Urheberrechtsverletzung beim Malen einer Simpsons-Figur an die Wand eines Geschäfts?

3 Antworten

UrhG schreibt zum fremden geschützten Werk an der Wand in § 15 Allgemeines Absatz 1:

"(1) Der Urheber hat das ausschließliche Recht, sein Werk in körperlicher Form zu verwerten; das Recht umfaßt insbesondere

  1. das Vervielfältigungsrecht (§ 16),
  2. das Verbreitungsrecht (§ 17),
  3. das Ausstellungsrecht (§ 18)."

Untersagt ist demnach schon

  1. Kopien des Werkes anzufertigen, außer "sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen" (UrhG § 53),
  2. Flyer mit diesen Kopien zu verbreiten,
  3. Das Werk an der Wand oder sonstwo auszustellen.

Soweit zum Urheberrecht, wo es allerdings noch ein paar Schranken gibt (bitte selbst nachlesen), von denen hier aber meines Erachtens keine greifen.

Nun zum Markenrecht. Mutmaßlich ist diese Comicfigur auch geschützt als Bildmarke, siehe dazu § 4 Entstehung des Markenschutzes.

Falls ja, lese man § 14 ebenda oder befrage einen Anwalt. Jedenfalls ist es laut Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 generell untersagt, die Marke "im geschäftlichen Verkehr"

zu benutzen, wenn es sich bei der Marke um eine im Inland bekannte Marke handelt und die Benutzung des Zeichens die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der bekannten Marke ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausnutzt. oder beeinträchtigt.

Gruß aus Berlin, Gerd

Das du man dafür eine Erlaubnis brauchst, scheinst du zu wissen, sonst hättest du das nicht extra erwähnt.

Natürlich braucht es eine Lizenz, bzw. eine Erlaubnis, das in dieser Kombination, für die eigenen Werbezwecke, so malen.

Quellen kannst du dir selber heraussuchen. Bzw. auch der Auftraggeber.

An der Wand eines Geschäfts ist das ja in jedem Fall gewerblich. Da darfst du natürlich keine bekannten Comic-Figuren ohne Genehmigung (und Bezahlung) verwenden.