Polizei wirft mir viel zu schnelles fahren vor

17 Antworten

Sie dürfen mitlerweile sogar schätzen wenn du nur an ihnen vorbei fährst. Da sie "nur" hinter dir hergefahren sind kannst du es ja mal mit einen Wiederspruch versuchen wenn Post kommt.

Sie dürfen mitlerweile sogar schätzen wenn du nur an ihnen vorbei fährst

wo kann man das denn nachlesen?

@ginatilan

Keine Ahnung ob es irgendwo im Netz steht (kannst ja mal Googlen) aber das habe ich mal in einer Zeitschrift gelesen in einem Artikel bei dem es um Urteile ging die mit Strassenverkehr zusammen hingen. Da hieß es vom Richter das Polizisten genug Erfahrung hätten um dies einzuschätzen.

@Oldie01

da brauch ich nicht googeln. die Antwort kenne ich schon

@ginatilan

Ich hab mal für dich gegooglt damit du nicht mit falschem Wissen sterben musst

Das OLG Karlsruhe hat mit Beschluss vom 19.6.2008 (Az.: 1 Ss 25/08) entschieden, dass Geschwindigkeitsschätzungen zwar zulässig, aber nur mit großer Zurückhaltung von Gerichten als verlässlich anzusehen sind.

Also wie schon geschrieben dürfen sie es, allerdings würde ich Wiederspruch einlegen. Die Chancen für den Beschuldigten stehen sehr gut dabei.

@Oldie01

ich sterbe nicht mit falschem Wissen, und wenn doch ist es sowieso egal:-)

wie bereits geschrieben wurde, ich kenne die Antwort bereits:-)

und dein Beschluss ebenfalls, außerdem gibt es seit 2008 noch neuere Urteile deswegen.

und ein Urteil eines Oberlandgerichts ist sowieso nicht gerade aussagekräftig, ich verlinke lieber als Beweis Beschlüsse vom BGH:-)

Die Beamten haben deine Geschwindigkeit nicht geschätzt, sondern durch Hinterherfahren mit einem geeichten Tacho gemessen und das dürfen sie und das ist in der Regel auch gerichtsverwertbar.

mir geht es doch gar nicht darum überhaupt eine strafe zu bekommen. aber wenn mein tempomat auf 70 eingestellt ist, kann es doch nicht sein dass die behaupten mir mit über 80 nicht hinterherzukommen

Die Sache mit dem geeichten Tachos in Polizeiwagen ist ein Märchen.

@Oldie01

Lieber Oldie01, ist nicht so, diese Messungen halten auch vor Gericht, die Tachos sind geeicht und werden auch laufend kontrolliert.

@Oldie01

Die Tachos vieler Polizeifahrzeuge sind geeicht oder zumindest justiert. Der Unterschied macht sich nur beim Toleranzabzug bemerkbar. Selbst mit ungeichten und unjustierten Tachos ist eine Geschwindigkeitsmessung durch Hinterherfahren möglich, der Toleranzabzug ist dann allerdings höher.

ja, es gibt videobeweismaterial und dort wird die geschwindigkeit angezeigt, wenn man unbgefähr dran bleibt ist das auch eine relativ genaue methode und wird nur unweit von der wirklichen geschwindigkeit weg liegen. in einer 50er zone 70kmh+ führt aber unweigerlich dazu, dass du über kurz oder lang mal rausgezogen werden musst, ein kleiner denkzettel ist da wohl mal notwendig.

ja der unterschied ist aber, dass ich mit knapp 20 zu schnell ein paar euro zahlen müsste und gut ist. bei 30 zu schnell gibs aber punkte und so

Vielleicht hat die Polizei ein eingebautes Radargerät? Also nicht geschätzt sondern gemessen.