Kann man seinen Pflichtteil vom Erbe zu Lebzeiten einfordern?
Hallo, und zwar bin ich in einer schwierigen Situation.
Vor 5 Jahren bin ich aus meinem Elternhaus ausgezogen (und beruflich weit weg gezogen) und seitdem meiden mich meine Eltern wie sie nur können. Wir telefonieren nur ganz selten und wenn, dann endet immer alles im Streit, wenn er erzählt wieviel er meiner Schwester immer Geld zusteckt, Nebenkosten zahlt etc.
Jetzt habe ich durch Zufall erfahren, das meine Schwester das Haus geschenkt bekommen hat, und auch von unseren Eltern ihrem Geld das Haus renoviert bekommen hat, während ich nicht einen Cent bekam.
Jetzt habe ich natürlich Angst - das sie alles daran setzen werden wenn es irgendwann mal zum Erbfall kommen sollte - es gar nichts mehr zu erben gibt (u. sie es schon vorher alles ausgegeben haben.
Habe mir nie was zu Schulden kommen lassen, war immer das "liebe Kind", und nur weil ich beruflich wegziehen mußte, werde ich praktisch bestraft.
Daher meine Frage: Kann man seinen Pflichtteil vom Erbe eigentlich schon zu Lebzeiten einfordern? Wie sieht da die Rechtslage aus?
Danke schon mal für Eure Antworten. LG
7 Antworten
Wenn noch kein Erblasser verstorben ist, gibt es logischerweise auch keinen Erb- oder Pflichtteil. Schenkungen aus der zukünftigen Erbmasse können als Pflichtteilsergänzungsanspruch Berücksichtigungen finden. Da kommt es aber dann auch darauf an, wann die Schenkung und der Tod des Schenkers/Erblassers erfolgt ist.
Nein. Deine Eltern können verschenken was sie wollen. Du kannst versuchen auf freiwilliger Basis etwas betreffend des vorzeitigens Auszahlens des Erbes auszuhandeln.
Der Pflichtteilsanspruch, der im Falle der Enterbung die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruches beinhaltet, tritt erst dann ein, wenn ein Erblasser stirbt.
Überleben die Schenkenden die Schenkung um 10 Jaahre, entfällt auch für Sie jeglicher Erb- oder Pflichtteilsergänzungsanspruch hinsichtlich der erfolgten Schenkung an Dritte.
Solange deine Eltern leben, können sie tun und lassen, was sie wollen mit ihrem Beseitz und Vermögen. Interessant wird es erst, verstirbt einer von beiden innerhalb von 10 Jahren nach Übertragung des Hauses. Dann hättest du einen Pflichtteilsergänzungsanspruch gegen deine Schwester. Die Geldmittel die geflossen sind, sind ggf. nachzuweisen- ob dir das gelingt ist fraglich. Diese können deine Eltern auch getätigt haben als Ausgleich für Hilfen, die deine Schwester ihnen angedeihen läßt.
Du kannst aber unter Umständen, einen Teil des Wertes der Dinge von den anderen einklagen. ("Pflichtteilergänzungsanspruch")Allerdings erst nach dem Erbfall. Am besten also schreibst Du auf was so alles verschenkt wurde.