HVV-Busfahrer verweigert die annahme von kleingeld. Darf er das, nach welche HVV bestimmung?

10 Antworten

Ich bin Busfahrer (allerdings nicht beim HVV) und lt. HVV-Tarif- und Beförderungsbedingungen muss der Fahrer auch 1-ct-Stücke annehmen, wenn deren Anzahl 10 nicht übersteigt. Der Kollege hat sich in diesem Falle also nicht korrekt verhalten.

Quelle: HVV Beförderungsbedingungen §7 Abs. (1).

Wikipedia sagt: "Laut EG-Verordnung Nr. 974/98 müssen bis zu 50 Euro-Münzen in einer Zahlung akzeptiert werden."

de.wikipedia.org/wiki/Münzgesetz_(Deutschland)

Die HVV kann nicht plötzlich sagen: "Och nö, wir haben kein Bock auf Gesetzte, wir machen was eigenes." Der Busfahrer hätte das Geld annehmen müssen. So wie ich das sehe hättest du sogar theoretisch die Polizei rufen können, die die Annahme erzwungen hätten. Theoretisch, weil bis die da sind ist der Bus weg...

Edit: gutefrage.net kann nicht richtig mit Links umgehen. Bei Bedarf bitte per Hand kopieren...

Das Münzgesetz hat absolut nichts mit dem Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu tun! Es regelt die Annahme von Euro-Gedenkmünzen! Für den Nahverkehr gelten die jeweiligen Tarif- und Beförderungsbedingungen.

Stelle dir mal vor jeder Busfahrer müsste Münzen bis zu 50,- Euro pro Fahrscheinkauf annehmen! Wo soll er das hinpacken? In einen Reisekoffer? Erst nachdenken, dann antworten.

Und die Polizei hat damit nicht das geriingste zu tun. Erzähle nicht solchen Quatsch hier!

Gruß

der Busfahrer

@GoetheDresden

Erfolgt eine einzelne Zahlung sowohl in Euro-Münzen als auch* in deutschen Euro-Gedenkmünzen*, ist niemand verpflichtet, mehr als 50 Münzen anzunehmen

@Bruno1966

Das ist das MÜNZGESETZ! Das hat nichts mit den Beförderungsbedingungen von Verkehrsbetrieben zu tun! Das Münzgesetz regelt die Annahme und die Ausgabe von GEDENKMÜNZEN!

es gibt beim HVV keine Karten, die mit einem oder 2 Cent am Ende kosten. Daher kann/muss der Fahrer darauf nicht herausgeben und auch nicht solche Münzen annehmen.

Frage noch mal lesen!

Nicht zur Annahme verpflichtet ist der Busfahrer wenn du mit mehr als 50 Münzen bezahlen willst. Das steht im § 3 des Münzgesetzes:

" Erfolgt eine einzelne Zahlung sowohl in Euro-Münzen als auch in deutschen Euro-Gedenkmünzen, ist niemand verpflichtet, mehr als 50 Münzen anzunehmen"

Für den öffentlichen Verkehr ist diese Regelung weiter spezifiziert bzw. die Zahlung weiter eingeschränkt, laut § 7 der BefBedV:

" Das Fahrgeld soll abgezählt bereitgehalten werden. Das Fahrpersonal ist nicht verpflichtet, Geldbeträge über 5 Euro zu wechseln und Eincentstücke im Betrag von mehr als 10 Cent sowie erheblich beschädigte Geldscheine und Münzen anzunehmen."

Sofern im Gesetz nicht ausdrücklich festgelegt, und das ist hier nicht der Fall, ist die BefBedV vorrangig, allerdings gilt das Münzgesetz ergänzend, da die BefBedV weder ganz, noch in Teilaspekten dem Münzgesetz widerspricht.

So viel zum juristischen. Fakt ist, dass der Busfahrer keine Berechtigung hatte, die Annahme zu verweigern. Aber Recht haben und Recht bekommen ist ja so eine Sache...

Das Münzgesetz regelt die Annahme und Ausgabe von GEDENKMÜNZEN. Und was die Beförderungsbedingungen betrifft, habe ich dazu bereits 4 Stunden vor dir geschrieben was erlaubt ist und was nicht.

@GoetheDresden

Das Münzgesetz spezifiziert die EG-Verordnung Nr. 974/98. Fakt ist, das bis zu 50 Münzen pro Zahlung angenommen werden müssen, egal ob es sich um Gedenkmünzen oder normale Münzen handelt. Das Münzgesetz bzw. die EG-Verordnung Nr. 974/98 bleiben an sich unberührt von der BefBedV, sie werden lediglich eingeschränkt. Ansonsten müsste man annehmen, dass die Zahl der Münzen nicht beschränkt sei, was definitiv und rein logisch schon garnicht der Fall ist.

"Und was die Beförderungsbedingungen betrifft, habe ich dazu bereits 4 Stunden vor dir geschrieben was erlaubt ist und was nicht."

Stolz?

@Allymas24

NIEMAND muss 50 Münzen pro Zahlung annehmen. Jeder Geschäftsinhaber kann das ablehnen. Einzig die Banken und die Bundesbank nehmen solche Beträge kommentarlos an.

@Allymas24

Und dennoch darf es jeder Verkäufer ablehnen.

@GoetheDresden

Jetzt schon ohne Begründung? Theoretisch herrscht die allgemeine Vertragsfreiheit, aber man zahlt für gewöhnlich erst, wenn der Vertrag schon zustande gekommen ist. Es gehört zur guten Sitte, nicht so zu bezahlen und ebenso geben die Verkäufer keine 50 Münzen zurück. Erlaubt ist es trotzdem. Im öffentlichen Verkehr herrscht diese Vertragsfreiheit nicht, also kann die Beförderung auch nicht direkt abgelehnt werden, wenn man das Kleingeld sieht.

Sorry, aber wenn du keine Ahnung von den Gesetzen hast, dann überlass doch bitte anderen die Antworten.

Geld ist schließlich Geld, daher denke ich er müsste es eigenltich annehmen!