Wie viel Unterhalt muss mein Vater zahlen?

6 Antworten

Du hast nur noch einen Unterhaltsanspruch an deine Eltern, wenn du entweder noch zur Schule gehst oder dich in deiner ersten Ausbildung befindest, ansonsten nicht mehr.

Da du nicht mehr im elterlichen Haushalt lebst, läge dein "Bedarf " dann bei insgesamt 670 Euro (einschließlich Kindergeld).

Solltest du ein Ausbildungentgelt erhalten, würde das ebenfalls auf deinen Bedarf angerechnet (davon abgezogen), so dass sich dein Unterhaltsanspruch an die Eltern weiter reduzieren würde.

Außerdem wären dir ggf. beide Eltern unterhaltspflichtig, selbst wenn du nur von einem der beiden Unterhalt einfordern würdest, müsstest du zur Berechnung beider Anteile von beiden die Einkommensnachweise einfordern....

Hinzu kommt, dass du nicht mehr "privilegiert" bist, was bedeutet:

  • Deine Eltern haben dir gegenüber jeweils einen "Selbstbehalt" von 1300 Euro und 
  • du rückst in der "Unterhaltsrangfolge" auf den vierten Rang...


Die Eltern müssten dir also nur noch Unterhalt zahlen, wenn ihnen nach Abzug der vorrangigen Unterhalte (minderjährige Geschwister, Ehepartner...) noch mehr als 1300 Euro von ihrem Einkommen verbleiben. 


Ihre Ehepartner - also auch die Frau deines Vaters - sind dir nicht unterhaltspflichtig. Ihr Einkommen spielt also überhaupt keine Rolle.....

Hier mal ein Rechenbeispiel, falls tatsächlich nur der Vater allein unterhaltspflichtig für dich wäre (Andernfalls würde sich der väterliche Betrag noch reduzieren):
Ein Nettoeinkommen von 1900 Euro entspräche ggf. einem "unterhaltsrelevanten Einkommen" von ca. 1805 Euro. Der Unterhalt für den 16-jährigen Bruder läge seit 1. August bei 370 Euro, dem Vater verblieben noch 1435 Euro. Abzüglich seines Selbstbehaltes müsste er dir noch maximal 135 Euro zahlen...

Grob Überschlägen ist dein Vater, nach Abzug des vorrangigen Unterhalts für den 16-jährigen und Berücksichtigung seines Selbstbehaltes, dir gegenüber nur noch über einen Betrag von ca. 35 Euro leistungsfähig.                  Wenn er dir also trotzdem 250 € zahlt, würde ich an deiner Stelle die Füße ganz still halten!














Das Problem ist ja das ich alles selber zahlen muss. Ich habe von dem Geld absolut  garnichts... und das kann doch so nicht richtig sein das ich wegen der schule Schulden habe oder? Muss für die Miete 150€ abdrücken. Dann 100€ für die bus Fahrkarte. Durch die Klassenfahrt bin ich voll in den miesen   

@Emborlado95

Was ist denn miit deiner Mutter?           Hast du schon einen Bafög-Antrag gestellt?

Wie du schon sagst, etwas kompliziert. Denn nicht nur du hast Unterhaltsansprüche sondern auch dein jüngerer Bruder und die neue Ehefrau (falls vorhanden auch die gemeinsamen Kinder mit der neuen Ehefrau). Darüber hinaus wird von deinem Unterhaltsanspruch - der sich im Übrigen gegen beide Elternteile richtet - dein eigenes Einkommen abgesetzt.

Zusammengefasst, kann man also sagen, dass mit den von dir gegebenen Informationen dir hier keiner eine erschöpfende Antwort geben kann. Ich persönlich halte 250 EUR schon für reichlich viel, unter den gegebenen Umständen. Es könnte sein, dass er selbst dazu nicht verpflichtet gewesen wäre.

Konkrete Antwort kann dir nur ein Anwalt geben.

Ich selber habe noch kein eigenes Einkommen und die Söhne  der Ehefrau sind schon selbst Verdiener und müssen  nicht berücksichtigt  werden. Es hieß  damals schon das ich im 350€ Bereich bekommen würde,  wollte es aber nicht weiter über meinem Anwalt laufen lassen da mein Vater  dann sofort freiwillig  gezahlt hat. Meine Mutter meint sogar das mir 377 € zu stehen würden. Ich möchte  meinen Vater damit konfrontieren und falls keine vernünftige  Einigung entsteht zum Anwalt  gehen

@Emborlado95

Mag sein, dass dir 377 EUR zustehen würden. Diese dann aber von beiden Elternteilen, nicht nur von deinem Vater.

@Emborlado95

Nur, wenn nur der Vater allein unterhaltspflichtig wäre und keine weitere Unterhaltsverpflichtung hätte - würden dir seit 1. August 346 Euro Unterhalt von ihm zustehen....

Allerdings muss der Vater ja erstmal Unterhalt für den Bruder zahlen - und der hat Vorrang. Da würde für dich dann nicht mehr viel übrig bleiben....

ch selber habe noch kein eigenes Einkommen

Wenn du noch eine reguläre Schule besuchst oder eine schulische Ausbildung absolvierst und kein Ausbildungsentgelt erhältst, könntest du BAföG beantragen.

Sollte das aber nicht zutreffen, so müsstest du deinen Lebensunterhalt durch eigene Arbeit bestreiten. Dann hättest du momentan überhaupt keinen Unterhaltsanspruch an die Eltern, müsstest ggf. ALGII beantragen.

http://www.unterhalt.net/duesseldorfer-tabelle.html

Laut Düsseldorfer-tabelle wäre dies zu wenig, selbst mit Selbstbehalt beläuft sich der Mindestbetrag auf über 300€

Woher weist du denn, wie viel Einkommen des Fragestellers du anrechnen musst? Im Übrigen richten sich die 300 EUR gegen beide Elternteile.

nur wenn du noch in der Ausbildung/Studium/Schule bist, und das im Höchstfall  bis 25j, dies kann man bei Google erfahren, von Land zu Land verschieden