Wie teilt man die Kosten für den Wasserverbrauch?

11 Antworten

Die Eigentüber können beschließen, was sie wollen.

Es gilt das für die Kostenverteilung geltende Recht, Heizkostenverordnung, Betriebskostenverordnung.

Alles, was davon abweicht, ist im Zweifel anfechtbar.

Günter

Das mit dem Gartenwasser ist problematisch. Denn dafür kann ziemlich viel Wasser zusammen kommen im Laufe eines Jahres. Wenn es aber keinen separaten Zahler gibt, kann man es nicht feststellen, wieviel es war.

Wenn Du es ganz gesetzeskonform machen möchtest, dann musst du bei der qm Abrechnung bleiben. Es könnte sich dann aber ein Bewohner benachteitigt fühlen und meckern. Wenn man bemüht sein will, dass alle zufrieden sind, könnte man dem einen oder anderen Bewohner einen bestimmten Betrag für das Gartenwasser direkt berechnen und den anderen den Rest nach qm umlegen. Hört sich im ersten Moment vielleicht sehr ungewöhnlich an, aber ich kann aus praktischer Erfahrung sagen, dass es zur Zufriedenheit aller funktionieren kann.

Ich betone aber ausdrücklich, dass dieser Vorschlag sich nicht auf ein Gesetz stützt, sondern einzig eine gütliche Einigung darstellt. Wenn jemand unzufrieden ist, und man eine Lösung dafür finden kann, was will man mehr.

Ich habe mir erlaubt, in der Historie deiner Fragen zu blättern. Offensichtlich wird dabei, dass du und dein Bruder dem Irrtum unterliegen, dass das gemeinschaftliche Eigentum an Grundstück mit Wohnhaus innerhalb der Eigentümergemeinschaft aufgeteilt werden kann. Das geht natürlich nur, wenn beide Eigentümer stets einvernehmlich handeln. Dein Fragestellungen deuten darauf hin, dass diese Einvernehmlichkeit nicht immer gegeben ist. Siehe Terrassenstreit. Auch die Mietverträge mit den Mietern im Haus müssen durch die Vermieterpartei (2 Eigentümer) abgeschlossen sein.

Dein Vorhaben zwei Wohnungen zu einer zusammen zu legen, wird noch mehr Zündstoff bergen. Die Wasserabrechnung 2017 kann nur dann gerecht sein, wenn keine "Eigentumsaufteilung" vorgenommen wird.

Über die Schaffung einer Eigentumswohnanlage solltet ihr nachdenken.

Muss Person B weiterhin für die leer stehende Wohnung die anteiligen Wasserkosten zahlen (obwohl es keinen Verbrauch gibt)

Ja, wenn B der Vermieter ist. Kosten für Leerstand muß der Vermieter tragen.

oder wie genau verteilt man die Kosten, da es ja nur eine Gesamtwasserrechnung am Jahresende gibt?

Wenn nach Verbrauch nicht möglich und nicht anders vereinbart, nach der Wohnfläche. Wie viele Personen in der jeweiligen Wohnung leben ist dabei irrelevant.

So wie es vereinbart wurde.

Vereinbarung ist im Übrigen ein Vertrag und kann nicht beschlossen, sondern nur vereinbart werden.

Wenn die Vereinbarung lautet, dass der Wasserverbrauch nach Quadratmetern aufzuteilen ist, dann werden die gesamten Kosten für das Wasser nach den gesamten Quadratmetern aller fünf Wohnungen geteilt und mit den Quadratmetern der jeweiligen Wohnung multipliziert.

Dabei ist es unerheblich, ob eine Wohnung leersteht oder Gartenwasser verbraucht wurde, weil letztere nicht erfasst werden können und sich bei Leerstand nicht die Quadratmeterzahl der Wohnung 3 verändert.