Durch gerichtliches Mahnverfahren Eintrag im Führungszeugnis?

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Es kommt durchweg darauf an was im Laufe des Verfahrens noch geschehen wird. Wenn hier eine strafbare Handlung vorliegt und es im zivilrechtlichen Verfahren zu einer Überleitung in ein strafrechtliches Verfahren kommt, es eine Verurteilung wegen Betruges gibt, diese mehr als 90 Tagessätze sind so ist dieses im Führungszeugnis vermerkt. Eine Meldung in der SCHUFA kommt erst dann zum Eintrag, wenn hier tatsächlich gerichtliche Vollstreckungsmaßnahmen anhängig sind. Ansonsten gibt es weder noch einen Eintrag!

Vielen Dank für den Stern :-))

Nein, in dem Führungszeugnis stehen Verurteilungen, gerichtl. Mahnverfahren bedeutet, das der Gläubiger sich den Vollstreckungstitel holen wird. Das kann der GL an die Schufa melden.

So weit ich mich erinnern kann landen nur Verurteilungen über mehr als 90 Tagessätze oder Haft im Führungszeugnis.

Nein, nur bei der Schufa.

Es sei denn du wirst zu einer Gefägnisstrafe verurteilt.

Nein, ins Führungszeugnis kommen nur Verurteilungen.