kurzfristige Nebenbeschäftigung - abgerechnet über SK 6?

3 Antworten

- Wirkt sich die Steuerklasse 6 dann auch auf meinen Hauptberuf aus oder bleibt mein Gehalt im Hauptberuf davon unberührt?

Nein - die wirkt sich nur auf jede weitere Tätigkeit zusätzlich zu deiner Hauptbeschäftigung aus😂

Dabei mußt du einfach unterscheiden zwischen der monatlichen Lohnsteuer (vom jeweiligen Lohnbüro abgerechnet) und der jährlichen Einkommensteuer über das Finanzamt!

- Bin ich dann gezwungen jedes Jahr eine Steuererklärung zu machen?

Ja, bis spät. zum 31.7. jeden Jahres😥

Als Single hast du den Grundfreibetrag von aktuell 9.408€ + 1.000€ Werbungskostenpauschale + Vorsorgeaufwand, also weit über 10.000€ einkommensteuerfrei in 2020🤣

Du kannst vom Finanzamt entweder eine Erstattung oder auch eine Aufforderung zur Nachzahlung von Steuern erhalten...🤔

- Wie viel bleibt mir jeden Monat übrig von den 500-600€?

Bei dem neuen Übergangsbereich als Midijob von mehr als 450€ bis 1300€ mtl. Bruttolohn wird dir weniger als 20% Sozialabgaben einbehalten mit ca. 84€ und Lohnsteuer nach Lohnst.klasse 6 von etwa 73€, also in etwa 443€ Nettolohn ausbezahlt bei 600€ mtl. Bruttolohn:

https://www.aok.de/fk/tools/rechner/gehaltsrechner/

PS: Sollten die Voraussetzungen für eine kurzfristige Beschäftigung gegeben sein (max. 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr und nicht berufbedingt ausgeübt!), dann wäre die Beschäftigung natürlich sozialversicherungsfrei😂

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/01_basiswissen/01_grundlagen/04_mehr_als_450/basepage.html

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
siola55  11.03.2020, 15:13
...die ich aber zu 50% in der Steuererklärung absetzen kann.

Dies ist wohl ein Märchen - du kannst doch deine Steuern nicht von der Steuer absetzen🤣

Dellinma 
Fragesteller
 11.03.2020, 16:18

Ja, also im Vertrag sind maximal 70 Arbeitstage aufgeführt

auf deinen anderen Job hat es keine direkte Auswirkungen, das du beim Nebenjob mit der Lohnsteuer klasse 6 abgerechnet wirst. Da bleibt erstmal alles beim alten.

ja, aufgrund des Nebenjobs mit Steuerklasse 6 musst du dann in den Jahren, in denen du den Job hast eine Einkommensteuererklärung abgeben. Wenn du den wieder aufgibst musst du desswegen später keine Steuererklärungen mehr abgeben. (das lohnt sich das, wenn man nicht verpflichtet ist aber immer. Bei einem mehr bei einem weniger. Je nachdem)

Wie viel letztendlich netto bei dir übrig bleibt kann man nicht pauschal sagen.
Dafür muss man wirklich das zu versteuernde Einkommen ausrechnen (also beide Jobs zusammen). Dann ergibt sich die festzusetzende Einkommensteuer und da wird dann die gezahlte Lohnsteuer gegen gerechnet. Das kann auch zu einer Nachzahlung führen. Letztendlich ist die Steuerbelastung aber die gleiche, als wenn du bei deinem ersten Arbeitgeber so viel mehr verdienen würdest wie beim nebenjob.

was erstmal ausgezahlt wird kannst du dir mit den brutto/netto Rechnern im Netz ausrechnen. Aber die Lohnsteuer da ist nunmal nur eine Vorauszahlung

die Aussage vom Arbeitgeber ist Unsinn

Dellinma 
Fragesteller
 11.03.2020, 13:40

Also lohnt es sich nicht die Tätigkeit anzunehmen?

Stefan1248  11.03.2020, 14:06
@Dellinma

Das musst du beurteilen. Wie gesagt die Abgabenbelastung ist die gleiche als wenn du beim ersten Arbeitgeber entsprechend mehr verdienen würdest. Rechne die beiden Jobs doch mal zusammen, gib den Betrag mit Steuerklasse 1 in einen nettorechner im Internet ein und ziehe von diesem Betrag dein aktuelles Nettoeinkommen ab. Dann hast du annähernd den Betrag der letztendlich bei dem Nebenjob übrig bleibt. Ob sich das dann lohnt hängt davon ab wie viel man dafür tun muss

Die beiden Tätigkeiten werden im nächsten Jahr bei der ESt-Erklärung zusammen gerechnet. Da kann es sich durchaus auch ergeben, dass du für die Hauptbeschäftigung MEHR Steuern zahlen musst.

Und mit zwei Arbeitsverhältnissen ist die ESt-Erklärung zwingend vorgeschrieben.

Weiß dein Hauptarbeitgeber denn überhaupt davon? Sonst kann das ganze auch arbeitsrechtliche Konsequenzen für dich haben.

DerHans  11.03.2020, 13:31

Wieso wird der Nebenjob nicht von vorne herein auf Minijob-Basis ausgeführt? Scheut der Arbeitgeber dann die Nebenkosten?

Dellinma 
Fragesteller
 11.03.2020, 13:37
@DerHans

Die Appentwickler mit Sitz in Berlin, also der AG für den Nebenjob hat viele Nebenberuflich Arbeiter und bei jedem wenden die dieses Arbeitsmodell mit Bonusmodell an, dass soll dazu führen dass die Arbeitnehmer motiviert sind auch alle Flyer verteilt werden. Denn sonst passiert es, dass die hälfte weggeschmissen wird.
Ich habe mal angefragt ob es sich nicht irgendwie vereinbaren lässt, das ganze als Minijob auf 450€ Basis anzumelden und den Bonus wegzulassen, aber die möchten strikt nach Ihrem Arbeit bzw Zahlungmodell arbeiten lassen.

Dellinma 
Fragesteller
 11.03.2020, 13:34

Er weiss noch nichts, davon. Aber ich weiss dass ich eine Erlaubnis von meinem AG brauche, deshalb unterschreibe ich noch nichts. Ich wollte mich erstmal informieren ob es sich lohnt. Nebenjob gibt es leider wenige hier in der Umgebung, deshalb warte ich noch ab bis sich was findet und wenn ich dann einen Vertrag vorliegen habe, frage ich auch direkt meinen Arbeitgeber.