Wasseruhren

6 Antworten

Bei Hauptzählern der Wasserversorger, bei Unter-/Zwischenzählern der Eigentümer. Vorausgesetzt der Mieter ist für den Defekt/Schaden nicht verantwortlich.

Das ist meiner Meinung nach Sache des Hausbesitzers. Solange der Mieter sie nicht irgendwie kaputtgemacht hat (Was drauffallen lassen oder so) Wie das in eurer Hausgemeinschaft ist, weiß ich allerdings nicht, weil ich nicht weiß, wie viele Wasserzähler pro Haus/Wohnung es gibt. ;)

Der Wasseranbieter !

Hallo Hannes!

In der Regel rägt die Kosten der Versorger. Es sei denn, sie wurde mutwillig zerstört...dann trägt derjenige die Kosten.

Die Wasseruhren bleiben Eigentum des Wasser- Abwasserverbandes und müssen nicht gekauft werden.