Dringend Rat gesucht bezüglich Paypal und ALG 2?
Hallo. Brauchen dringend nen Rat. Ein Freund wird bald 25 und muss einen ALG 2 Antrag stellen, da er bis dato wahrscheinlich keine neue Stelle haben wird und zurzeit bei den Eltern in der Bedarfsgemeinschaft lebt. Er soll Paypal angeben und Auszüge vorzeigen, möchte dies aber nur aus dem Grund nicht, da er befürchtet, dass die rausfinden, ob er z.B. hier oder wo auch immer angemeldet ist, was die nix angeht. Er benutzt es NUR zum Bezahlen und lagert dort auch kein Geld. Er möchte einfach nur nicht, dass man weiß, wo er angemeldet ist, da bei Paypal seine Hauptmailadresse benutzt wird. Was wird denn beim Datenabgleich rauskommen? Nur dass er ein Paypal KOnto besitzt oder auch die Mail Adresse, da man sich damit auch einloggt. Wird das überhaupt rauskommen, wenn er nix erwähnt? Können die dann z.B rausfinden wie er bei Amazon heißt oder auch hier, was die nix angeht ( durch die gleiche Mail Adresse). Und wie sieht es aus, wenn er eine Prepaid Kreditkarte (nur aufgeladen benutzbar) hat, muss er die auch mit angeben, obwohl er sie noch nie benutzt hat ? Das Paypal Konto ist mit dem Hauptkonto verknüpft und die Kreditkarte ist auch bei der gleichen Bank wie Paypal und das Hauptkonto, was das AA haben wird. Er will das auch nicht mehr wie höchstens 6 Monate ALG 2 beziehen, da er bis dahin höchstwahrscheinlich was finden wird. Danke schonmal
5 Antworten
Ich fürchte, es handelt um ein Missverständnis. Das Jobcenter möchte wissen, ob du Vermögen und Einkommen hast, aber wie das zustande kommt und wo du einkaufst interessiert die nicht und hat auch nicht zu interessieren.
Du hast also das Recht, solche Einträge zu schwärzen.
Dann soll er halt vorher bei Paypal seine Mailadresse ändern.
Aber er hat doch trotzdem bei Amazon z.B schon darüber was gekauft und wird da weiter kaufen?
Dann schwärze diese Daten. Amazon und den Beitrag kannst du ja noch stehen lassen, aber persönliche Daten wie Email Adressen, Kunden- und Bestellnummer hat aber dem Jobcenter nichts anzugehen noch ist das in irgendeiner Weise nötig, um deinen Anspruch auf ALG2 zu überprüfen.
Es ist wohl kaum wichtig für das ALG2, wenn die wissen, dass du dir ein Buch über das Liebesleben der Pflastersteine bei Mondscheineinwirkung bestellst hast. Es geht darum zu erkennen, ob du Vermögen hast und dieses nicht kurz vorher verschoben hast. Wenn also plötzlich ein Buchungsposten von mehreren hundert oder tausend Euro auftaucht, der vom Konto abging, werden die schon hellhörig. Steht da aber z. B. Amazon, ist klar, dass du nichts verschoben hast.
Muss man Amazon drinstehen haben oder kann man das schwärzen und alle Abgänge schwärzen, außer den Summen? Was genau darf man bei Eingängen und Abgängen schwärzen? Er möchte ja auch nicht, dass die wissen, dass er bei Amazon ist, wofür auch, geht die doch nix an? Man möchte noch etwas Privatsphäre behalten
Ja und? Die Mailadresse weiß das Arbeitsamt dann doch nicht.
Du machst hier einen riesen Aufriss wegen nichts.
Wie will es nicht wissen, wenn man bei Paypal darüber registriert ist?
Kleine Beträge bis 50 Euro würde ich komplett schwärzen, ab 50 Euro würde ich schon den Empfänger des Geldes stehen lassen.
Aber was genau schwärzen, das Unternehmen oder auch den Betrag dazu oder nur die Referenznummer?
Bei Beträgen bis 50 Euro alles bis auf den Betrag. Ab 50 Euro den Betrag und dem Empfänger (Amazon) stehen lassen. Was du bestellt hast, welche Bestell/Kundennummern geht das Jobcenter nicht an.
Gibt er es nicht an - bekommt er keine Leistungen.
Er muss die Konten nicht angeben. Allerdings wird er dann auch keine Leistung bekommen. Bei Alg2 ist man verpflichtet ALLE Konten und ALLE Kontoauszüge vorzulegen. Tut der Freund das nicht, bekommt er auch kein Geld. Und es kommt raus, da er die Kontoauszüge vorlegen muss. Aus diesen ist die Abbuchung von PayPal ersichtlich. Er kann es sich also überlegen was ihm lieber ist. Die Kontoauszüge vorlegen und Leistungen bekommen oder auf alle Leistungen verzichten.
Ja, man muss schon sein Einkünfte und Vermögen darlegen, aber es gibt immer noch Schutzbedürfnisse des Antragsteller. Buchungsposten, aus der Religionslosigkeit, Gesundheitsdinge, Sexualleben, Beiträge zu Parteien und Gewerkschaft, seiner Herkunft zu erkennen sind, dürften ohne wenn und aber geschwärzt haben.
Dieses Recht leitet sich aus §67 Abs 12 SGB X ab.
Das Paypal-Konto sollte (muss) angegeben werden. Es geht um Nebeneinkünfte im Internet:
Wir leben als freie Bürger in einem freien Land! Er muss gar nichts angeben. Allerdings bekommt er dann keine Leistungen. Macht er Angaben, müssen die nach den Kriterien der zuständigen Behörde vollständig sein. Unterschägt er Auskünfte, die er eigentlich machen müsste, begeht er möglicherweise Straftaten oder zumindest Ordnungswidrigkeiten.
Es geht einfach nur wie gesagt darum, dass er über diese Mail Adresse z.B. nicht bei Amazon gefunden werden möchte oder egal wo, weil es Privatsache ist aber das AA ja gerne rumschnüffelt und schon manchen z.B dadurch bei Ebay gefunden hat, durch diese Spionage. Um Geld geht es ja nicht, da er weder dort noch auf der Karte Geld lagert. Es geht einfach nur um den Datenschutz.