Gilt der Ehegattenerbrecht in Deutschland auch für die Erben mit ausländischer Staatsangehörigkeit?
Hallo ! Darf eine Ehefrau wie z.B. mit der thailändischen Staatsangehörigkeit als Erbe, nach dem Tode ihres Ehemannes und ohne Testament, sein Vermögen (einschließlich Immobilien) erben? Zuvor leben sie zusammen jahrelang in Deutschland und der Ehemann ist ein Deutscher. Also, als Ausländer muss man beim Erben etwas besonderes beachten bzw. gibt's was Einschränkungen für ausländische Erben in Deutschland? Erwarte gerne die Antwort ! Vielen Dank!
2 Antworten
Bei einer gemischt-nationalen Ehe unterliegen auch die güterrechtlichen Verhältnisse der Ehegatten, h. Zugewinnausgleich n. § 1371 BGB, gem. Art. 15 I i.V.m Art. 14 I Nr. 2 EGBGB dann deutschem Recht, wenn die Ehegatten zum Zeitpunkt der Eheschließung ihren gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatten.
Im Ergebnis beerbt die Thai ohne anderslautendes Testament des Erblassers nach der gesetzl. Erbfolge ihren Ehgatten zu 1/4 und bekäme noch 1/4 pauschaliertem Zugewinn neben Kindern des Erblassers, sogar zu 3/4 neben den Schwiegereltern bei kinderloser Ehe.
G imager761
Nein, es gibt im Erbrecht keinen Unterschied zwischen deutschen und auslaendischen Erben.
Lediglich bei der Erbschaftssteuer kann es Unterschiede geben. Bei einer offensichtlich in Deutschland voll steuerpflichtigen Thailaenderin aber auch nicht.