Habe P-Konto, verdiene 2400 netto. Übrig bleiben 1160€ muss ich trotzdem Unterhalt zahlen?
Moin moin liebe Gemeinde,
Ich habe ein Pfändungskonto mit 1160€ Verfügbarkeit.
Ich verdiene 2400€ netto.
Das Jugendamt möchte das ich knapp 200€ Unterhalt zahlen muss.
Selbsterhalt liegt bei 1100 etwas.
Abzüglich Fahrtkosten.
Kann ich das angeben damit ich die Nachzahlung von über 2000€ umgehen kann?
Lg
3 Antworten
Besteht eine Unterhaltspflicht, muss einem Schuldner genug Geld bleiben, um diese Pflicht zu erfüllen. Deshalb wird bei einer Pfändung des Einkommens einer unterhaltspflichtigen Person ein höherer Freibetrag zugesprochen. Je mehr unterhaltsberechtigte Personen Ansprüche erheben, desto höher ist die Pfändungsfreigrenze.
Kommt der Unterhaltspflichtige seinen Zahlungsverpflichtungen aber dennoch zum Beispiel aufgrund von Schulden nicht nach, kann das dazu führen, dass der Gläubiger den Unterhalt pfänden kann. Die Pfändungsfreigrenze wird beim Unterhalt nicht durch eine Tabelle, sondern durch ein Vollstreckungsgericht individuell festgelegt.
Fahrtkosten kannst du nicht abziehen da du Kilometerpauschale bekommst.
Maßgeblich ist der Zeitpunkt als du angeschrieben wurdest dass du zahlen sollst.
Das ist der einzige Mist den du bauen kannst, sagen dass du kein Brief bekommen hast, meistens schreiben sie dich nach 1-2 Monate aber wieder, eventuell "per Einschreiben". Mist weil 200 Euro pro Monat nicht viel ist und ein Kind Kostet mehr.
Wenn die Mutter arbeitsunfähig ist weil das Kind zu klein (bis 3 Jahre alt?) dann musst du auch Unterhalt für die Mutter zahlen.
Manche Elternteile streiten so stark dass die jede Unterstützung einander verweigern. Gilt auch für Frauen, die benutzen das Kind um weh zu tun.
Also meine Frage wurde zwar nicht mal ansatzweise beantwortet, aber danke trotzdem. Mir wurde letztes Jahr meine Komplette Fahrkarte erstattet.
Fahrkosten können abgezogen werden, wenn man keine Chance hat mit den Öffis zur Arbeit zu kommen.
Wenn es über den Unterhalt keinen Titel gibt, dann müsstest Du eine Nachzahlung nur ab Kenntnis der Nachforderung zahlen, vorausgesetzt man ist leistungsfähig.
Der Selbstbehalt bei Berufstätigkeit liegt bei min. 1160 € Netto, darin sind für deine Warmmiete um die 450 € enthalten, musst Du für deine angemessene Warmmiete mehr zahlen, dann würde sich auch dein Selbstbehalt erhöhen, dass trifft unter anderem auch auf notwendige nachweisbare berufsbedingte Aufwendungen wie z.B. Fahrkosten zu.
Der Pfändungsfreibetrag liegt seit Juni 2021 bei etwas über 1250 € und nicht mehr bei 1160 €, außerdem muss dein Selbstbehalt auf Nachweis für unterhaltsberechtigte Personen um einige 100 € erhöht werden, wenn ich mich nicht irre sind das bei 1 Person schon über 400 €.
Dazu könnte auch die Kindsmutter noch Anspruch auf Betreuungsunterhalt haben, wenn das Kind das 3 Lebensjahr noch nicht vollendet hat bzw. die Betreuung des Kindes nicht gesichert wäre, der Kindesunterhalt geht aber immer vor, beim Betreuungsunterhalt liegt dein Selbstbehalt bei min. 1280 € bereinigtem Nettoeinkommen.