Wie verhält sich ein Vermögensverwalter, wenn keine Erben vorhanden sind?

atm77  03.03.2022, 18:53

Stehst du unter Betreuung?

verreisterNutzer 
Fragesteller
 03.03.2022, 18:55

Nein, aber falls sich nach dem Tod meiner Eltern ein Betreuungsverfahren anbahnt, würde ich halt ins Ausland flüchten.

atm77  03.03.2022, 18:56

Wenn du in der lage bist deine Angelegenheiten selbst zu regeln, kannst du so ein Verfahren doch abwehren.

Warum machst du dir darum solche Gedanken?

verreisterNutzer 
Fragesteller
 03.03.2022, 19:08

Das entscheiden ja wahrscheinlich meine Eltern dann oder entscheidet das der Staat? Hätte halt 'ne Rechtschutzversicherung, falls ich klagen müsste.

8 Antworten

Mit 60 und dir als Kind -da sollte man bereits sein Testament geschrieben haben. Über dessen Inhalt würde ich mich sogar von einem Anwalt beraten lassen. Beim Notar erstellen, damit es bei Gericht verwahrt wird.

Ich schätze, dass die Eltern zwar dich als Erben einsetzen, aber das Erbe in die Verwahrung eines Vermögensverwalter bestellen. Der hat dann die Anweisung dir monatlich einen Betrag X auszuzahlen. Diesen Menschen können die Eltern in ihrem Testament frei bestimmen. Kann Verwandtschaft oder ein Anwalt sein. Eine Person, der deine Eltern vertrauen.

Da du offenbar kinderlos bleiben willst/wirst könnte es auch sein, dass die Eltern dich "nur" als nicht befreiten Vorerben einsetzen und als Nacherben weitere Verwandtschaft.

Mit dem Betreuungsgericht- hat dies im Moment noch überhaupt nichts zu tun.

Ich könnte mir zum Beispiel vorstellen dir bereits heute die Wohnung zu übertragen. Dann kannst du beweisen, dass du selbstständig leben kannst und mit deinem eigenen Geld vernünftig umzugehen.

Die Betreuung deiner Eltern hat bereits mit deiner Volljährigkeit geendet. Von daher, was hindert dich daran bereits heute auszuwandern?

Sofern du berufsunfähig sein solltest, nun dann müssen sich deine Eltern noch viel weitergehende Gedanken machen.

Ein Lamborghini den du dann zu Schrott fahren kannst- autsch.

Ja und richtig-:es wäre denkbar, dass das Vermögen der Eltern noch für Pflegekosten drauf geht. Die Möglichkeit, dass hier noch das Betreuungsgericht eingeschaltet werden muss - ziehe ich viel eher in Betracht. Für Ihr eigene Vorsorgevollmacht können die Eltern nicht auf dich zurückgreifen. Oder sollten es zumindest nicht.

Du bist und bleibst als Kind Erbe, ob es einen Verwalter gibt oder nicht.

Aus deinen Darlegungen ziehe ich den Schluss, dass du selbst unbedingt einen Betreuer brauchst. Vermutlich schon heute, aber spätestens, wenn der Geldsegen deiner Eltern auf dich übergehen sollte. Deine Ansichten sind derart extrem und absurd (allein der "Lambo"-Wunsch spricht Bände !), weitab von Normalität, so dass ich mir beinahe (und unter allem Vorbehalt) die Ferndiagnose oder zumindest den Eindruck zutrauen möchte, dass du nicht in der Lage bist und später sein wirst, mit einem derart hohen Vermögen auch nur halbwegs sinnvoll durch das Leben zu kommen. Am besten kümmerst du dich selbst darum, jemanden zu finden, dem du vertrauen kannst und der dich zumindest insofern "betreuen" sollte, dass er dich davor bewahrt, wirtschaftlich und finanziell außer Rand und Band zu geraten.

verreisterNutzer  03.03.2022, 19:23

Was redest du da bitte? Wahrscheinlich vererbe ich 2 Mio. dem Staat. 🤦🏿‍♀️

Wenn deine Eltern der Ansicht sind, daß du nicht mit Geld umgehen kannst, dann errichten sie ein Testament, ernennen einen Vermögensverwalter, der sich zunächst einmal um die Zahlung der dann fälligen Erbschaftsteuer nach Freibetrag kümmert und dir dann z.B. jeden Monat den Betrag von XX auszahlt, weil deine Eltern es so festgelegt haben.

Damit bist du nicht enterbt, sondern Erbe und verfügst über das was dir monatlich zu gewiesen wird.

Eine Betreuung wird evtl. noch vor dem Tod deiner Eltern von diesen initiiert, wenn sie und in Folge dann das Gericht der Meinung sind, du benötigst eine solche.

Wir kennen den Schweregrad deiner Erkrankung nicht, wissen nicht, wie dein Verhalten ist und ob du ggf. dich oder andere gefährden könntest, was ein Grund für eine Betreuung wäre.

Und ja, ein Betreuer könnt dann, wenn er auch die Vermögenssorge hat, dir das Geld einteilen, was er dann vom Vermögensverwalter erhalten würde.

Aber bis dahin ist noch viel Zeit, deine Eltern werden ja nicht zeitgleich sterben und daher noch beobachten können, wie du dich entwickelst.

Deine Rechnung geht insoweit nicht auf, daß du vergessen hast, daß bei dem Vermögen ein schönes Stück Erbschaftsteuer anfällt. Egal, ob du danach auswanderst oder nicht.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Der Vermögensverwalter erbt KEINESWEGS. Es sei denn deine Eltern hätten IHN zum Alleinerben eingesetzt. Bist du der einzige gesetzliche Erbe, dann wird nur ein Betreuer eingesetzt, der das Vermögen IN DEINEM SINNE verwalten muss.

verreisterNutzer  03.03.2022, 19:07

Ja, ich weiß, deshalb hab ich das "erbt" in Gänsefüßchen geschrieben. ^^

Aber in meinem Sinne hört sich schon mal gut an.