei es nur etwas geringfügiges und ich wurde gefragt möchten sie sich dazu äußern hat man mir meine aussage bis jetzt immer zu meinem nachteil ausgelegt

Kristina100396 
Fragesteller
 02.09.2014, 21:45

Genau deswegen habe ich mich das ja auch gefragt. Die drehen einem gerne mal das eigene Wort im Mund um ! :(

Du brauchst nichts zu sagen, gar nichts.

Jeder, wie er erzogen wurde.

Wenn Du schei... erzogen bist und das komplette Versagen Deiner Eltern, Dir bei Zeiten und im ausreichenden Umfang Manieren und Benimm beizubringen, auch noch öffentlich manifestiert zur Schau stellen willst, kannst Du ganz einfach die Klappe halten, nur vor Dich hingrunzen und die geforderten Dokumente zeigen, kein Problem.

Höfliche Menschen reden miteinander, nur für den Fall, dass das irgendwie an Dir vorbeigegangen sein mag......

Aber es muß auch solche geben.

Kristina100396 
Fragesteller
 03.09.2014, 07:04

Ea hat meiner Meinung nach rein gar nichts mit Höflichkeit zu tun, ob ich mit den lieben Beamten rede. Ich kann genauso gut auch einfach nichts sagen und sie freundlich anlächeln dabei.

fastlink  03.09.2014, 08:06
@Kristina100396

Nö, das sieht echt blöde aus. Lächelnd aber stumm - ja klar, damit schießt Du den Vogel ab und siehst so dermaßen blöd aus, als ob Du einen anner Waffel hättest.

Zu einem Gespräch gehört die freundliche Entgegnung des der jeweiligen Tageszeit angepassten Tagesgrußes, eine höfliche und freundliche Gesprächsführung, der Blickkontakt zum Gegenüber, die Konzentration ausschließlich auf das momentan geführte Gespräch (was z.B. ein nebenbei Herumdaddeln auf Smartphones ausschließt), die klare und verständlich formulierte Antwort auf Fragen und so man sie nicht beantworten möchte, die jeweilige höfliche Verneinung der Antwort unter jeweiliger Grundangabe sowie eine entsprechend freundliche Verabschiedung, am Besten mit einem Wunsch, dass es dem Gesprächspartner des auslaufenden Gespräches gut ergehe, er einen schönen Tag hat, wenn nicht gar das Entbieten der Hand, ohne dass man diese zuvor in (oder an) der Nase oder am (bzw. im) Hintern hatte und diese einer einen gewissen Sauberkaitsstandart erfüllt, welche sich in einer zivilisierten Gesellschaft innerhalb Mitteleuropas so eingebürgert hat und als minimale Benimmregel anerkannt ist.

Dies nur so am Rande für den fall, dass man Dir das noch nicht gesagt haben mag.

Verstößt Du dagegen, zeugt dies zweifelsfrei und widerspruchslos vom völligen Versagen der elterlichen Erziehung. So Du ihnen also große Schmach und tiefste Schande ersparen magst, solltest Du Dich an o.g. Benimmregeln als Minimumstandart halten.

Wieder ein Beispiel, nicht nur das geschriebene Recht sondern auch ungeschriebene Normen und Regeln bestimmen unser Leben und haben Gültigkeit.

Kristina100396 
Fragesteller
 03.09.2014, 16:08
@fastlink

Du, ich glaube nicht, dass du mir sagen musst, wie man sich zu benehmen hat. Und schieb nicht immer alles auf meine elterliche Erziehung, das ist unter deinem Niveau ;-). Ich habe nicht nur von Polizisten gehört, die passend zur Tageszeit Grüßformeln anwenden und wenn man nicht der große Rhetoriker ist, muss man nicht mit ihnen sprechen. Sollen sie doch einen als unfreundlich abstempeln, dafür können sie einem nichts. Wenn man sich ordnungsgemäß verhält, müssen sie ohne ein "Bussi links-Bussi Rechts" von dannen ziehen. Tut mir leid!

fastlink  03.09.2014, 20:07
@Kristina100396

Da spricht wohl die mangelhafte sittliche Reife deutlichst heraus, weil Du wohl noch nicht so weit bist zu verstehen, dass Du mit Menschen sprichst und man mit ihnen ungeachtet ihrer Herkunft und/oder Funktion respektvoll umgehen sollte, sondern meinst, eine Art Feindbild aufbauen zu müssen und die Leute niveaulos behandeln musst nur weil Du was gegen die Polizei hast.

Aber das legt sich mit fortschreitendem Alter hoffentlich noch ein bischen.

Bis dahin, viel Spaß noch im Leben.

Und ja, solange Du Dich nicht benimmst, wie "es sich gehört", muss man es Dir fraglos sagen, wie es richtig wäre.

Kristina100396 
Fragesteller
 03.09.2014, 20:41
@fastlink

"Mangelhafte sittliche Reife" ? Ansonsten geht es dir noch gut? Du brauchst mir wirklich nichts beibringen in dieser Hinsicht, glaub da mal nicht dran. Nur weil ich noch jung bin, heißt das nicht automatisch, dass ich unreif bin. Übrigens, ich habe erst ein einziges Mal mit Polizisten zu tun gehabt, dabei wollten die nicht mal was von mir persönlich und welch Wunder, ich habe ihnen ganz normal geantwortet..bitte spiel nicht den Übergebildeten .

Du musst denen nichts sagen. Allerdings bist du dazu verpflichtet, den Führerschein und Fahrzeugschein herauszugeben bzw. deine Personalien feststellen zu lassen.

Kristina100396 
Fragesteller
 02.09.2014, 21:38

Ok, dann hab ich eine Vorstellung davon ! :) danke

Tibalar  03.09.2014, 10:29
@Kristina100396

Tipp: Wenn die dich anhalten und fragen, warum die das machen könnten, sag, du wüsstest von nichts. Wenn du bspw. sagst, du könntest ja zu schnell gewesen sein, könnten die Polizisten das als Vorsatz sehen und dir direkt ein höheres Bußgeld verpassen. Oder wenn du nur einen Sekt getrunken hast und dir fragen, ob du Alkohol getrunken hast, antworte am besten mit "Nein". Wie du schon sagtest: Sonst drehen die dir das Wort im Mund um.

Kristina100396 
Fragesteller
 03.09.2014, 16:15
@Tibalar

Danke für den Tipp :) Ich hab auch schon von solchen Kontrollen gehört. Hauptsache möglichst viel Bußgeld verpassen, ich kenn das ..:-)