Wie überprüft das Finanzamt die Friseure, damit keine Steuern hinterzogen werden?

5 Antworten

Es gibt eine Richtsatzsammlung für Vergleichzwecke und für Plausibilitätsprüfungen - hierhin sind je Branche z. B. Roh- und Reingewinne je Größe des Unternehmens als Richtschnur erfasst. Es werden grundsätzlich die Wareneinsätze ins Verhältnis zu den Umsatzerlösen gestellt.

Erhebliche Abweichungen zu den Vergleichswerten ähnlicher Unternehmen, würde zu näheren Prüfungen führen.

Wenn ein dringender Verdacht vorliegt, werden sogar alle Kosten (wie z. B. Wareneingänge) in "Haarschnitte" umgerechnet - schon gewisse nebensächliche Kosten, wie z. B. der Verbrauch von "Kaffee" für die Kunden, könnte einen Hinweis geben, ob ein Frisörgeschäft gut oder schlecht besucht war (z. b. auch in Gaststätten der Wasserverbrauch (wegen Toiletten), Strom-/Gasrechnung (wegen Kochstellen), Servietten etc.) können Anhaltspunkte dafür geben, ob die Umsätze stimmen könnten.

Es gibt also eine ganze Reihe von Plausibilitätsprüfungen...

Durch Betriebsprüfungen !
Neben den von den übrigen Antworten abgedeckten Bereichen werden auch
Öffnungszeiten und besonders
Personalstunden
mit den Umsätzen verprobt.
Klar, schwarz beschäftigte Angestellte tauchen dort nicht auf, deren Umsatz auch nicht und deren Gewinn landet wieder schwarz in der Tasche.
Material kann auch schwarz eigekauft sein und nicht in die Kalkulation fließen, beim Wasser wird das zwar schwieriger, ist aber bedingt kalkulationsfähig.
Eine Friseuse lässt das Wasser während des Haarewaschens laufen, die andere nicht, schon gibt es Probleme fürs Finanzamt.

Die versuchen es über Warenverprobungen. Beispiel:

Bestand Haarwaschmittel 01.01.01 5.000

abzüglich Bestand Haarwaschmittel 31.12.01 1.000

+ Einkauf Haarwaschmittel 01 3.000

Es sind für 7.000 Euro Haarwaschmittel in 01 verbraucht worden.

Dies entspricht soundsoviel Haarwäschen, nach der Preisliste zwischen x und y Einnahmen.

Die Schätzungen sind recht ungenau und die Betriebsprüfer übertreiben gerne maßlos.

Solche Bargeldgeschäfte lassen sich nicht so einfach überprüfen, wenn ein Frisörladen steuerlich von den ähnlich grossen Frisörgeschäften markant abweicht, könnte das Finanzamt den Laden mal näher unter die Lupe nehmen.

Sie prüfen stichpunktartig die Registrierkassen und Abrechnungen. Die Zahlungen müssen über Kassensysteme abgewickelt werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Koernchen79  24.11.2019, 23:28

Ab 2020 kommt ja die dusselige Bonpflicht dazu.

Afdfeind 
Fragesteller
 24.11.2019, 23:29

Wenn ein bekannter seine Haare schneiden lässt und der Betreiber, das im System nicht eintippt kann man doch nichts überprüfen und erst recht nachweisen..

SirKermit  25.11.2019, 05:07
@Afdfeind

Wenn das offensichtlich zu häufig betrieben wurde, dann schätzt das Finanzamt.

slimShady93  25.11.2019, 11:04
@Afdfeind

Wenn du ab und zu passiert kann das kaum nachgewiesen werden.

wenn es regelmäßig passiert, passt der Materialaufwand nicht mehr im Verhältnis zu den erlösen

DerSchopenhauer  25.11.2019, 10:06
Die Zahlungen müssen über Kassensysteme abgewickelt werden

Nein - in Deutschland gibt es keine Registrierkassenpflicht...