wie erfolgt die Benachrichtigung der Erbfolge- und welche Fristen gibt es für welche Erben

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Die Frist ist die selbe und beträgt 6 Wochen.

Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in welchem der Erbe von dem Anfall und dem Grunde der Berufung Kenntnis erlangt. Ist der Erbe durch Verfügung von Todes wegen berufen, beginnt die Frist nicht vor Bekanntgabe der Verfügung von Todes wegen durch das Nachlassgericht. Auf den Lauf der Frist finden die für die Verjährung geltenden Vorschriften der §§ 206, 210 entsprechende Anwendung.

Entscheidend für die Frist ist, das der Erbe von der Erbschaft erfahren hat. Also davon, das alle vorherigen Erben ausgeschlagen haben. Eine Ausschlagung ist auch vorsoglich möglich, das heißt man kann bereits ausschlagen, wenn noch nicht feststeht, ob alle vorherigen Erben ausgeschlagen haben.

Wenn ja wie erfahren die anderen potentiellen Erben davon, dass sie Erbe sind?

Möglicherweise erfahren Sie erst davon durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.

Vom Gericht aus wird nicht geforscht.

Wenn man ausschlägt wird man vom Gericht nach weiteren möglichen Erben gefragt.

Vom Gericht aus wird nicht geforscht. Weitere Erben haben die gleiche Frist zur Annahme oder Ausschlagung. Es wird immer ab dem Datum gerechnet, an dem die Erben vom Ableben des Erblassers erfahren.

Sofern Du Erbe bist, wirst Du vom Nachlassgericht benachrichtigt. Du selbst kannst - unabhängig davon - eine Anfrage ans Nachlassgericht stellen.

In erster Linie erbberechtigt sind die Eltern, der Verstorbenen, danach Du, danach Deine Tochter.

DH, stimmt und erst wenn diese das Erbe ausgeschlagen haben tritt die Erbnachfolge?"? hatten wir mal in unserer Fam. und sind aus allen Wolken gefallen.... oder wie das heißt :( ein, man wird benachrichtigt...... noch einen netten Abend .m.l.G. )h.