Gibt es eine Meldepflicht vom Steuerberater wenn Finanzamt Erbschaftssteuer vergessen hat?

5 Antworten

Es ist bei uns schon ein paar Jahre her, aber ich meine mich zu erinnern, dass bei direkten Verwandten eine Erbschaftssteuer erst ab einem geerbten Betrag von 400.000 EUR (pro Erbe) anfällt.

Also durchaus möglich, dass Ihr gar keine Erbschaftststeuer zu zahlen habt.

Das das FA das nicht berechnet kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen :).

vettel105 
Fragesteller
 15.03.2019, 10:02

Der Steuerfreibetrag ist noch mal eine andere Geschichte :)

Amberyll  15.03.2019, 10:03
@vettel105

Dann hab ich deine Frage falsch verstanden, sorry.

Wenn die Erbschaftssteuererklärung mit korrekten Angaben abgegeben und rechtskräftig wurde, ist die Sache erledigt. Nachträglich ist unter diesen Voraussetzungen keine Besteuerung möglich.

Wird das Haus jetzt verkauft/verschenkt, ist das ein anderer, neuer Vorgang, der steuerlich in keinen Zusammenhang mit der Erbschaft steht.

Kein Steuerberater hat keine "Meldepflicht". Er hat lediglich die Pflicht, basierend auf den ihm vorliegenden Angaben des Steuerzahlers, dem Finanzamt korrekte Angaben zu machen. Hat das Finanzamt Nachfragen, sind diese natürlich korrekt zu beantworten. Das sollte aber der Steuerberater auch selbst wissen.

Ich möchte bezweifeln, dass das Finanzamt etwas "vergisst" und denke, dass eher einfach keine Steuern angefallen sind.

Du schreibst in einem Kommentar zu einer Antwort "Der Steuerfreibetrag ist noch mal eine andere Geschichte". Was soll das bedeuten? Der Freibetrag ist keine andere Geschichte, sondern ein wesentlicher Faktor bei der Berechnung einer möglichen Erbschaftsteuer.

vettel105 
Fragesteller
 17.03.2019, 08:01

Vielen Dank für die Hilfe. Hast du eventuell eine Quellenangabe dafür, dass es keine Meldepflicht des Steuerberaters gibt?

Zappzappzapp  17.03.2019, 14:10
@vettel105

Schwierig, eine Quelle zu nennen für eine nicht bestehende Meldepflicht ;-)

Gesetze/Vorschriften bestimmen in der Regel, welche Pflichten man hat und nicht, was man alles nicht tun muss.

Ein Steuerberater hat schon immer eine Meldepflicht lt. Geldwäschegesetz:

https://www.dstv.de/interessenvertretung/beruf/beruf-aktuell/tb-096-17-cm-meldungen-zum-transparenzregister-nach-dem-neuen-gwg

Außerdem ist eine umstrittene weitere Meldepflicht bis spätestens Ende 2019 in Deutschland umzusetzen:

https://www.dstv.de/interessenvertretung/steuern/steuern-aktuell/tb-137-18-de-anzeigepflicht-2

Dabei geht es aber um kriminelle Aktivitäten sowie gesetzlich fragwürdige Steuergestaltungen. So etwas trifft auf Deinen Fall ja nicht zu.

Dein Steuerberater vertritt grundsätzlich Deine Interessen und nicht die des Finanzamtes. Insoweit hat er auch Schweigepflicht über Deine persönlichen Daten und darf dem Finanzamt nichts ohne Dein Einverständnis mitteilen, es sein denn es gibt entsprechende Gesetzesvorschriften s.o.

Ich verstehe allerdings nicht, warum Du Deine Frage hier stellst und nicht direkt dem Steuerberater. Der wird doch von Dir bezahlt und vertritt ausschließlich Deine Interessen (und natürlich seine eigenen finanziellen ;-), klar).

Der Steuerberater ist kaum mehr als deine Sekretärin, der muss gar nix mekden.

Warte bis der Steuerbescheid 2017 rechtskräftig ist. Dannach haben die einfach Pech gehabt. Wenn du alles richtig "angeben" hast.
Du hast also so was ausgefüllt und so abgeschickt das es "ANKAM". Kaum zu glauben da die eine Erklärung verschlampert haben.

Hast du an Ende denen gar nichts geschickt....

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 - (Recht, Wirtschaft und Finanzen, Finanzen)
vettel105 
Fragesteller
 15.03.2019, 09:02

Kann ein rechtskräftiger Bescheid nicht noch mal nachberechnet werden?

Das Finanzamt hat ein vererbtes Haus nicht besteuert, obwohl es 2017 beim Finanzamt korrekt angegeben wurde.

Und wie hoch belief sich der Freibetrag für die Erbschaftssteuer?

Möglich wäre doch, dass überhaupt keine Erbschaftssteuer anfällt!

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Erben_Vererben.html

https://www.finanztip.de/finanzamt-fehler-steuerbescheid/

Wenn das Finanzamt im Steuerbescheid Fehler macht und sich das zugunsten des Steuerpflichtigen auswirkt, braucht der Steuerbürger das Finanzamt nicht auf den Fehler aufmerksam zu machen. Wer einen falschen Steuerbescheid erhält und diesen nicht korrigieren lässt, muss keine nachteiligen Folgen (zum Beispiel Steuerverkürzung oder Steuerhinterziehung) befürchten.
Voraussetzung ist allerdings, dass die eingereichte Steuererklärung richtig und vollständig war.