Abgemeldetes Auto auf angemeldeten Anhänger.

3 Antworten

Das Auto ist die Ladung des Anhängers, insofern ist das kein Problem. Beachte aber § 12 Abs. 3b der StVO:

(3b) Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als zwei Wochen geparkt werden. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen.

Da spricht nicht wirklich etwas dagegen. Allerdings musst Du damit rechnen, dass sich das Auto so langsam in seine einzelnen Bestandteile auflösen wird.

Das ist kein Problem da das Auto nicht im öffentlichen Raum abgestellt wird,es gilt als Ladung.