Kurzfristige Beschäftigung und Hauptberuf möglich?
Hi,
Ich arbeite im Sommer nebenbei im Schwimmbad. Hier bin ich als kurzfristig Beschäftigter eingestellt (also nicht mehr als 70 Arbeitstage im Jahr, aber unbegrenzter Lohn).
Jetzt habe ich aber ein weiteres Arbeitsangebot in Vollzeit bekommen, in dem ich mehr als 450€ pro Monat verdiene (könnte jedoch weiterhin in der kurzfristigen Beschäftigung tätig sein). Leider weiß der Arbeitgeber nicht, wie sich das ganze in diesem Fall verhält und im Internet finde ich leider keine genaue Antwort.
Meine Frage ist nun, ob es generell erlaubt ist, eine kurzfristige Beschäftigung neben einem Hauptjob auszuführen und wenn ja, was es dort zu beachten gibt. Muss ich dann Steuern auf die kurzfristige Beschäftigung zahlen oder versuchen den Arbeitsvertrag auf 450€ Basis zu verändern (da ich sowieso nicht mehr verdiene)?
Danke für die Hilfe!
3 Antworten
Arbeitszeitgesetz auf dem Schirm?
Mehr als 48 Wochenstunden im Schnitt sind nicht zulässig.
Für die Steuer werden alle Einkommen zusammengerechnet. Für den Nebenjob wird Steuerklasse VI angesetzt. Zum Jahresende erfolgt durch die Steuererklärung eine Korrekturrechnung. Es kann sein, dass du dann durch die Progression noch was nachzahlen musst.
Ich kann dir Auskunft geben
- Sozialversicherung
Kurzfristige Beschäftigung neben Hauptbeschäftigung ist ok, Höhe des Verdienstes kurzfristig ist egal, nicht unter 450,00, sonst Minijob
- Versteuerung
Hauptbeschäftigung mit individueller Steuerklasse, Nebenjob (kurzfristig) mit Steuerklasse 6
Danke für die Antwort. Also ist es komplett unabhängig, in wie vielen Jobs man die 8 Stunden nicht überschritten werden? und wie sieht es steuerlich aus?