Kann man seinen Pflichtteil vom Erbe zu Lebzeiten einfordern?

7 Antworten

Wenn noch kein Erblasser verstorben ist, gibt es logischerweise auch keinen Erb- oder Pflichtteil. Schenkungen aus der zukünftigen Erbmasse können als Pflichtteilsergänzungsanspruch Berücksichtigungen finden. Da kommt es aber dann auch darauf an, wann die Schenkung und der Tod des Schenkers/Erblassers erfolgt ist.

Nein. Deine Eltern können verschenken was sie wollen. Du kannst versuchen auf freiwilliger Basis etwas betreffend des vorzeitigens Auszahlens des Erbes auszuhandeln.

Der Pflichtteilsanspruch, der im Falle der Enterbung die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruches beinhaltet, tritt erst dann ein, wenn ein Erblasser stirbt.

Überleben die Schenkenden die Schenkung um 10 Jaahre, entfällt auch für Sie jeglicher Erb- oder Pflichtteilsergänzungsanspruch hinsichtlich der erfolgten Schenkung an Dritte.

Solange deine Eltern leben, können sie tun und lassen, was sie wollen mit ihrem Beseitz und Vermögen. Interessant wird es erst, verstirbt einer von beiden innerhalb von 10 Jahren nach Übertragung des Hauses. Dann hättest du einen Pflichtteilsergänzungsanspruch gegen deine Schwester. Die Geldmittel die geflossen sind, sind ggf. nachzuweisen- ob dir das gelingt ist fraglich. Diese können deine Eltern auch getätigt haben als Ausgleich für Hilfen, die deine Schwester ihnen angedeihen läßt.

Du kannst aber unter Umständen, einen Teil des Wertes der Dinge von den anderen einklagen. ("Pflichtteilergänzungsanspruch")Allerdings erst nach dem Erbfall. Am besten also schreibst Du auf was so alles verschenkt wurde.