Unklarheiten im Mietvertrag! Wer kann helfen?

10 Antworten

Das sind allerhand Fragen. Deshalb der Reihe nach:

Allgemeinstrom ist Strom für Treppenhaus, Heizungsanlage etc. Das ist der Strom, der von der Hausgemeinschaft ausserhalb deiner Wohnung verbraucht wird und nicht über deinen Zähler läuft. Davon abzugrenzen ist der Strom, den du selbst in deiner Wohnung verbrauchst. Hier musst du direkt mit dem Versorger einen Vertrag abschliessen. 

Der Kabel-Anschluss ist ein Gemeinschafts-Anschluss. Die Gebühren für den Anschluss werden über die Nebenkosten umgelegt. Das Endgerät, welches für den Empfang in der Wohnung notwendig ist, musst du selbst besorgen. 

Die sonstigen Kosten kannst du eigentlich vergessen. Diese Aussage ist zu pauschal, als dass der Vermieter hier irgendwelche weitere Kosten geltend machen könnte. Generell ist es jedoch so, dass es eine Liste von umlagefähigen Kosten gibt, die prinzipiell umgelegt werden können. Um dies jedoch zu verwirklichen, muss die Umlage im Mietvertrag vereinbart sein. Eine pauschale Aussage "sonstige" stellt keinen Freibrief dar, alles mögliche, was er in seiner Aufstellung evtl. vergessen hat, nachzufordern. 

... gut, daß Du kein Vermieter bist. Mit Deiner AR scheiterst Du kläglich, denn Kosten und Lasten für Allgemeinstrom hat ein Mieter nicht zu wuppen, allenfalls für Beleuchtung, und da haben Kosten und Lasten für die Heizanlage nichts verloren, oder?

@schleudermaxe

Ich hatte mich hier wohl falsch ausgedrückt.

Der Strom für die Heizungsanlage gehört natürlich nicht zum Allgemeinstrom sondern zu den Heizkosten. Allerdings sind sowohl Allgemeinstrom, wie auch die Heizkosten (incl. Strom für die Heizanlage und Umwälzpumpen) sofern vertraglich vereinbart, umlagefähig.

Alle Nebenkosten, die möglich sind, sind gesetzlich geregelt. Der angesprochene Strom wird von dir selbst für alle Verbraucher in der Wohnung gezahlt - über alle Mieter für die Verbraucher im Flur, Keller... berechnet.

Das Haus hat einen eigenen Stromanschluss, für Treppenhaus, Außenlicht, Keller usw., Allgemeinstrom. Wird über NK abgerechnet!

Du hast einen eigenen Zähler für die Wohnung, machst einen eigenen Vertrag, wird direkt mit Dir abgerechnet!

Der Vermieter stellt Dir Antenne und Kabel zur Verfügung, dazu kann und darf er dich verpflichten, die Gebühren zahlst du über die NK.

Sonstiges muss Du den Vermieter fragen! Kann z. B. der Schornsteinfeger, die Wartung der Heizung,..... bedeuten.

Das hört sich ja gut an, denn viele umlagefähige Kostenstellen sind nicht vereinbart und da hat der Vermieter eben Pech. Auch die Kostenstelle Sonstiges ist leer, und somit gibt es dort nichts zu verteilen. Viel Glück und rüge in den Abrechnungen später den Verteilerschlüssel, der, aus welchen Gründen auch immer, abweichend von den gesetzlichen Vorgaben vereinbart wurde. Der Vermieter darf nicht schätzen, und wie er die Personenzahl belegen will, darf gespannt abgewartet werden.

Allgemeinstrom - z. B. Strom für die Treppenhausbeleuchtung, Betriebsstrom für die Heizung und Antennenanlage

Antenne (Kabel TV) - Kosten der Antennenanlage, wie z. B. Prüfung der Betriebsbereitschaft einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft oder das Nutzungsentgelt für eine nicht zu dem Gebäude gehörende Antennenanlage und Betriebsstrom falls nicht im Allgemeinstrom enthalten. Die Gebühren für den Kabelanschluß können dabei sein, müssen es aber nicht.

sonstige Betriebskosten - kann z. B. die Legionellenprüfung sein.

Das müßte dann aber explizit im Vertrag und später in der Abrechnung benannt sein.

Die Höhe der Nebenkosten ergibt sich aus der Anzahl der Mieter. Basis dieser Berechnung sind zwei Person. Bei einer Änderung der Anzahl der Mieter, wird auch die Höhe der Nebenkosten angepasst.

Mieter sind ja nur die Personen die als solche im Mietvertrag stehen, und deren Anzahl ändert sich nur durch Vertragsänderung.

Im übrigen halte ich es für unwirksam Nebenkosten die nicht verbrauchs- oder verursachungsabhängig sind, wie z. B. Grundsteuer und Versicherungen, nach Personen abzurechnen.

Hier müßte der Vermieter nach der Wohnfläche abrechnen.