Wie viel kostet es sich ein copyright eintragen zu lassen und geht das für jede Privatperson?

5 Antworten

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Das Copyright ist gem. Wikipedia im Deutschen vergleichbar mit dem Urheberrecht. Das musst Du nirgends eintragen lassen, das hast Du als Urheber kraft Gesetz.

Das ist grundsätzlich richtig. Aber man muss das Copyright auch auf dem Geschriebenen und Veröffentlichten kennzeichnen. Das heißt unter den Text muß gesetzt werden: "Copyright ..........(hier wird der Name eingesetzt) ......(hier Monat und Jahr einsetzen). Das kann man natürlich nur machen, wenn man den Text nicht von einer anderen Veröffentlichung oder von jemandem Anderen abgeschrieben hat!  

@wagemut

Wo steht das??

@wagemut

@wagemut: das ist schlichtweg Quatsch

@gargamel111

Qgargamel111: Dir geht es scheinbar auch nur nach dem Motto "Hauptsache was geschrieben und 15 Punkte eingeheimst"! Dein Kommentar ist ein typischer Nonsenskommentar, da absolut nichtssagend! Wenn Du es besser weißt, dann auch mal "Butter bei die Fische". Aber offensichtlich weißt Du gar nichts, sonst hättest Du es ja aufgeführt. Ansonsten verweise ich auf meinene Antwort, in der ich näher auf Deinen Kommentar eingegangen bin.

@miboki

@Miboki. In §10 des Urhebergesetzes findest Du entsprechende Hinweise zum Ziel  und der Funktion des Vermerks. Im Internet kannst Du das beispielsweise bei Internetrecht - Rostock.de nachlesen. Sind weder Namen noch Datum vermerkt, so ist auch nicht klar, wer das Copyright und ab wann beansprucht. Natürlich führt der Copyright-Vermerk nicht automatisch zum Urheberschutz. Er  hat aber den Vorteil, wenn beispielsweise trotz Copyright-Vermerk Kopien eines Werkes zum weiteren Verteilen gemacht werden, dass der Urverfasser des Werkes Abmahnungen vornehmen kann, wenn er nicht vorher gefragt wurde, ob das erlaubt wird.  Ich veröffentliche seit Jahren mit diesem Vermerk, und ich wurde bereits mehrfach angefragt, ob ich mit einer Weiterveröffentlichung meiner Texte z.B. in Zeitungen einverstanden bin. 

@wagemut

@ wagemut - gargamel111 hat völlig Recht, das was du schreibst ist völliger Blödsinn! Nirgends im Gesetz steht, dass man einen Vermerk anbringen muss, um irgendwas zu beanspruchen. Sobald ich nachweise, dass ich der Urheber bin, bist du der Gelacktmeierte, ohne dass ich zuvor einen Vermerk angebracht habe, denn das entscheidet der urheber selbst nach § 13 UrhG - das was du schreibst, betrifft lediglich die Vermutung der Urheber- oder Rechtsinhaberschaft 

das ist zum ersten in deutschland kein sprachgebrauch. nicht vorhanden.

 folglich solltest du das, was du wissen möchtest, erklären

Mit Copyright kann man nur eigene schriftlich festgehaltenen Texte kennzeichnen.Copyright hat absolut nichts mit Schutzrechten zu tun, wie man sie beispielsweise für Markennamen oder Patente erwerben kann. Copyright können auch Privatpersonen unter ihre Texte setzen, wenn sie z.B. diese in einer Zeitung veröffentlichen oder sogar bei Veröffentlichungen hier im Forum. Aber nicht auf Antworten, sondern nur bei eigenen Referaten.

@gargamel 111: Wie kommst Du zu der Aussage, dass meine Antwort schlichtweg "Quatsch" sei? Zu Deiner Information, ich habe mehr als 100 Veröffentlichungen gemacht mit Copyright und bereits einige Bücher geschrieben. Außerdem habe ich insgesamt 3 Markenschutzrechte und 1 Patentanmeldung. Entsprechend habe ich auch bereits Prozesse geführt, die ich alle gewonnen habe. Also bitte, was ist nun Quatsch an meiner Aussage, wie weißt Du es denn besser? 

er/sie meint wohl eine marke oder die rechte an einem produckt , dass er/sie herstellt.

Marken (= Markenzeichen wie z.B. Nivea) müssen beim Patentamt, Abt. Markenamt eingetragen werden. Hierzu sollte man sich einen Patentanwalt nehmen, der auch gleich recherchiert, ob es eine solche Marke schon gibt. Gleiches gilt auch für Patente oder Gebrauchsmusterschutz für Produkte, die man selbst entwickelt hat und herstellt. Die müssen beim Patentamt angemeldet werden.  Diese Rechte sind sehr teuer. Sie haben aber absolut nichts mit dem Copyright zu tun. Da hat miboki mit seiner Antwort recht.