Wie überführe ich ein am gleichen Tag abgemeldetes Auto?

6 Antworten

Theoretisch ja

§ 10 Abs. 4 FZV
(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

Wobei Rückfahrten möglicherweise heißt das er damit nur nach Hause fahren darf. Auf direktem Weg. 

"Überführen" ist ein schlechtes Wort.

Rückfahrten mit entstempelten Kennzeichen dürfen auf dem kürzesten Weg innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks nach dem bereits genannten § 10 Abs. 4 FzV durchgeführt werden.

Die Fahrten sind deshalb vom Standort des Fahrzeugs zur Zulassungsstelle und zurück zum Standort zulässig.

Der sogenannte Standort muß aber nicht die Halteradresse sein (viele Kfz-Besitzer haben ihre Garage im Wohnviertel und nicht direkt am Haus) Ich wohne also in der A- Strasse, mein Abstellplatz für das abgemeldete Kfz ist aber in der Z- Straße, also in einem anderen Stadtbezirk, denn in meiner Garage in der A- Strasse soll mein neues, angemeldetes Kfz abgestellt werden.

Der Gesetzgeber verbietet mir nicht, das abgemeldete Kfz auf dem kürzesten Weg bis 24 Uhr an meinen Abstellplatz=Standort (der Ort, an dem das Kfz stehen soll) zu bringen.

Dass jetzt mein Abstellplatz zufällig im Hof des "neuen" Besitzers liegt, muß ich niemanden auf die Nase binden.

Ich mache also rechtlich keinen privaten Umweg, sondern bin auf direktem Wege von der Zulassungsstelle zu "meinem" Abstellplatz.

Soll mir mal einer nachweisen, dass ich das Kfz nicht zu "meinem" Standort verbracht habe. Was ich dann an diesem Standort mit meinem Kfz mache (z.B. kurzfristig verkaufen), geht niemanden etwas an.



ja, das darf er, soll aber die alten schilder dranmachen.

Versicherungsschutz besteht bin 24uhr

Er darf damit NUR auf direktem Weg nachhause fahren. Kein Überführen usw. Hättest ja mit zur Zulassungsstelle fahren können, und gleich die Ummeldung machen können.

Ich würde sagen nein, weil eine Überführung nichts mit Zulassung zu tun hat.

Da würde ich mir erst die neuen Schilder holen und danach das Auto. Das wäre das übliche und sicherste.

NoAnderstand  06.05.2016, 11:56

so sehe ich das auch; nach der Abmeldung ist eine Fahrt zum letzt genannten Standort "zugelassen".

alles andere wäre (spätestens wenn's einen Unfall gäbe) problematisch...

deshalb tatsächlich: erst Schilder, dann Auto holen