Kursfristige Beschäftigung zwischen Schule und dualem Studium?


02.03.2020, 22:15

Als Antwort meines Arbeitgebers kam noch zusätzlich:

Wenn Sie einen Studienplatz haben, dann können wir Sie bis Oktober beschäftigen. Wichtig ist, dass Sie eine Hauptbeschäftigung haben. Für die kurzfristige Beschäftigung ist maßgeblich, dass Sie Schüler, Student, Arbeitnehmer oder Rentner sind. Andernfalls ginge nur die geringfügige Beschäftigung.-

2 Antworten

Hallo, dies hängt laut der minijob-zentrale.de mit der "berufsmäßigen Beschäftigung" bei deiner kurzfristigen Beschäftigung zusammen:

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/02_kurzfristige_gewerbliche_minijobs/03_berufsmaessige_beschaeftigung/node.html

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Wenn Sie einen Studienplatz haben, dann können wir Sie bis Oktober beschäftigen. Wichtig ist, dass Sie eine Hauptbeschäftigung haben. Für die kurzfristige Beschäftigung ist maßgeblich, dass Sie Schüler, Student, Arbeitnehmer oder Rentner sind. Andernfalls ginge nur die geringfügige Beschäftigung.

Ja genau, bei der geringfügigen Beschäftigung als 450-Euro-Minijob gibt es diese Einschränkungen mit der "berufsmäßigen Beschäftigung" nicht 😂

Mein duales Studium der öffentlichen Verwaltung (Beamter auf Widerruf) beginnt am 01.10.2020. Normalerweise hätte ich gerne einen Vertrag bis zum 30.09.2020 gehabt, jedoch wäre dies nicht möglich wegen den Steuern usw.

Also die Steuern spielen da keine Rolle - du hast ja einen Grundfreibetrag als Single von aktuell 9.408€ + 1.000€ Werbgskostenpauschale!

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
 - (Schule, Ausbildung und Studium, Studium)

sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung

  • zwischen Schule und Studium

möglich

  • zwischen Schule und Ausbildung/duales Studium oder Beginn eines Dienstverhältnisses als Beamter/Beamtenanwärter

nicht möglich

Es kommt ein Minijob oder ein (befristetes) sv-pflichtiges Arbeitsverhältnis in Frage.