Umsatz schätzen, Steuern?
Hallo zusammen,
wenn man als selbstständiger Neugründer eine Steuer- bzw. Umsatzsteuernummer beim Finanzamt beantragt, muss man das Jahreseinkommen schätzen.
Zahlt man die Steuern dann nach dem geschätzten Betrag und muss am Ende draufzahlen oder bekommt eine Erstattung, wenn es weniger ausfällt oder zahlt man wirklich nur das, was man auch einnimmt, egal, was man geschätzt hat?
4 Antworten
Die Schätzung bei der Neuanmeldung ist für das FA deswegen erforderlich, weil darauf basierend entschieden wird, ob gleich im ersten Jahr der Unternehmensgründung auch ESt-Vorauszahlungen zu leisten sind, bzw. ob es zur Festsetzung von Umsatzsteuer-Vorauszahlungen kommt oder nicht. Eine Überzahlung im Wirtschaftsjahr wird immer spätestens mit Fälligkeit der entsprechenden Erklärung (EStE oder UStE) im Folgejahr wieder ausgeglichen.
Im Prinzip ja.
Deine Umsatzerwartung musst du schon realistisch einschätzen. Auch wenn du zu viel gezahlte Steuern zurück bekommst, fehlt dir diese Liquidität ja. Und zu wenig zu zahlen, reißt dich im nächsten Jahr ins Minus
Das heißt, ich werde nach dem geschätzten Betrag vorauszahlen müssen habe ich das richtig verstanden?
Irgendwie muss das Finanzamt ja die Vorauszahlung berechnen. Aber es wird in jedem Fall ausgeglichen.
Du solltest versuchen das Jahreseinkommen möglichst treffend zu schätzen. Zahlen musst du die Steuern sowieso, ob als Vorauszahlung oder nach Abgabe des Jahresabschlusses/der Steuererklärung. Angenommen du schätzt dein Jahreseinkommen 2020 viel zu niedrig, so musst du nach Abgabe der Erklärung (z.B. Mai 2022) Steuern nachzahlen. Aber dem nicht genug, hinzukommen nachträgliche Steuer-Vorauszahlungen für das Jahr 2021! Und ja, das ist kein Schreibfehler, nachträgliche Steuervorauszahlungen existieren.
Umsatztsteuer ist monatlich anzumelden und zu zahlen. Bei der Einkommensteuer kann das Finanzamt vierteljährlich zu entrichtende Vorauszahlungen festsetzen.
Das heißt, ich werde nach dem geschätzten Betrag vorauszahlen müssen habe ich das richtig verstanden?
Ja. Das Finanzamt setzt Einkommensteuervorauszahlung entsprechend deiner Schätzung fest. Die Vorauszahlungen werden bei der Einkommensteuerveranlagung mit der Jahreseinkommensteuer verrechnet, und dann zahlst du entweder nach oder bekommst eine Erstattung.
Aber nur bei der Einkommensteuer - bei der Umsatzsteuer geht's nach dem tatsächlichen Umsatz.
Das heißt, ich werde nach dem geschätzten Betrag vorauszahlen müssen habe ich das richtig verstanden?