Wie viel Geld darf man VOR dem ALG 2 Antrag auf dem Konto haben?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du darfst im Monat vor deiner Antragstellung dein so genanntes Schonvermögen auf Konto / Sparbuch haben !

Dazu gehören dann auch verwertbare Versicherungen,wie Lebensversicherung,wenn diese nicht von der vorzeitigen Verwertung ausgeschlossen sind bzw.beim Rückkauf ein Verlust von mehr als 10 % des eingezahlten Betrags entstehen würden.

Man darf also min. 3100 € besitzen und dazu kommen noch mal einmalig 750 € für notwendige Anschaffungen,gesamt also min. 3850 €.

Allgemein gilt aber,pro vollendetem Lebensjahr 150 € + diese einmaligen 750 €.

Also wenn man z.B. 20 Jahre wäre,dann würden einem nach den 150 € pro Lebensjahr nur 3000 € zustehen,deshalb gibt es diese min. 3100 €,die würden auch einem Baby zustehen,wenn das Geld wie gesagt vor der Antragstellung auf einem eigenen Konto / Sparbuch liegen würde,dass also auf den Namen des Kindes läuft.

isomatte  29.03.2016, 19:30

Danke dir für deinen Stern !

Nun, da wir ja das Alter des FS wissen ... 24 x 150 € macht 3600 € + 750 € für Anschaffungen, damit dürftest du ein Schonvermögen von 4350 € haben.

Aber: ein Auto fällt wertmäßig genauso mit in diesen Topf wie ein Bausparvertrag oder ein Sparbuch.

Dieser Wert fürs Schonvermögen meint also alles zusammen. 

isomatte  22.02.2016, 10:10

Ein angemessenes KFZ - mit einem Zeitwert von bis zu 7500 € ist privilegiertes Vermögen,genauso wie ein angemessenes selber bewohntes Haus / Eigentumswohnung und deshalb zählt dies gerade nicht zum Schonvermögen !

Da gibt es aber doch keine Grenze als Vorgabe vor dem Antrag, so lese ich jedenfalls die Literatur. Der Antrag wird allenfalls abgelehnt, wenn keine Bedürftigkeit belegt wurde, aber danach wird ja nicht gefragt. Viel Glück.

Du dürftest wesentlich mehr haben 10500 Euro Schonvermögen ständen dir zu

Reimscher  18.02.2016, 20:47

Schonvermögen= 150 € mal Lebensjahre.

Reimscher  18.02.2016, 21:07
@Nordseefan § 12 SGB II Zu berücksichtigendes Vermögen

(1) Als Vermögen sind alle verwertbaren Vermögensgegenstände zu berücksichtigen.

(2) Vom Vermögen sind abzusetzen

1.
ein Grundfreibetrag in Höhe von 150 Euro je vollendetem Lebensjahr für jede in der Bedarfsgemeinschaft lebende volljährige Person und deren Partnerin oder Partner, mindestens aber jeweils 3 100 Euro; der Grundfreibetrag darf für jede volljährige Person und ihre Partnerin oder ihren Partner jeweils den nach Satz 2 maßgebenden Höchstbetrag nicht übersteigen,....

Wenn ich falsch liege, bitte ich um einen Link zum neuen Gesetzestext. Danke

isomatte  19.02.2016, 08:56
@Nordseefan

In welcher Märchen Zeitung hast du das denn gelesen ?

isomatte  19.02.2016, 09:07
@Reimscher

Du liegst nicht falsch,hast sogar noch die einmaligen 750 € für notwendige Anschaffungen vergessen,so kommt man min. auf 3850 € !

Auch wenn du es runterholst . auf den Nachweis steht, wieviel du diesen Monat an Geld hattest. Also ist es total egal.