Wie schützt man markenrechtlich / urheberrechtlich / quasi-eigentumsrechtlich eine Kunstfigur?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Deine Figur ist automatisch durch das Urheberrecht geschützt. Sorge nur dafür, dass du belegen kannst, wann du diese Figur gestaltet hast. Alles was nachkommt, verstößt gegen das Urheberrecht, solange deine Figur erkennbar bleibt, auch wenn sie verändert worden ist.

Dafür gibt es spezielle Anwälte. Die leben davon, dass sie dir mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Das ist natürlich keineswegs billig. Sie müssen ja zuerst einmal prüfen ob dein "Objekt" überhaupt geschützt werden kann, oder ob es nicht bereits die Kopie eines geschützten Gegenstandes ist.

Eine erste Indikation ist dennoch auch auf GF möglich. Denn z.B. kann man Marken und Gebrauchsmuster etc. eintragen lassen, um sie zu schützen, aber Kunstwerke kann man meines Wissens nicht eintragen lassen. Hier würde mich einfach genügen, wenn mir jemand das so bestätigen könnte: Kunstwerke nur über Urheberrecht / Plagiatschutz über Unterlassungsklage, und bei kommerziellen Muster Register. So eine allgemeine Aussage wäre prima.

@nobytree2

Die kann dir aber niemand "rechtsverbindlich" geben.

Ein Anwalt dürfte das gar nicht kostenlos tun. Dann bekommt er sofort Ärger mit seinen Standeskollegen.