Muss man beim Unfall mit einem Polizeiauto die Polizei rufen?

8 Antworten

Muss man die Polizei rufen? - Jain. Das macht der Unfallgegner mit dem Blaulicht aufem Dach schon für dich (Sofern du kein parkendes Polizeiauto gerammt hast und keiner in der Nähe ist).

Die Beamten sind unfallbeteiligte und dürfen den Unfall nicht einfach selbst bearbeiten. Die Unfallaufnahme muss durch eine andere Polizeidienststelle erfolgen, als die zu der das beteiligte Fahrzeug zugehörig ist.

Der Bürger soll durch dieses Prozedere nicht das Gefühl bekommen das die Polizei das kurzerhand "unter sich" regelt. Weiterhin will man durch die unabhängige Unfallaufnahme verhindern, dass im späteren Verlauf der Unfallverursacher sagen kann er habe es nur zugegeben weil er sich durch die Polizei als Unfallgegner eingeschüchtert gefühlt habe.

Bei Schuld des Polizeibeamten ist es im übrigen für den unfallaufnehmenden Polizeibeamten teilweise Pflicht eine Genehmigung des Dienststellenleiters einzuholen wenn er eine mündliche Verwarnung aussprechen möchte.

Die Polizisten rufen selbst Kollegen aus einem anderen Polizeirevier. Sie selbst sind ja Unfallbeteiligte und demnach nicht mehr neutral.

Solange es nur ein Sachschaden und kein Personenschaden ist, muss man eigentlich allgemein keine Polizei rufen. Da der Dienstwagen, allerdings kein Privatfahrzeug ist sondern dem "Staat" gehört könnte es sein, dass man eine ähnliche Strafe bekommt, wie wenn man ne Laterne anfährt. (irgendwie Beschädigung öffentlichen Eigentums oder so ähnlich nennt sich das dann.) Denke, dass die Polizisten den Fall allerdings nicht selbst untersuchen dürfen, da sie ja als Zeugen fungieren und nicht neutral sein können.

Da muss ein zweites Polizeifahrzeug kommen, das die Beamten im Unfallauto ja selbst Beteiligte sind.Es muss ja eine neutrale Person geben um den Unfall aufzunehmen, auch wegen Versicherungs- und Haftungsfragen.

Kam bei uns am Ort mal genauso vor, zwei Polizeiwagen sind zusammengestoßen, ein drittes nahm den Unfall auf.