Wie Unterhalt berechnen mit Lohnpfändung?

4 Antworten

der unterhalt wird berechnet anhand deines lohnes. der unterhalt geht vor deinen anderen schulden die gepfändet werden. reiche deine unterlagen ein beim jugendamt und lass den unterhalt anhand deines einkommens berechnen. lass die pfändungsfreigrenze erhöhen

Bei 2 unterhaltspflichtigen Kindern dürfte bei dir nichts gepfändet werden. Der Freibetrag liegt bei 2 UH-berechtigten bei 1.630,00 €. Guck mal, ob die Kinderfreibeträge bei dir auf der Lohnabrechnung eingetragen sind.

Der Unterhalt, den du zahlen musst, bemisst sich nach deinem durchschnittlichen Netto (incl Sonderzahlungen) also dem Betrag, den du ohne Pfändung würdest ausgezahlt bekommen. In deinem Fall würde ich mal sagen: Mindestunterhalt (267,00 € je Kind) und gut ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung