Dringend Rat gesucht bezüglich Paypal und ALG 2?

5 Antworten

Ich fürchte, es handelt um ein Missverständnis. Das Jobcenter möchte wissen, ob du Vermögen und Einkommen hast, aber wie das zustande kommt und wo du einkaufst interessiert die nicht und hat auch nicht zu interessieren.

Du hast also das Recht, solche Einträge zu schwärzen.

chajenne 
Fragesteller
 05.01.2016, 09:09

Es geht einfach nur wie gesagt darum, dass er über diese Mail Adresse z.B. nicht bei Amazon gefunden werden möchte oder egal wo, weil es Privatsache ist aber das AA ja gerne rumschnüffelt und schon manchen z.B dadurch bei Ebay gefunden hat, durch diese Spionage. Um Geld geht es ja nicht, da er weder dort noch auf der Karte Geld lagert. Es geht einfach nur um den Datenschutz.

grubenschmalz  05.01.2016, 09:11
@chajenne

Dann soll er halt vorher bei Paypal seine Mailadresse ändern.

chajenne 
Fragesteller
 05.01.2016, 09:12
@grubenschmalz

Aber er hat doch trotzdem bei Amazon z.B schon darüber was gekauft und wird da weiter kaufen?

Jewi14  05.01.2016, 09:18
@chajenne

Dann schwärze diese Daten. Amazon und den Beitrag kannst du ja noch stehen lassen, aber persönliche Daten wie Email Adressen, Kunden- und Bestellnummer hat aber dem Jobcenter nichts anzugehen noch ist das in irgendeiner Weise nötig, um deinen Anspruch auf ALG2 zu überprüfen.

Es ist wohl kaum wichtig für das ALG2, wenn die wissen, dass du dir ein Buch über das Liebesleben der Pflastersteine bei Mondscheineinwirkung bestellst hast. Es geht darum zu erkennen, ob du Vermögen hast und dieses nicht kurz vorher verschoben hast. Wenn also plötzlich ein Buchungsposten von mehreren hundert oder tausend Euro auftaucht, der vom Konto abging, werden die schon hellhörig. Steht da aber z. B. Amazon, ist klar, dass du nichts verschoben hast.

chajenne 
Fragesteller
 05.01.2016, 09:23
@Jewi14

Muss man Amazon drinstehen haben oder kann man das schwärzen und alle Abgänge schwärzen, außer den Summen? Was genau darf man bei Eingängen und Abgängen schwärzen? Er möchte ja auch nicht, dass die wissen, dass er bei Amazon ist, wofür auch, geht die doch nix an? Man möchte noch etwas Privatsphäre behalten

grubenschmalz  05.01.2016, 09:26
@chajenne

Ja und? Die Mailadresse weiß das Arbeitsamt dann doch nicht.


Du machst hier einen riesen Aufriss wegen nichts.

chajenne 
Fragesteller
 05.01.2016, 09:32
@grubenschmalz

Wie will es nicht wissen, wenn man bei Paypal darüber registriert ist?

Jewi14  05.01.2016, 09:34
@chajenne

Kleine Beträge bis 50 Euro würde ich komplett schwärzen, ab 50 Euro würde ich schon den Empfänger des Geldes stehen lassen.

chajenne 
Fragesteller
 05.01.2016, 09:35
@Jewi14

Aber was genau schwärzen, das Unternehmen oder auch den Betrag dazu oder nur die Referenznummer?

Jewi14  05.01.2016, 09:37
@chajenne

Bei Beträgen bis 50 Euro alles bis auf den Betrag. Ab 50 Euro den Betrag und dem Empfänger (Amazon) stehen lassen. Was du bestellt hast, welche Bestell/Kundennummern geht das Jobcenter nicht an. 

Gibt er es nicht an - bekommt er keine Leistungen.

Er muss die Konten nicht angeben. Allerdings wird er dann auch keine Leistung bekommen. Bei Alg2 ist man verpflichtet ALLE Konten und ALLE Kontoauszüge vorzulegen. Tut der Freund das nicht, bekommt er auch kein Geld. Und es kommt raus, da er die Kontoauszüge vorlegen muss. Aus diesen ist die Abbuchung von PayPal ersichtlich. Er kann es sich also überlegen was ihm lieber ist. Die Kontoauszüge vorlegen und Leistungen bekommen oder auf alle Leistungen verzichten.

Jewi14  05.01.2016, 09:14

Ja, man muss schon sein Einkünfte und Vermögen darlegen, aber es gibt immer noch Schutzbedürfnisse des Antragsteller.  Buchungsposten, aus der Religionslosigkeit, Gesundheitsdinge, Sexualleben, Beiträge zu Parteien und Gewerkschaft, seiner Herkunft zu erkennen sind, dürften ohne wenn und aber geschwärzt haben.

Dieses Recht leitet sich aus §67 Abs 12 SGB X ab.

Wir leben als freie Bürger in einem freien Land! Er muss gar nichts angeben. Allerdings bekommt er dann keine Leistungen. Macht er Angaben, müssen die nach den Kriterien der zuständigen Behörde vollständig sein. Unterschägt er Auskünfte, die er eigentlich machen müsste, begeht er möglicherweise Straftaten oder zumindest Ordnungswidrigkeiten.