Antrag ALG II - Nachweise wie oft vorzeigen?

8 Antworten

Hättest du sie Kopien fertigen lassen, hättest du das Problem jetzt nicht. Wer sich so anstellt wie du, muss damit rechnen, dann auch wirklich jedes Mal die kompletten Unterlagen anschleppen zu dürfen. Richtig so. Du bist ja schließlich nicht der einzige, dessen Unterlagen sie bearbeiten muss und sie kann sich das sicher nicht alles merken, was sie da von dir gesehen hat. Muss sie auch nicht.

Irgendwie nervig, dass immer gleich Leute zur Stelle sind, die  sofort so' eine Art präventiven Gehorsam ... weniger emp- als befehlen wollen. Und zwar besonders, wenn wenig privilegierte eine Rechtsfrage oder Ähnliches haben ...

@Zaunsegler

Ich will niemandem etwas befehlen. Aber was ist denn so schlimm daran, wenn die SB sich Kopien von den Unterlagen macht? Man muss nicht jedes Mal alles mitschleppen und die Bearbeitung geht zügig von statten. Solche Menschen wie der FS sind an Verzögerungen der Bearbeitung ihrer Unterlagen selbst schuld. 

@YK1972

Schau mal: Bei solchen Unterlagen kommt es nicht auf den Wortlaut und deswegen auch nicht auf ein Faksimile an, sondern ggf. nur auf die Aktennotiz "hat vorgelegen am ...".

@Zaunsegler

Darum geht es aber nicht, sondern dass, da ggfs Zahlen für eine Berechnung heran gezogen werden müssen. Das ist aber sehr schwer, wenn man diese Zahlen nicht hat. Deswegen ja auch Kopien.

Also ich arbeite im Jobcenter als Fallmangerin und daher kenne ich mich gut aus. Im JC bei uns werden immer Kopien gefordert. Das hat auch einen Grund. Die Leistungssachbearbeiter können sich nicht von jedem ein Vermerk machen, denn oft müssen bei der Berechnung zahlen und Daten vorliegen. So einen langen Vermerk kann kein SB erstellen. Außerdem müssen zur Bearbeitung alle Unterlagen und Vermerke zusammen vorliegen und nicht durcheinander von anderen Tagen. Ihr Sachbearbeiter kann verlangen das sie alle Unterlagen zusammen vorzeigen. Ein Antrag wo immer Unterlagen fehlen oder nicht zusammen vorliegen dauert halt länger. Ein Antrag der vollständig mit Kopien abgegeben wird geht schneller als wenn Unterlagen fehlen oder keine Kopien vorliegen, aber das hat jeder selber in der Hand. Ob nun Vermerk oder Kopie beides ist eine Datenerhebung und Speicherung. Bei uns im JC werden Vermerke gemacht mit Inhalt der Unterlagen. Sonst kann kein Antrag bearbeitet werden. Die Daten sind ja unter Verschluss und nur zum Zweck der Prüfung nach dem Gesetz erlaubt. 

Jeden Tag kommt es zu tausenden von fehlerhaften Anträgen und fehlenden Unterlagen von Leuten, die es nicht besser wissen, und zu hunderten von falschen Entscheidugen von Sachbearbeitern, 

und dann stellt sich einer stur, der es doch eigentlich besser weiß, weil er tagein tagaus nichts anderes tut, als Sozialhilfe-Foren zu durchstöbern.

Und er taucht dann im Jobcenter auf, gleich mit Zeugen und Unterstützern und Begleitern - aber ein paar Unterlage wieder mitzubringen, die er schon mal vorgelegt hatte, das ist ihm zu mühsam!

Ich empfehle einen Rollator: Da kann man die Unterlagen vorne dran hängen ...

Dann kommen auch die anderen Hunderte von Hilfesuchenden schneller zu ihrem Recht. Und zu ihrem ALG II.

Gruß aus Berlin, Gerd

PS. Zum Thema "Datenerhebung, aber nicht zur Speicherung": Eine Notiz über den Inhalt der Daten - das ist also keine Speicherung von Daten?

Ich stöbere ganz sicher nicht täglich irgendwelche Foren durch. Die Kopien die nötig sind darf meine SB auch gerne machen. Einige hat sie ja auch, und die soll ich trotzdem ständig mitbringen. Was ist schlimm daran, Dinge in Frage zu stellen und auf sein Recht zu bestehen in einem Rechtsstaat? Höchstens ich selbst muss dann länger warten. Wenn sie braves Schaf alles mit sich machen lassen wollen, dann tun sie dies. Aber lassen Sie doch selbstständig denkende, intelligente Individuen das tun, was sie für richtig halten. 

Lass dir jetzt beim nächsten Termin von dem Bearbeiter ein Schrieb geben in dem drauf steht WAS du alles abgegeben (am besten Kopie vom Antrag machen) und WAS er alles schon gesehen hat. Zu den Sachen die er gesehen hat sollte er sich, wenn er's richtig macht, ne Notiz in die Akte machen. Z.B. Kein Einkommen vorhanden oder so.

Wenn er dann wieder mit den Selben "fehlenden" Sachen kommt, sagst du ihm, dass er die Daten schon hat und Doppelte Datenerhebung welche unzulässig ist. Dein Bearbeiter soll sich doch dann bitteschön die Mühe machen und mal ein Blick in die Akte werfen  §65 SGB I Abs.1 Ziffer 3 (weniger Aufwand für dich), da er diese Daten schon seit dem xx.yy.zzzz hat.

Ich weiß zwar nicht wie viel Menschen ein Sachbearbeiter zu bearbeiten hat aber du wirst doch nicht erwarten,dass sie sich all die Daten bis zu deinem nächsten Erscheinen merkt. Deshalb wirst du jedesmal deine Unterlagen vorlegen müssen.

Du hättest es auch einfacher haben können aber das hast du ja verweigert.

Hat mit Schikane sehr wenig zu tun.Bei etwas Verständnis für die Arbeit anderer wärst du selbst darauf gekommen.

Das Amt ist nur zur Datenerhebung, aber nicht zur Speicherung (Kopien) berechtigt. Und ja, ich gehe davon aus, dass das Amt nach Gsetzesgrundlagen handelt und dann auch vermerkt, welche Unterlagen bereits eingesehen wurden und welche nicht. Ich habe hier nichts verweigert, sondern lediglich auf meine Rechte verwiesen. Der Normalfall sollte sowieso eine Datenerhebung und nicht Datenspeicherung sein.

Hat dem Sachbearbeiter z.B. ... ein Mietvertrag einmal vorgelegen, macht er als ordentlicher Amtsmensch eine Aktennotiz: "Mietvertrag vorgelegt am ... Fläche: ... KM: ... Heizung: ...".