Wie viel Kleingeld muss angenommen werden?
Das Münzgesetz (MünzG) sagt in § 3 Annahme- und Umtauschpflicht
"(1) Niemand ist verpflichtet, deutsche Euro-Gedenkmünzen im Betrag von mehr als 200 Euro bei einer einzelnen Zahlung anzunehmen. Erfolgt eine einzelne Zahlung sowohl in Euro-Münzen als auch in deutschen Euro-Gedenkmünzen, ist niemand verpflichtet, mehr als 50 Münzen anzunehmen; dies gilt auch dann, wenn der Gesamtbetrag 200 Euro unterschreitet."
Auf diesen Paragrafen wir oft Bezug genommen, wenn es um meine Frage geht, das scheint mir aber falsch zu sein: Beide Einschränkungen gelten doch nur, wenn Gedenkmünzen an der Zahlung beteiligt sind. Über Zahlungen, die nur in "normalen" Euro-Münzen getätigt werden, finde ich im Münzgesetz nichts.
Gibt es dazu irgendwo anders eine gesetzliche Grenze?
4 Antworten
Eine entsprechende Regelung für gewöhnliche Euro-Münzen befindet sich in einer EU-Verordnung. Das deutsche Münzgesetz erweitert diese Regelung nur auf die Verwendung deutscher Euro-Gedenkmünzen.
Ja, ich hab's dann (dank des Wikipedia-Links) inzwischen auch gefunden:
VERORDNUNG (EG) Nr. 974/98 DES RATES vom 3. Mai 1998 über die Einführung des Euro, Artikel 11: "... Mit Ausnahme der ausgebenden Behörde und der Personen, die in den nationalen Rechtsvorschriften des ausgebenden Mitgliedstaats speziell benannt werden, ist niemand verpflichtet, mehr als fünfzig Münzen bei einer einzelnen Zahlung anzunehmen."
Ich kann mich dran erinnern dass als ich im Supermarkt and der Kasse gejobbt habe das meine Cheffin meinte wenn mir jemand z.B. ganz viele Kupermuenzen hinlegt ich die nicht annehmen muss wenn ich nicht will, ich lehne dann stellvertretend fuer die Firma den Kaufvertrag ab.
Eine genaue gesetzliche Regelung kenne ich nicht, und denke auch nicht das eine existiert. Das ist denk ich ein Ding der Firmenpolitik
In Deutschland ist halt auch wirklich alles geregelt :D Danke fuer die Recherche
Maximal 50 Münzen, egal welcher Betrag heraus kommt. Bei Taxis und im Bus gibt es Sonderregelungen
Das wird immer gesagt, aber wo steht das? Im Münzgesetz - das oft als Quelle dafür angegeben wird - m. E. eben nicht!
Und die Sonderregelung im Bus (§7 BefBedV) ist mir als Busfahrer durchaus bekannt ;-)
(Die sagt im Grunde übrigens nur: keine größeren Scheine als 5 Euro, nicht mehr als 10 1-Cent-Münzen - z. B. 50 2-Cent-Münzen müsste ich theoretisch annehmen ...)
Ich hab's inzwischen (dank der Hinweise) gefunden:
VERORDNUNG (EG) Nr. 974/98 DES RATES vom 3. Mai 1998 über die Einführung des Euro, Artikel 11:
"... Mit Ausnahme der ausgebenden Behörde und der Personen, die in den nationalen Rechtsvorschriften des ausgebenden Mitgliedstaats speziell benannt werden, ist niemand verpflichtet, mehr als fünfzig Münzen bei einer einzelnen Zahlung anzunehmen."
50. Gedenkmünzen muss man gar nicht akzeptieren.
https://de.wikipedia.org/wiki/M%C3%BCnzgesetz_%28Deutschland%29
Hä?
Bitte Deinen eigenen Link richtig lesen:
"Bei deutschen, auf Euro lautenden Gedenkmünzen wie beispielsweise Zehn-Euro-Münzen ist die Annahmepflicht auf 200 Euro je Zahlung beschränkt. Zehn-Euro-Münzen sind demnach in Deutschland gesetzliches Zahlungsmittel und müssen laut § 2 MünzG akzeptiert werden."
Und die Grenze von 50 gilt nach §3 Münzgesetz eben nur, wenn "eine einzelne Zahlung sowohl in Euro-Münzen als auch in deutschen Euro-Gedenkmünzen" erfolgt. Meine Frage ist aber eben, was ohne Gedenkmünzen gilt ...
Such mal in Recht für Handel und Verkauf. Da müsste dazu etwas zu finden sein.
Ich hab's (dank des Wikipedia-Links) inzwischen auch gefunden:
VERORDNUNG (EG) Nr. 974/98 DES RATES vom 3. Mai 1998 über die Einführung des Euro, Artikel 11: "... Mit Ausnahme der ausgebenden Behörde und der Personen, die in den nationalen Rechtsvorschriften des ausgebenden Mitgliedstaats speziell benannt werden, ist niemand verpflichtet, mehr als fünfzig Münzen bei einer einzelnen Zahlung anzunehmen."
Der entscheidende Hinweis in diesem Artikel ist der Verweis auf die EG-Verordnung Nr. 974/98. Dort ist in Artikel 11 die Verpflichtung zur Annahme auf 50 Münzen beschränkt.
Doch, es gibt eine offizielle Regeleung, ich hab's (dank der Hinweise) inzwischen gefunden:
VERORDNUNG (EG) Nr. 974/98 DES RATES vom 3. Mai 1998 über die Einführung des Euro, Artikel 11: "... Mit Ausnahme der ausgebenden Behörde und der Personen, die in den nationalen Rechtsvorschriften des ausgebenden Mitgliedstaats speziell benannt werden, ist niemand verpflichtet, mehr als fünfzig Münzen bei einer einzelnen Zahlung anzunehmen."